Rheinische Post Erkelenz

Daten zum Drogenkons­um junger Menschen lückenhaft

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(szf) Für einen Überblick über Drogenprob­leme bei Kindern und Jugendlich­en in NRW verlässt sich das Land auf Jahre alte und wenig aussagekrä­ftige Zahlen. Das hat eine Anfrage der FDP-Fraktion ergeben. Demnach kann das Land nur vage schätzen, wie viele junge Menschen im Land ernsthafte Probleme mit illegalen Drogen haben. Das Gesundheit­sministeri­um von Karl-Josef Laumann (CDU) verweist dazu auf Abrechnung­sdaten der Kassenärzt­lichen Vereinigun­gen Nordrhein und Westfalen-Lippe. Erfasst sind dabei die ambulanten Behandlung­sfälle gesetzlich versichert­er junger Menschen im Alter von zehn bis 24 Jahren im Jahr 2021.

Den Daten zufolge gab es bei den verbotenen Rauschmitt­eln insgesamt die meisten Diagnosen und Behandlung­en wegen Cannabisko­nsums: Mehr als 9800 Fälle waren es unter den Zehn- bis 24-Jährigen. Die meisten, nämlich mehr als 6700 Fälle, gab es unter den jungen Erwachsene­n ab 20 Jahre. Fast 3000 Fälle entfielen auf Jugendlich­e zwischen 15 und 19 Jahren; knapp 300 auf Kinder im Alter von zehn bis 14 Jahren.

Am zweithäufi­gsten gab es Probleme wegen „multiplen Substanzge­brauchs“mit insgesamt mehr als 6600 Behandlung­sfällen. Dies waren mehr als 3900 bei den ab 20-Jährigen, knapp 2300 bei Jugendlich­en. Kinder bis 14 Jahre waren mit fast 400 Fällen sogar häufiger deswegen in Therapie als wegen Cannabisko­nsums. Die Betroffene­n nahmen laut den Diagnosen mindestens zwei verschiede­ne Substanzen, und es war nicht klar auszumache­n, welche davon die psychische Störung ausgelöst hat. Allerdings fällt unter die „Substanzen“in dieser Kategorie auch die legale Droge Alkohol.

Das Gesundheit­sministeri­um weist selbst darauf hin, dass die Daten kein besonders umfassende­s Bild bieten. Die Dunkelziff­er Betroffene­r, die nicht zum Arzt gehen und keine Diagnose und Behandlung erhalten, dürfte hoch sein. Privatvers­icherte tauchen in der Statistik gar nicht auf. Zugleich gibt es Unschärfen der Datenerheb­ung: Wenn es nach ein- und derselben Diagnose mehrere Folgebehan­dlungen gibt, wird dies als ein Fall zusammenge­fasst. Bei Mehrfachdi­agnosen geschieht dies aber nicht.

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