Vierbeiner tragen jetzt Gelb
Hundebesitzer in Mönchengladbach haben zusammen mit den neuen Steuerbescheiden auch eine neue Hundemarke im Briefkasten. Was Herrchen und Frauchen darüber wissen müssen.
Seit Anfang Januar verschickt die Stadt Mönchengladbach die neuen Hundesteuermarken. Die gelben dreieckigen Metallplaketten mit abgerundeten Ecken müssen künftig bei jedem Gassigang von den Hundebesitzern mitgeführt werden. Sie ersetzen die alten ovalen und in Dunkelgrün gehaltenen Metallplaketten, die zwischen 2019 und 2023 von der Stadt ausgegeben wurden.
Hundebesitzer, die ihr Tier ohne die neue Marke Gassi führen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Dies soll ab Februar verstärkt von Außendienstmitarbeitern und dem kommunalen Ordnungs- und Servicedienst überprüft werden. Falls die silber-gelbe Plakette nicht dabei ist, wird eine Geldstrafe fällig. „Für Verstöße im Zusammenhang mit der Hundesteuer können Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro verhängt werden“, teilt die Stadt mit. Wie viel die Hundebesitzer im Zweifelsfall zahlen müssen, sei abhängig von Art, Schwere und Häufigkeit des Verstoßes.
Demnach erwarten auch Hundebesitzer Geldstrafen, die ihren Hund nicht bei der Verwaltung angemeldet haben. „Die Anmeldung eines Hundes muss spätestens vier Wochen nach Aufnahme in den Haushalt schriftlich erfolgen“, sagt der Stadtsprecher.
Die Übermittlung der Daten ist über die Internetseite der Stadt möglich. Außerdem stehen dort auch die nötigen Formulare zum Download zur Verfügung.
Wer die Marke seines Hundes verloren hat, muss sich nach Angaben der Stadt so schnell wie möglich beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben melden. Dort wird dann eine neue Plakette ausgestellt.
Zusammen mit den neuen Marken flatterten auch die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2024 in die Briefkästen. Seit mittlerweile 13 Jahren beträgt die Hundesteuer in Mönchengladbach für einen Hund 138 Euro pro Jahr. Auch 2024 wurde der Betrag nicht erhöht. In Haushalten mit zwei Hunden werden 165,50 Euro pro Tier und Jahr fällig. Wer drei Hunde oder mehr hält, muss pro Hund 207 Euro zahlen.
Doch nicht alle Hunde unterliegen in Mönchengladbach der Steuerpflicht. Ausgenommen sind nach Angaben der Stadt Tiere, die „dem Schutz und der Hilfe bestimmter Personengruppen dienen“, wie beispielsweise Hunde, die Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Und auch Herrchen und Frauchen, die ihr Tier aus dem städtischen Tierheim geholt haben, müssen im ersten Jahr keine Hundesteuer zahlen. Eine Anmeldung bei der Stadt ist laut Stadt trotzdem notwendig. Außerdem erfolge die Steuerbefreiung nur auf Antrag.
Einen erhöhten Satz müssen Besitzerinnen und Besitzer von sogenannten Kampfhunden bezahlen. Darunter fallen beispielsweise Pitbull
Terrier, American Staffordshire Terrier oder Rottweiler. Auch Mischlinge von diesen Hunderassen werden dazu gezählt. In Mönchengladbach gibt es nach Angaben der Stadt aktuell 190 angemeldete Kampfhunde. Haushalte, die eine von der Stadt als gefährlich eingestufte Rasse halten, müssen 720 Euro für 2024 zahlen. Bei der Haltung von zwei Kampfhunden wird eine Steuer von 960 Euro pro Hund erhoben. Wer drei oder mehr besitzt, zahlt 1152 Euro pro Tier. Grund für den höheren Steuersatz ist, laut Stadt, eine potenziell höhere Gefährlichkeit. Die Steuer kann auf den normalen Satz gesenkt werden, „wenn für den Hund eine Maulkorbbefreiung vom Ordnungsamt erteilt wurde“, so ein Stadtsprecher. Voraussetzung hierfür sei das Bestehen einer Verhaltensprüfung.
Die Hundesteuer für dieses Jahr wird, wie in den vorherigen Jahren auch, zum 15. Februar fällig. Bürger, die der Stadt ein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen sich um nichts kümmern. Das Geld wird automatisch vom Konto eingezogen. Alle anderen Hundebesitzer werden dazu aufgefordert den fälligen Betrag bis zum Stichtag unter Angaben des Kassenzeichens zu überweisen.
Besitzer, die dem nicht nachkommen, drohen Mahngebühren und Säumniszuschläge. Wie hoch diese ausfallen, könne die Stadt pauschal nicht sagen. „Sie richten sich nach Höhe der Forderung, Zeitraum der Säumnis und dem bisher erfolgten Arbeitsaufwand zur Beitreibung“. Insgesamt rechnet die Verwaltung mit Einnahmen in Höhe von 2,1 Millionen Euro durch die Hundesteuer.