Polizisten mit Flaschen beworfen und beleidigt
(RP) In diesen Tagen feiern die Jecken ausgelassen ihre fünfte Jahreszeit – und das weitestgehend friedlich. Am Rande von Karnevalsveranstaltungen ist es im Kreis Heinsberg in den vergangenen Tagen allerdings doch vereinzelt zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen, so wie in der Nacht von Freitag auf Samstag in Gangelt.
Polizisten hatten in der Bürgerhalle in Hastenrath gegen 2.10 Uhr einen Streit zwischen einem 24-jährigen Mann und einer 24-jährigen Frau bemerkt. Beim Versuch, die beiden Personen zu trennen, wehrte sich die Frau mit Schlägen gegen die einschreitenden Beamten und wurde daraufhin durch diese zu Boden gebracht. Zwei hinzukommende Männer im Alter von 21 und 23 Jahren versuchten daraufhin, das Festhalten der Frau zu verhindern. Dies konnten die Beamten nur durch den Einsatz von körperlicher Gewalt verhindern. Dadurch kam es zu Solidarisierungseffekten von etwa 10 bis 15 umstehenden Personen, die die Einsatzkräfte unter anderem mit einer Flasche bewarfen und sie beleidigten. Die 24-jährige Frau und die beiden hinzugekommenen Männer wurden von der Poliezi in Gewahrsam genommen. Ihnen wurden Blutproben entnommen, entsprechende Strafverfahren sind eingeleitet worden. Vier Polizisten seien bei dem Einsatz verletzt worden, teilt die Polizei mit.
Eigentlich waren die Polizisten nur bei der Bürgerhalle gewesen, weil es ein paar Minuten zuvor zu einer Schlägerei zwischen einem 19-jährigen Mann aus dem Selfkant und einem 25-jährigen Mann aus Geilenkirchen. Nach zunächst verbalen Streitigkeiten in einer Personengruppe wollte der Mann aus Geilenkirchen einem Freund helfen, woraufhin er von dem 19-jährigen Tatverdächtigen mit einem Faustschlag gegen den Kopf attackiert wurde. Im weiteren Verlauf dieser Streitigkeit wurde der 25-Jährige von einer noch unbekannten Person von der Seite mit einem Schlagring gegen die Stirn geschlagen, der Mann viel daraufhin zu Boden und verlor kurz das Bewusstsein. Eine Behandlung durch vor Ort befindliche Rettungskräfte lehnte der Geschädigte allerdings ab.