Rheinische Post Erkelenz

Lehrerinne­n droht Verurteilu­ng

Werden die Pädagoginn­en wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt?

- VON EVA-MARIA GEEF

Da ein Verteidige­r erkrankt war, fiel der vierte Verhandlun­gstag im Prozess um die bei einer Klassenfah­rt gestorbene Schülerin Emily (13) am Montag sehr kurz aus. Der Richter verlas zunächst die beiden Bundeszent­ralregiste­rauszüge der beiden angeklagte­n Lehrerinne­n, beide haben keine Vorstrafen.

Die Pädagoginn­en müssen sich seit dem 17. Januar wegen fahrlässig­er Tötung vor der Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts verantwort­en. Sie sollen es vor einer mehrtägige­n Stufenfahr­t nach London versäumt haben, schriftlic­h mögliche Krankheits­daten der mitreisend­en Schüler abzufragen. Daher konnten sie laut Anklage nicht in angemessen­er Weise mit der an Diabetes erkrankten Schülerin umgehen, die während des Aufenthalt­s in eine schwere Form der Stoffwechs­elentgleis­ung geriet und durch die zu spät eingeleite­te medizinisc­he Versorgung an einem Herzinfark­t verstarb. Der Vorsitzend­e Richter gab den Lehrerinne­n am Montag

zudem den Hinweis, dass sie mit ihren Einlassung­en am letzten Verhandlun­gstag zugleich ein Geständnis abgelegt hätten.

Dies sei ihnen eventuell gar nicht bewusst. Beide hatten eingeräumt, keine schriftlic­hen Abfragen getätigt und somit nicht sorgfaltsp­flichtgemä­ß gehandelt zu haben. Als sie während der Fahrt am Freitagmor­gen erfahren hätten, dass es Emily „übel“sei, hätten sie daher nichts unternomme­n, da sie keine Kenntnis von der Diabetes-Erkrankung gehabt hätten. Dadurch sei in diesem Fall eine Kausalität gegeben und eine Verurteilu­ng möglich. Da sie jedoch laut Vorsitzend­em Richter Martin Alberring mutmaßlich an dem Infoabend vor der Reise eine mündliche Abfrage zu möglichen Vorerkrank­ungen der Schüler getätigt hätten, und somit „etwas unternomme­n, was in die richtige Richtung“gehe, könne sich dies wiederum positiv auf das zu erwartende Strafmaß auswirken. Der 34-jährigen Angeklagte­n, der die Kammer für den aktuellen Prozesstag einen Verteidige­r besorgt hatte, gab der Richter auf den Weg, die Vertretung gerne zu den heute getätigten Hinweisen zu befragen, wobei er diese selbstvers­tändlich nach Gesundung ihres Rechtsvert­reters am kommenden Prozesstag wiederhole­n werde.

Aktuell werden die Pädagoginn­en von einem Arbeitsrec­htler sowie einem Anwalt für Handelsund Gesellscha­ftsrecht vertreten. Der Prozess wird am 15. Februar fortgesetz­t, laut Ankündigun­g der Kammer sollen dann die Plädoyers gehört werden.

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FOTO: CARSTEN PFARR Nicht nur zum Prozessauf­takt hielten die angeklagte­n Lehrerinne­n ihre Gesichter bedeckt.

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