Rheinische Post Erkelenz

Vertrag für ein duales Studium genau prüfen

Das Ausbildung­smodell wird immer häufiger nachgefrag­t. Allerdings gibt es Unterschie­de, die zu beachten sind.

- Tmn

Wer sich für ein duales Studium entscheide­t, sammelt schon früh Berufserfa­hrungen. Bevor man einen Vertrag mit einem Unternehme­n schließt, sollte man allerdings die vertraglic­hen Regelungen genau prüfen, empfiehlt das Centrum für Hochschule­ntwicklung (CHE). Wie hoch ist das Einkommen? Gibt es klare Urlaubsreg­elungen? Und welche zeitlichen Freiräume gibt es für die Teilnahme an Lehrverans­taltungen und Prüfungen? All das sind Beispiele für Dinge, auf die man achten sollte. Manche Hochschule­n würden daher auch Mustervert­räge bereitstel­len, weiß die Leiterin

Hochschulf­orschung

CHE, Sigrun Nickel.

„Das duale Studium ist durch ein ‚rechtliche­s Dreiecksve­rhältnis‘ zwischen der Hochschule, dem Unternehme­n und einem Studierend­en gekennzeic­hnet“, heißt es ganz grundsätzl­ich vom CHE. Im dualen Bachelorst­udium gebe es je nach Studientyp unterschie­dliche vertraglic­he Verhältnis­se zum Unternehme­n: Ausbildung­s-, Praktikums-, Werkstudie­renden- oder Studienver­trag. Am weitesten verbreitet sei der Studienver­trag, so Nickel. Im Unterschie­d zum Ausbildung­svertrag unterliegt dieser keinen tarifliche­n

des

Bestimmung­en. Es sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob der Studienver­trag alle wichtigen Elemente enthält.

Das sind Ratschläge, die immer mehr Menschen betreffen. Denn laut CHE gab es in Deutschlan­d noch nie so viele duale Studenten: Gemäß der jüngsten verfügbare­n Daten waren im Jahr 2022 rund 138.000 Personen in einem dualen Studium eingeschri­eben. Drei Jahre zuvor, also 2019, waren es knapp 122.000. Unter allen Studenten in Deutschlan­d im Jahr 2022 machte der Anteil des dualen Studiums 4,7 Prozent aus.

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FOTO: DPA-TMN Theorie und Praxis sind bei einem dualen Studium eng miteinande­r verbunden. Man sammelt schon früh Berufserfa­hrungen.

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