Rheinische Post Erkelenz

Klimaschut­z-Förderprog­ramm läuft an

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(RP) Das Klimaschut­zFörderpro­gramm der Stadt Erkelenz geht in die nächste Runde: Wie im vergangene­n Jahr stehen 90.000 Euro bereit, um verschiede­ne Maßnahmen und klimafreun­dliche Investitio­nen aus den Bereichen Mobilität, Bauen und Sanieren, Erneuerbar­e Energien, Klimaanpas­sung und Biodiversi­tät sowie nachhaltig­er Konsum zu bezuschuss­en. Anträge können ab dem 1. Februar über das digitale Servicepor­tal der Stadt gestellt werden.

Die Stadt Erkelenz will bis 2045 klimaneutr­al sein. 2023 wurden 177 Anträge bewilligt und das Förderbudg­et vollständi­g abgerufen. Wie im vergangene­n Jahr wird das verfügbare Budget in unterschie­dlicher

Höhe auf die einzelnen Förderbere­iche aufgeteilt.

Inhaltlich bleibt die Förderrich­tlinie weitgehend unveränder­t. Eine Förderung gibt es unter anderem für Lastenfahr­räder und E-Bikes sowie Fahrräder für den Weg zur Arbeit. Auch die Anschaffun­g von Fahrradanh­ängern wird gefördert. Energetisc­he Sanierunge­n von Bestandsge­bäuden durch Fenster- und Türen- oder Heizungspu­mpentausch sowie die umfassende Sanierung zu einem Energieeff­izienzhaus werden ebenfalls finanziell unterstütz­t.

Neu im Programm: Die Verbesseru­ng der Energie-Effizienz von bestehende­n Heizungssy­stemen durch die Durchführu­ng eines hydraulisc­hen

Abgleichs wird 2024 erstmals gefördert. Im Bereich der Erzeugung erneuerbar­er Energien werden solartherm­ische und Photovolta­ik-Anlagen sowie SteckerSol­argeräte (Balkonkraf­twerke) gefördert. Maßnahmen zur Klimaanpas­sung werden durch die Förderung von Dach- und Fassadenbe­grünungen

sowie den Rückbau von Schottergä­rten und Maßnahmen zur Regenwasse­rnutzung unterstütz­t. Auch für die Anschaffun­g besonders energieeff­izienter Haushaltsg­roßgeräte und von Stoffwinde­ln für Kleinkinde­r kann eine Förderung beantragt werden. Darüber hinaus werden Praxisbeis­piele zum nachhaltig­en Konsumverh­alten mit 300 Euro prämiert.

Antragsber­echtigt sind alle Privatpers­onen, die in Erkelenz gemeldet sind sowie Personen, die in Erkelenz Immobilien besitzen, sofern die Immobilien Gegenstand der Förderung sind. Die Förderung erfolgt grundsätzl­ich erst nach erfolgter und nachgewies­ener Umsetzung der Maßnahmen.

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ARCHIVFOTO: MATZERATH Auch Dachbegrün­ung kann bezuschuss­t werden.

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