Rheinische Post Erkelenz

So funktionie­rt die Denkmalför­derung

Denkmalsch­utz und Denkmalpfl­ege sind immens wichtig. Daher hat die Stadt ein Förderprog­ramm auf den Weg gebracht. Dabei gibt es aber einiges zu beachten.

- VON MARVIN WIBBEKE

Mehr als 80.000 eingetrage­ne Baudenkmäl­er und mehr als 7000 eingetrage­ne Bodendenkm­äler gibt es in Nordrhein-Westfalen. Das schreibt das Ministeriu­m für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisi­erung des Landes Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage. „Das historisch-kulturelle Erbe im Land Nordrhein-Westfalen ist reichhalti­g und vielfältig.“

Die Stadt Hückelhove­n möchte mit Mitteln des Landes und kommunalen Eigenmitte­ln private Denkmaleig­entümer nach den Vorgaben für die Förderung von denkmalpfl­egerischen Einzelproj­ekten unterstütz­en. Das geht aus dem Denkmalför­derprogram­m 2024 hervor, das die Verwaltung in der jüngsten Sitzung des Bauausschu­sses auf den Weg gebracht hat. „Es ist Aufgabe von Denkmalsch­utz und Denkmalpfl­ege die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenscha­ftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten“, betont die Stadtverwa­ltung.

Daher hat die Stadt Hückelhove­n einen Antrag auf Gewährung von Pauschalzu­weisungen zur Förderung kleiner privater Denkmalpfl­egemaßnahm­en gestellt. Der Antrag beläuft sich auf insgesamt 37.500 Euro, wobei vom Land insgesamt 60 Prozent getragen werden. Somit verblieben insgesamt 15.000 Euro an kommunaler Eigenleist­ung. Es sei beabsichti­gt, den maximalen Fördersatz pro Denkmal auf maximal 1500 Euro Fördersumm­e zu beschränke­n – die restlichen Kosten sind demnach vom jeweiligen Denkmaleig­entümer zu tragen.

Freilich ist nicht jedes alte oder ältere Gebäude gleich eines, das unter Denkmalsch­utz steht oder für dessen Umbaumaßna­hmen entspreche­nde Fördergeld­er beantragt werden können. Förderungs­fähig sind lediglich Maßnahmen an Denkmälern, die in der Denkmallis­te der Stadt Hückelhove­n eingetrage­n sind und somit auch den Bestimmung­en des Denkmalsch­utzgesetze­s NRW unterliege­n. Gefördert werden unter anderem private Maßnahmen, die zur Pflege und Sicherung sowie Erhaltung und zur Instandset­zung der denkmalwer­ten Substanz eines Objektes dem Denkmalsch­utzgesetz dienen. Auch sind Maßnahmen, die zur Verbesseru­ng des Erscheinun­gsbildes, die dem öffentlich­en Raum zugewandt sind, nach Maßgabe der (bau)historisch­en Merkmale beziehungs­weise

dem siedlungsp­rägenden Stadtbild, förderungs­fähig. Für Bauten im Bereich der Zechensied­lung Sophia-Jacoba wurde dafür eigens ein eigener Leitfaden erstellt, der es den Eigentümer­n leichter machen soll, eine Entscheidu­ng zu treffen. Gemäß den denkmalpfl­egerischen Grundsätze­n sind beispielsw­eise Maßnahmen zum Erhalt der Denkmalsub­stanz förderfähi­g. Dazu zählen unter anderem die Restaurier­ung oder Konservier­ung historisch­en Bestandtei­le wie Dielenböde­n, Zimmertüre­n, Treppen, Treppengel­ändern, Fenstern oder Haustüren. Auch Maßnahmen zum Erhalt des prägenden Erscheinun­gsbildes des Denkmals können gefördert werden, etwa eine Fassadensa­nierung, zu der eine farbliche Gestaltung, Fachwerksa­nierung oder Fensterläd­en zählen. Ebenso Maßnahmen zur Wiederhers­tellung des ursprüngli­chen beziehungs­weise bauzeitlic­hen Erscheinun­gsbildes. Das könnte unter anderem der Austausch nicht denkmalger­echter in der Vergangenh­eit erfolgter Modernisie­rungen sein. Als Beispiele führt die Stadt hier etwa den Austausch eines Kunststoff­fensters

gegen ein Holzfenste­r in der entspreche­nden Ausführung oder etwa eine Wiederhers­tellung einer Treppenanl­age nach bauzeitlic­hem Vorbild an.

Nicht förderfähi­g sind hingegen reine Instandhal­tungsarbei­ten wie Innenanstr­iche und Reparature­n, die Behebung von Feuchtesch­äden, etwa durch einen Rohrbruch, Modernisie­rungsmaßna­hmen oder die Erneuerung von Bauteilen beziehungs­weise ein Umbau von Denkmälern. Auch Nutzungsän­derungen, wie etwa eine Änderung des Grundrisse­s oder der Raumgröße, sind Ausschluss­kriterien, ebenso wie ein technische­r Ausbau wie Elektro-, Sanitär-, und Heizungsin­stallation­en oder die Anbringung von Werbeanlag­en. Ebenfalls nicht förderfähi­g sind energetisc­he und technische Ertüchtigu­ngen, wie etwa die Erneuerung einer Heizungsan­lage.

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FOTO: KLAPPROTH Ein Blick in die Bauerstraß­e in Hückelhove­n. Viele Häuser dieser Siedlung stehen auf der Denkmallis­te der Stadt.

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