Lehrerinnen droht Verurteilung
Werden die Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt?
Da ein Verteidiger erkrankt war, fiel der vierte Verhandlungstag im Prozess um die bei einer Klassenfahrt gestorbene Schülerin Emily (13) am Montag sehr kurz aus. Der Richter verlas zunächst die beiden Bundeszentralregisterauszüge der beiden angeklagten Lehrerinnen, beide haben keine Vorstrafen.
Die Pädagoginnen müssen sich seit dem 17. Januar wegen fahrlässiger Tötung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Sie sollen es vor einer mehrtägigen Stufenfahrt nach London versäumt haben, schriftlich mögliche Krankheitsdaten der mitreisenden Schüler abzufragen. Daher konnten sie laut Anklage nicht in angemessener Weise mit der an Diabetes erkrankten Schülerin umgehen, die während des Aufenthalts in eine schwere Form der Stoffwechselentgleisung geriet und durch die zu spät eingeleitete medizinische Versorgung an einem Herzinfarkt verstarb. Der Vorsitzende Richter gab den Lehrerinnen am Montag
zudem den Hinweis, dass sie mit ihren Einlassungen am letzten Verhandlungstag zugleich ein Geständnis abgelegt hätten.
Dies sei ihnen eventuell gar nicht bewusst. Beide hatten eingeräumt, keine schriftlichen Abfragen getätigt und somit nicht sorgfaltspflichtgemäß gehandelt zu haben. Als sie während der Fahrt am Freitagmorgen erfahren hätten, dass es Emily „übel“sei, hätten sie daher nichts unternommen, da sie keine Kenntnis von der Diabetes-Erkrankung gehabt hätten. Dadurch sei in diesem Fall eine Kausalität gegeben und eine Verurteilung möglich. Da sie jedoch laut Vorsitzendem Richter Martin Alberring mutmaßlich an dem Infoabend vor der Reise eine mündliche Abfrage zu möglichen Vorerkrankungen der Schüler getätigt hätten, und somit „etwas unternommen, was in die richtige Richtung“gehe, könne sich dies wiederum positiv auf das zu erwartende Strafmaß auswirken. Der 34-jährigen Angeklagten, der die Kammer für den aktuellen Prozesstag einen Verteidiger besorgt hatte, gab der Richter auf den Weg, die Vertretung gerne zu den heute getätigten Hinweisen zu befragen, wobei er diese selbstverständlich nach Gesundung ihres Rechtsvertreters am kommenden Prozesstag wiederholen werde.
Aktuell werden die Pädagoginnen von einem Arbeitsrechtler sowie einem Anwalt für Handelsund Gesellschaftsrecht vertreten. Der Prozess wird am 15. Februar fortgesetzt, laut Ankündigung der Kammer sollen dann die Plädoyers gehört werden.