Keine Angst vor der Schuluntersuchung
Das Kreisgesundheitsamt Heinsberg ist die Stelle, die jedes Vorschulkind einlädt. Das große Stichwort lautet Schuleingangsuntersuchung. Was dort wichtig wird.
Der erste große Meilenstein im Leben eines Kindes ist sicherlich der erste Tag im Kindergarten. Es geht zum ersten Mal weg von zu Hause, mehrere Stunden getrennt sein von den Eltern, der Familie. Doch der noch viel größere Meilenstein wartet, wenn langsam, aber sicher die Grundschule ruft und die Schulpflicht beginnt.
Was dann für jedes Kindergartenkind, das fünf oder bereits sechs Jahre alt ist, auf dem Plan steht, ist die Schuleingangsuntersuchung. Das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg ist dafür zuständig und lädt jedes Kind, das schulpflichtig wird, zu dieser besonderen Untersuchung ein. „Grundsätzlich sollen nach dem Schulgesetz alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, eingeschult und entsprechend ihrer Fähigkeiten in der Schule gefördert werden. Jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden“, heißt es beim Kreis Heinsberg.
Bevor all‘ dies geschieht, merken die Eltern schon über die ganze Kindergartenzeit hinweg, wie die Kinder in ihrer Entwicklung vom Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen beobachtet werden. Geführt werden aufwendige Dokumentationen über jedes Kind, darüber hinaus finden heutzutage auch im Verlauf der Kindergartenzeit in regelmäßigen Abständen Gespräche mit den
Eltern statt. Und: Auch im Kindergarten werden frühzeitig Fördermaßnahmen getroffen, etwa im sprachlichen Bereich.
Aus den Kindertageseinrichtungen kommen dann die Beobachtungsbögen, die der Grundschule, aber auch dem Kreisgesundheitsamt
vorgelegt werden müssen. Diese Bögen enthalten in erster Linie wichtige Informationen darüber, ob das Kind uneingeschränkt „schulreif“ist oder in welchem Bereich Förderbedarf besteht – unterschieden wird in Sprache, Motorik und Kognition, Hör- und Sehwahrnehmung sowie Verhalten und sozialer Kontakt.
Über den generellen Ablauf der Schuleingangsuntersuchung hält sich das Kreisgesundheitsamt bedeckt – aus guten und nachvollziehbaren Gründen. Denn: Die Untersuchung soll einen möglichst realistischen Überblick über die Fähigkeiten des Kindes geben. Und: Man tut keinem Kind einen Gefallen damit, es einschulen zu lassen, obwohl es in gewisser Hinsicht noch Schwierigkeiten gibt. Genauer gesagt
möchten es die Amtsärzte vermeiden, dass sich ein Kind inhaltlich auf die Schuleingangsuntersuchung vorbereitet. Nur so viel verraten die Verantwortlichen im Heinsberger Kreisgesundheitsamt: „Die schulärztliche Untersuchung ist ein Termin, der im Ablauf und im Umfang einer Vorsorgeuntersuchung beim Kinder- oder Hausarzt entspricht und um wichtige schulbezogene Untersuchungsinhalte ergänzt wird.“Im Klartext heißt das: Das Kind erwartet eine allgemeine
körperliche Untersuchung, die ergänzt wird durch eine Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit. Weiterhin folgen Entwicklungstestungen verschiedener Art. Von entscheidender Bedeutung sei es allerdings, dass die Kinder diesen Termin angstfrei erleben und wahrnehmen.
Unter anderem müssen zur Schuleingangsuntersuchung neben dem Beobachtungsbogen des Kindergartens auch das Vorsorgeheft, das über die bekannten U-Untersuchungen seit Geburt des Kindes informiert, und der Impfpass mitgebracht werden, damit der aktuelle Impfstatus geprüft werden kann.
Für das Kreisgesundheitsamt ist es ebenso von wichtiger Bedeutung, dass die Eltern und Erziehungsberechtigten alleine mit dem Vorschulkind zur Schuleingangsuntersuchung kommen. So ist von Beginn an ausgeschlossen, dass es zu eventuellen Ablenkungen kommt.
Übrigens: Die Termine für die Schuleingangsuntersuchungen für das jeweils kommende Schuljahr können Eltern und Erziehungsberechtigte online buchen. Für das Schuljahr 2024/2025 begannen die Untersuchungen bereits im vergangenen September. Die nächsten Termine für kommende I-Dötzchen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wenn am Ende dann das Gutachten erstellt ist, steht dem großen Abenteuer Grundschule nichts mehr im Weg.