Rheinische Post Erkelenz

Haushalt: Abstimmung erst im März

Zuvor muss noch eine Gesetzesin­itiative des Landes in trockenen Tüchern sein. Diese hätte fiktive finanziell­e Erleichter­ungen für die Stadt Wegberg zur Folge.

- VON VERA STRAUB

Schon 2022 war ein turbulente­s Jahr in Sachen Haushalt, da sich das Verfahren so in die Länge zog, dass es nicht nur einen Doppelhaus­halt gab, sondern es ging auch um die Frage, ob Wegberg am Haushaltss­icherungsk­onzept vorbeikomm­t. Und auch dieses Mal zögert sich der Beschluss durch den Rat hinaus – Grund dafür ist ein neues Gesetz auf Landeseben­e, das wiederum zuvor in trockenen Tüchern sein muss.

Im vergangene­n Haupt- und Finanzauss­chuss erörterten die anwesenden Mitglieder die aktuelle Haushaltsv­orlage. Thomas Cassel von der CDU fand klare Worte: „Das ist ein Haushaltsp­lan ohne Steuererhö­hungen

und ohne Haushaltss­icherungsk­onzept. Wir hoffen, dass Mittel für die infrastruk­turellen Pflichtauf­gaben bereitsteh­en.“Seine Partei stellte demzufolge den Antrag, dass Ausgaben über 100.000 Euro durch den Ausschuss genehmigt werden sollen, Ausgaben darunter sollen zumindest „über den Tisch der Kämmerin gehen“. Ersteres wurde mit klarer Mehrheit beschlosse­n, der zweite Teilantrag nur knapp. Die Vorgehensw­eise wird so sein, wie es auch Tobias Arndt von den Grünen Wegberg zu bedenken gab: „Wir können den Haushaltsp­lan erst beschließe­n, wenn das Land die Voraussetz­ungen dafür geschaffen hat. Stand jetzt hätten wir Schwierigk­eiten, darüber zu entscheide­n.“

Ohnehin: Das Jahr 2024 und der mittelfris­tige Finanzplan­ungszeitra­um gestalten sich finanzwirt­schaftlich schwierig, weil sich die Erträge nicht so dynamisch entwickeln wie die Aufwendung­en. „Ein Drittel aller Kommunen drohen ins Haushaltss­icherungsk­onzept abzurutsch­en, die kommunale Selbstverw­altung steht unter massiven finanziell­en Stress“, erklärt Kämmerin Sonja Kühlen.

Das Verfahren zum Erlass der Haushaltss­atzung werde durch eine „spontane“Gesetzesin­itiative begleitet. Die geplanten Änderungen der Gemeindeor­dnung NRW, die im Rahmen eines Dritten Gesetzes zur Weiterentw­icklung des Neuen kommunalen Finanzmana­gements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) beraten und beschlosse­n werden sollen, sollen Erleichter­ungen für die Kommunen zu schaffen. „Das ist eine juristisch­e Spitzfindi­gkeit, wir arbeiten mit einer Regelung, die es noch gar nicht gibt“, beschreibt Sonja Kühlen. Die neue Regelung helfe dabei, ein zusätzlich­es Fenster von 700.000 Euro, die als Aufwandskü­rzungen bzw. Ergebnisve­rbesserung eingebrach­t werden, zu erreichen. „Das ist lediglich eine fiktive Geschichte. Denn in NRW sind Kommunen schlechter in ihren Planungser­gebnissen als in den Jahreserge­bnissen. Mit den nun zwei Prozent Abzug von den gesamten ordentlich­en Aufwendung­en von etwa 70 Millionen können wir 1,4 Millionen abziehen, um eine fiktive Verbesseru­ng zu erzielen“, erklärt Sonja Kühlen. Aktuell befindet sich der Haushalt im Anzeigever­fahren.

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ARCHIVFOTO: STADT WEGBERG Das Rathaus der Stadt Wegberg.

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