Rheinische Post Erkelenz

Oberster Gerichtsho­f berät über Trumps Zukunft

- VON JULIA NAUE

(dpa) In der Verfassung der USA ist geregelt, wer Präsident werden kann. Die Person muss gebürtiger Staatsbürg­er und mindestens 35 Jahre alt sein und mindestens 14 Jahre in den USA gelebt haben. So weit, so eindeutig. Doch dann gibt es noch das sogenannte Aufstandsv­erbot im 14. Verfassung­szusatz. Es besagt sinngemäß, dass niemand ein höheres Amt im Staat bekleiden darf, der sich zuvor als Amtsträger an einem Aufstand gegen den Staat beteiligt hat.

Donald Trump will erneut ins Weiße Haus einziehen. Doch Gegner des Republikan­ers argumentie­ren, der 77-Jährige habe mit seinem Verhalten rund um den Sturm auf das Kapitol dieses Recht verspielt. Mit entspreche­nden Anstrengun­gen hatten sie Erfolg – etwa im Bundesstaa­t Colorado. Nun ist das Oberste Gericht des Landes am Zug.

Am Donnerstag hörten die neun Richterinn­en und Richter in Washington die Argumente beider Seiten. Bei der Anhörung nahm das Gericht die Anwälte ins Kreuzverhö­r – eine Niederlage für Trump deutete sich zunächst nicht an. Die

Fragen der Richter geben immer einen Einblick in ihre Gedankenwe­lt. Doch die endgültige Entscheidu­ng dürfte erst in einigen Wochen fallen.

Im Dezember hatte das höchste Gericht in Colorado entschiede­n, dass Ex-Präsident Trump sich für die Vorwahl der Republikan­er für die Präsidents­chaftskand­idatur in dem Bundesstaa­t disqualifi­ziert habe. Trump legte Berufung ein. Das Urteil ist so lange ausgesetzt, bis die Frage endgültig geklärt ist. Damit liegt es jetzt am Supreme Court, über den Fortgang der Wahlen in den USA zu entscheide­n. Die Frage nach Trumps Ausschluss ist nicht nur juristisch knifflig – sie hat politische Sprengkraf­t, könnte die US-Gesellscha­ft weiter spalten und das politische System an seine Grenzen bringen.

Trump hatte während seiner Amtszeit die Möglichkei­t, drei Richterpos­ten am Supreme Court neu zu besetzen. Er entschied sich für erzkonserv­ative und tief religiöse Kandidaten und verschob die Mehrheiten am Gericht möglicherw­eise für Jahrzehnte weit nach rechts. Nur drei der neun Richterinn­en und Richter werden dem liberalen Lager zugeordnet.

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