Klimaschutz-Förderprogramm läuft an
(RP) Das KlimaschutzFörderprogramm der Stadt Erkelenz geht in die nächste Runde: Wie im vergangenen Jahr stehen 90.000 Euro bereit, um verschiedene Maßnahmen und klimafreundliche Investitionen aus den Bereichen Mobilität, Bauen und Sanieren, Erneuerbare Energien, Klimaanpassung und Biodiversität sowie nachhaltiger Konsum zu bezuschussen. Anträge können ab dem 1. Februar über das digitale Serviceportal der Stadt gestellt werden.
Die Stadt Erkelenz will bis 2045 klimaneutral sein. 2023 wurden 177 Anträge bewilligt und das Förderbudget vollständig abgerufen. Wie im vergangenen Jahr wird das verfügbare Budget in unterschiedlicher
Höhe auf die einzelnen Förderbereiche aufgeteilt.
Inhaltlich bleibt die Förderrichtlinie weitgehend unverändert. Eine Förderung gibt es unter anderem für Lastenfahrräder und E-Bikes sowie Fahrräder für den Weg zur Arbeit. Auch die Anschaffung von Fahrradanhängern wird gefördert. Energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden durch Fenster- und Türen- oder Heizungspumpentausch sowie die umfassende Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus werden ebenfalls finanziell unterstützt.
Neu im Programm: Die Verbesserung der Energie-Effizienz von bestehenden Heizungssystemen durch die Durchführung eines hydraulischen
Abgleichs wird 2024 erstmals gefördert. Im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energien werden solarthermische und Photovoltaik-Anlagen sowie SteckerSolargeräte (Balkonkraftwerke) gefördert. Maßnahmen zur Klimaanpassung werden durch die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen
sowie den Rückbau von Schottergärten und Maßnahmen zur Regenwassernutzung unterstützt. Auch für die Anschaffung besonders energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte und von Stoffwindeln für Kleinkinder kann eine Förderung beantragt werden. Darüber hinaus werden Praxisbeispiele zum nachhaltigen Konsumverhalten mit 300 Euro prämiert.
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die in Erkelenz gemeldet sind sowie Personen, die in Erkelenz Immobilien besitzen, sofern die Immobilien Gegenstand der Förderung sind. Die Förderung erfolgt grundsätzlich erst nach erfolgter und nachgewiesener Umsetzung der Maßnahmen.