So funktioniert die Denkmalförderung
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind immens wichtig. Daher hat die Stadt ein Förderprogramm auf den Weg gebracht. Dabei gibt es aber einiges zu beachten.
Mehr als 80.000 eingetragene Baudenkmäler und mehr als 7000 eingetragene Bodendenkmäler gibt es in Nordrhein-Westfalen. Das schreibt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage. „Das historisch-kulturelle Erbe im Land Nordrhein-Westfalen ist reichhaltig und vielfältig.“
Die Stadt Hückelhoven möchte mit Mitteln des Landes und kommunalen Eigenmitteln private Denkmaleigentümer nach den Vorgaben für die Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten unterstützen. Das geht aus dem Denkmalförderprogramm 2024 hervor, das die Verwaltung in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses auf den Weg gebracht hat. „Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten“, betont die Stadtverwaltung.
Daher hat die Stadt Hückelhoven einen Antrag auf Gewährung von Pauschalzuweisungen zur Förderung kleiner privater Denkmalpflegemaßnahmen gestellt. Der Antrag beläuft sich auf insgesamt 37.500 Euro, wobei vom Land insgesamt 60 Prozent getragen werden. Somit verblieben insgesamt 15.000 Euro an kommunaler Eigenleistung. Es sei beabsichtigt, den maximalen Fördersatz pro Denkmal auf maximal 1500 Euro Fördersumme zu beschränken – die restlichen Kosten sind demnach vom jeweiligen Denkmaleigentümer zu tragen.
Freilich ist nicht jedes alte oder ältere Gebäude gleich eines, das unter Denkmalschutz steht oder für dessen Umbaumaßnahmen entsprechende Fördergelder beantragt werden können. Förderungsfähig sind lediglich Maßnahmen an Denkmälern, die in der Denkmalliste der Stadt Hückelhoven eingetragen sind und somit auch den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW unterliegen. Gefördert werden unter anderem private Maßnahmen, die zur Pflege und Sicherung sowie Erhaltung und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz eines Objektes dem Denkmalschutzgesetz dienen. Auch sind Maßnahmen, die zur Verbesserung des Erscheinungsbildes, die dem öffentlichen Raum zugewandt sind, nach Maßgabe der (bau)historischen Merkmale beziehungsweise
dem siedlungsprägenden Stadtbild, förderungsfähig. Für Bauten im Bereich der Zechensiedlung Sophia-Jacoba wurde dafür eigens ein eigener Leitfaden erstellt, der es den Eigentümern leichter machen soll, eine Entscheidung zu treffen. Gemäß den denkmalpflegerischen Grundsätzen sind beispielsweise Maßnahmen zum Erhalt der Denkmalsubstanz förderfähig. Dazu zählen unter anderem die Restaurierung oder Konservierung historischen Bestandteile wie Dielenböden, Zimmertüren, Treppen, Treppengeländern, Fenstern oder Haustüren. Auch Maßnahmen zum Erhalt des prägenden Erscheinungsbildes des Denkmals können gefördert werden, etwa eine Fassadensanierung, zu der eine farbliche Gestaltung, Fachwerksanierung oder Fensterläden zählen. Ebenso Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen beziehungsweise bauzeitlichen Erscheinungsbildes. Das könnte unter anderem der Austausch nicht denkmalgerechter in der Vergangenheit erfolgter Modernisierungen sein. Als Beispiele führt die Stadt hier etwa den Austausch eines Kunststofffensters
gegen ein Holzfenster in der entsprechenden Ausführung oder etwa eine Wiederherstellung einer Treppenanlage nach bauzeitlichem Vorbild an.
Nicht förderfähig sind hingegen reine Instandhaltungsarbeiten wie Innenanstriche und Reparaturen, die Behebung von Feuchteschäden, etwa durch einen Rohrbruch, Modernisierungsmaßnahmen oder die Erneuerung von Bauteilen beziehungsweise ein Umbau von Denkmälern. Auch Nutzungsänderungen, wie etwa eine Änderung des Grundrisses oder der Raumgröße, sind Ausschlusskriterien, ebenso wie ein technischer Ausbau wie Elektro-, Sanitär-, und Heizungsinstallationen oder die Anbringung von Werbeanlagen. Ebenfalls nicht förderfähig sind energetische und technische Ertüchtigungen, wie etwa die Erneuerung einer Heizungsanlage.