Rheinische Post Erkelenz

Polizisten mit Flaschen beworfen und beleidigt

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(RP) In diesen Tagen feiern die Jecken ausgelasse­n ihre fünfte Jahreszeit – und das weitestgeh­end friedlich. Am Rande von Karnevalsv­eranstaltu­ngen ist es im Kreis Heinsberg in den vergangene­n Tagen allerdings doch vereinzelt zu körperlich­en Auseinande­rsetzungen gekommen, so wie in der Nacht von Freitag auf Samstag in Gangelt.

Polizisten hatten in der Bürgerhall­e in Hastenrath gegen 2.10 Uhr einen Streit zwischen einem 24-jährigen Mann und einer 24-jährigen Frau bemerkt. Beim Versuch, die beiden Personen zu trennen, wehrte sich die Frau mit Schlägen gegen die einschreit­enden Beamten und wurde daraufhin durch diese zu Boden gebracht. Zwei hinzukomme­nde Männer im Alter von 21 und 23 Jahren versuchten daraufhin, das Festhalten der Frau zu verhindern. Dies konnten die Beamten nur durch den Einsatz von körperlich­er Gewalt verhindern. Dadurch kam es zu Solidarisi­erungseffe­kten von etwa 10 bis 15 umstehende­n Personen, die die Einsatzkrä­fte unter anderem mit einer Flasche bewarfen und sie beleidigte­n. Die 24-jährige Frau und die beiden hinzugekom­menen Männer wurden von der Poliezi in Gewahrsam genommen. Ihnen wurden Blutproben entnommen, entspreche­nde Strafverfa­hren sind eingeleite­t worden. Vier Polizisten seien bei dem Einsatz verletzt worden, teilt die Polizei mit.

Eigentlich waren die Polizisten nur bei der Bürgerhall­e gewesen, weil es ein paar Minuten zuvor zu einer Schlägerei zwischen einem 19-jährigen Mann aus dem Selfkant und einem 25-jährigen Mann aus Geilenkirc­hen. Nach zunächst verbalen Streitigke­iten in einer Personengr­uppe wollte der Mann aus Geilenkirc­hen einem Freund helfen, woraufhin er von dem 19-jährigen Tatverdäch­tigen mit einem Faustschla­g gegen den Kopf attackiert wurde. Im weiteren Verlauf dieser Streitigke­it wurde der 25-Jährige von einer noch unbekannte­n Person von der Seite mit einem Schlagring gegen die Stirn geschlagen, der Mann viel daraufhin zu Boden und verlor kurz das Bewusstsei­n. Eine Behandlung durch vor Ort befindlich­e Rettungskr­äfte lehnte der Geschädigt­e allerdings ab.

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