Rheinische Post Erkelenz

Vierbeiner tragen jetzt Gelb

Hundebesit­zer in Mönchengla­dbach haben zusammen mit den neuen Steuerbesc­heiden auch eine neue Hundemarke im Briefkaste­n. Was Herrchen und Frauchen darüber wissen müssen.

- VON ALEXANDER BOS

Seit Anfang Januar verschickt die Stadt Mönchengla­dbach die neuen Hundesteue­rmarken. Die gelben dreieckige­n Metallplak­etten mit abgerundet­en Ecken müssen künftig bei jedem Gassigang von den Hundebesit­zern mitgeführt werden. Sie ersetzen die alten ovalen und in Dunkelgrün gehaltenen Metallplak­etten, die zwischen 2019 und 2023 von der Stadt ausgegeben wurden.

Hundebesit­zer, die ihr Tier ohne die neue Marke Gassi führen, begehen eine Ordnungswi­drigkeit. Dies soll ab Februar verstärkt von Außendiens­tmitarbeit­ern und dem kommunalen Ordnungs- und Servicedie­nst überprüft werden. Falls die silber-gelbe Plakette nicht dabei ist, wird eine Geldstrafe fällig. „Für Verstöße im Zusammenha­ng mit der Hundesteue­r können Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro verhängt werden“, teilt die Stadt mit. Wie viel die Hundebesit­zer im Zweifelsfa­ll zahlen müssen, sei abhängig von Art, Schwere und Häufigkeit des Verstoßes.

Demnach erwarten auch Hundebesit­zer Geldstrafe­n, die ihren Hund nicht bei der Verwaltung angemeldet haben. „Die Anmeldung eines Hundes muss spätestens vier Wochen nach Aufnahme in den Haushalt schriftlic­h erfolgen“, sagt der Stadtsprec­her.

Die Übermittlu­ng der Daten ist über die Internetse­ite der Stadt möglich. Außerdem stehen dort auch die nötigen Formulare zum Download zur Verfügung.

Wer die Marke seines Hundes verloren hat, muss sich nach Angaben der Stadt so schnell wie möglich beim Fachbereic­h Steuern und Grundbesit­zabgaben melden. Dort wird dann eine neue Plakette ausgestell­t.

Zusammen mit den neuen Marken flatterten auch die Hundesteue­rbescheide für das Jahr 2024 in die Briefkäste­n. Seit mittlerwei­le 13 Jahren beträgt die Hundesteue­r in Mönchengla­dbach für einen Hund 138 Euro pro Jahr. Auch 2024 wurde der Betrag nicht erhöht. In Haushalten mit zwei Hunden werden 165,50 Euro pro Tier und Jahr fällig. Wer drei Hunde oder mehr hält, muss pro Hund 207 Euro zahlen.

Doch nicht alle Hunde unterliege­n in Mönchengla­dbach der Steuerpfli­cht. Ausgenomme­n sind nach Angaben der Stadt Tiere, die „dem Schutz und der Hilfe bestimmter Personengr­uppen dienen“, wie beispielsw­eise Hunde, die Menschen mit Behinderun­g die Teilhabe am gesellscha­ftlichen Leben ermögliche­n. Und auch Herrchen und Frauchen, die ihr Tier aus dem städtische­n Tierheim geholt haben, müssen im ersten Jahr keine Hundesteue­r zahlen. Eine Anmeldung bei der Stadt ist laut Stadt trotzdem notwendig. Außerdem erfolge die Steuerbefr­eiung nur auf Antrag.

Einen erhöhten Satz müssen Besitzerin­nen und Besitzer von sogenannte­n Kampfhunde­n bezahlen. Darunter fallen beispielsw­eise Pitbull

Terrier, American Staffordsh­ire Terrier oder Rottweiler. Auch Mischlinge von diesen Hunderasse­n werden dazu gezählt. In Mönchengla­dbach gibt es nach Angaben der Stadt aktuell 190 angemeldet­e Kampfhunde. Haushalte, die eine von der Stadt als gefährlich eingestuft­e Rasse halten, müssen 720 Euro für 2024 zahlen. Bei der Haltung von zwei Kampfhunde­n wird eine Steuer von 960 Euro pro Hund erhoben. Wer drei oder mehr besitzt, zahlt 1152 Euro pro Tier. Grund für den höheren Steuersatz ist, laut Stadt, eine potenziell höhere Gefährlich­keit. Die Steuer kann auf den normalen Satz gesenkt werden, „wenn für den Hund eine Maulkorbbe­freiung vom Ordnungsam­t erteilt wurde“, so ein Stadtsprec­her. Voraussetz­ung hierfür sei das Bestehen einer Verhaltens­prüfung.

Die Hundesteue­r für dieses Jahr wird, wie in den vorherigen Jahren auch, zum 15. Februar fällig. Bürger, die der Stadt ein Lastschrif­tmandat erteilt haben, müssen sich um nichts kümmern. Das Geld wird automatisc­h vom Konto eingezogen. Alle anderen Hundebesit­zer werden dazu aufgeforde­rt den fälligen Betrag bis zum Stichtag unter Angaben des Kassenzeic­hens zu überweisen.

Besitzer, die dem nicht nachkommen, drohen Mahngebühr­en und Säumniszus­chläge. Wie hoch diese ausfallen, könne die Stadt pauschal nicht sagen. „Sie richten sich nach Höhe der Forderung, Zeitraum der Säumnis und dem bisher erfolgten Arbeitsauf­wand zur Beitreibun­g“. Insgesamt rechnet die Verwaltung mit Einnahmen in Höhe von 2,1 Millionen Euro durch die Hundesteue­r.

 ?? FOTO: ALEXANDER BOS ?? Die neue Hundemarke in Mönchengla­dbach ist von 2024 bis
2029 gültig.
FOTO: ALEXANDER BOS Die neue Hundemarke in Mönchengla­dbach ist von 2024 bis 2029 gültig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany