Haushalt: Abstimmung erst im März
Zuvor muss noch eine Gesetzesinitiative des Landes in trockenen Tüchern sein. Diese hätte fiktive finanzielle Erleichterungen für die Stadt Wegberg zur Folge.
Schon 2022 war ein turbulentes Jahr in Sachen Haushalt, da sich das Verfahren so in die Länge zog, dass es nicht nur einen Doppelhaushalt gab, sondern es ging auch um die Frage, ob Wegberg am Haushaltssicherungskonzept vorbeikommt. Und auch dieses Mal zögert sich der Beschluss durch den Rat hinaus – Grund dafür ist ein neues Gesetz auf Landesebene, das wiederum zuvor in trockenen Tüchern sein muss.
Im vergangenen Haupt- und Finanzausschuss erörterten die anwesenden Mitglieder die aktuelle Haushaltsvorlage. Thomas Cassel von der CDU fand klare Worte: „Das ist ein Haushaltsplan ohne Steuererhöhungen
und ohne Haushaltssicherungskonzept. Wir hoffen, dass Mittel für die infrastrukturellen Pflichtaufgaben bereitstehen.“Seine Partei stellte demzufolge den Antrag, dass Ausgaben über 100.000 Euro durch den Ausschuss genehmigt werden sollen, Ausgaben darunter sollen zumindest „über den Tisch der Kämmerin gehen“. Ersteres wurde mit klarer Mehrheit beschlossen, der zweite Teilantrag nur knapp. Die Vorgehensweise wird so sein, wie es auch Tobias Arndt von den Grünen Wegberg zu bedenken gab: „Wir können den Haushaltsplan erst beschließen, wenn das Land die Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Stand jetzt hätten wir Schwierigkeiten, darüber zu entscheiden.“
Ohnehin: Das Jahr 2024 und der mittelfristige Finanzplanungszeitraum gestalten sich finanzwirtschaftlich schwierig, weil sich die Erträge nicht so dynamisch entwickeln wie die Aufwendungen. „Ein Drittel aller Kommunen drohen ins Haushaltssicherungskonzept abzurutschen, die kommunale Selbstverwaltung steht unter massiven finanziellen Stress“, erklärt Kämmerin Sonja Kühlen.
Das Verfahren zum Erlass der Haushaltssatzung werde durch eine „spontane“Gesetzesinitiative begleitet. Die geplanten Änderungen der Gemeindeordnung NRW, die im Rahmen eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) beraten und beschlossen werden sollen, sollen Erleichterungen für die Kommunen zu schaffen. „Das ist eine juristische Spitzfindigkeit, wir arbeiten mit einer Regelung, die es noch gar nicht gibt“, beschreibt Sonja Kühlen. Die neue Regelung helfe dabei, ein zusätzliches Fenster von 700.000 Euro, die als Aufwandskürzungen bzw. Ergebnisverbesserung eingebracht werden, zu erreichen. „Das ist lediglich eine fiktive Geschichte. Denn in NRW sind Kommunen schlechter in ihren Planungsergebnissen als in den Jahresergebnissen. Mit den nun zwei Prozent Abzug von den gesamten ordentlichen Aufwendungen von etwa 70 Millionen können wir 1,4 Millionen abziehen, um eine fiktive Verbesserung zu erzielen“, erklärt Sonja Kühlen. Aktuell befindet sich der Haushalt im Anzeigeverfahren.