Vertrag für ein duales Studium genau prüfen
Das Ausbildungsmodell wird immer häufiger nachgefragt. Allerdings gibt es Unterschiede, die zu beachten sind.
Wer sich für ein duales Studium entscheidet, sammelt schon früh Berufserfahrungen. Bevor man einen Vertrag mit einem Unternehmen schließt, sollte man allerdings die vertraglichen Regelungen genau prüfen, empfiehlt das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Wie hoch ist das Einkommen? Gibt es klare Urlaubsregelungen? Und welche zeitlichen Freiräume gibt es für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen? All das sind Beispiele für Dinge, auf die man achten sollte. Manche Hochschulen würden daher auch Musterverträge bereitstellen, weiß die Leiterin
Hochschulforschung
CHE, Sigrun Nickel.
„Das duale Studium ist durch ein ‚rechtliches Dreiecksverhältnis‘ zwischen der Hochschule, dem Unternehmen und einem Studierenden gekennzeichnet“, heißt es ganz grundsätzlich vom CHE. Im dualen Bachelorstudium gebe es je nach Studientyp unterschiedliche vertragliche Verhältnisse zum Unternehmen: Ausbildungs-, Praktikums-, Werkstudierenden- oder Studienvertrag. Am weitesten verbreitet sei der Studienvertrag, so Nickel. Im Unterschied zum Ausbildungsvertrag unterliegt dieser keinen tariflichen
des
Bestimmungen. Es sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob der Studienvertrag alle wichtigen Elemente enthält.
Das sind Ratschläge, die immer mehr Menschen betreffen. Denn laut CHE gab es in Deutschland noch nie so viele duale Studenten: Gemäß der jüngsten verfügbaren Daten waren im Jahr 2022 rund 138.000 Personen in einem dualen Studium eingeschrieben. Drei Jahre zuvor, also 2019, waren es knapp 122.000. Unter allen Studenten in Deutschland im Jahr 2022 machte der Anteil des dualen Studiums 4,7 Prozent aus.