Oberster Gerichtshof berät über Trumps Zukunft
(dpa) In der Verfassung der USA ist geregelt, wer Präsident werden kann. Die Person muss gebürtiger Staatsbürger und mindestens 35 Jahre alt sein und mindestens 14 Jahre in den USA gelebt haben. So weit, so eindeutig. Doch dann gibt es noch das sogenannte Aufstandsverbot im 14. Verfassungszusatz. Es besagt sinngemäß, dass niemand ein höheres Amt im Staat bekleiden darf, der sich zuvor als Amtsträger an einem Aufstand gegen den Staat beteiligt hat.
Donald Trump will erneut ins Weiße Haus einziehen. Doch Gegner des Republikaners argumentieren, der 77-Jährige habe mit seinem Verhalten rund um den Sturm auf das Kapitol dieses Recht verspielt. Mit entsprechenden Anstrengungen hatten sie Erfolg – etwa im Bundesstaat Colorado. Nun ist das Oberste Gericht des Landes am Zug.
Am Donnerstag hörten die neun Richterinnen und Richter in Washington die Argumente beider Seiten. Bei der Anhörung nahm das Gericht die Anwälte ins Kreuzverhör – eine Niederlage für Trump deutete sich zunächst nicht an. Die
Fragen der Richter geben immer einen Einblick in ihre Gedankenwelt. Doch die endgültige Entscheidung dürfte erst in einigen Wochen fallen.
Im Dezember hatte das höchste Gericht in Colorado entschieden, dass Ex-Präsident Trump sich für die Vorwahl der Republikaner für die Präsidentschaftskandidatur in dem Bundesstaat disqualifiziert habe. Trump legte Berufung ein. Das Urteil ist so lange ausgesetzt, bis die Frage endgültig geklärt ist. Damit liegt es jetzt am Supreme Court, über den Fortgang der Wahlen in den USA zu entscheiden. Die Frage nach Trumps Ausschluss ist nicht nur juristisch knifflig – sie hat politische Sprengkraft, könnte die US-Gesellschaft weiter spalten und das politische System an seine Grenzen bringen.
Trump hatte während seiner Amtszeit die Möglichkeit, drei Richterposten am Supreme Court neu zu besetzen. Er entschied sich für erzkonservative und tief religiöse Kandidaten und verschob die Mehrheiten am Gericht möglicherweise für Jahrzehnte weit nach rechts. Nur drei der neun Richterinnen und Richter werden dem liberalen Lager zugeordnet.