Gewerbegebiet in Rheindahlen soll wachsen
Das Areal zwischen dem ehemaligen „Dilthey-Gelände“und dem Bereich „Hamburgring“liegt großteils brach. Die Flächen für Landwirtschaft sollen weichen und Platz bieten für kleine und mittelständische Unternehmen. Was südlich der Käthe-Höffkes-Straße geplant
Noch immer führt die Käthe-Höffkes-Straße zunächst vorbei an Baustellen und einzelnen Betrieben – und dann ins Leere. Allerdings schreitet die Revitalisierung des Industrieareals im Nordwesten Rheindahlens voran. Aktuell durchlaufen die Änderung des Flächennutzungsplans sowie ein Bebauungsplan die politischen Gremien. Bekommt das Vorhaben grünes Licht, kann die Lücke zwischen zwei Gewerbegebieten geschlossen werden. Und für den Radverkehr wird auch etwas getan.
Gebiet
Das ehemalige „Dilthey-Gelände“zwischen der Broicher Straße und der Käthe-Höffkes-Straße
ist bereits als Mischgebiet (Wohnen und Gewerbe) ausgewiesen worden. Dort wird auch eifrig gebaut. Mehrere Betriebe und auch ein Mehrfamilienhaus sowie eine Kindertagesstätte haben in dem fast acht Hektar großen Areal ihren Platz gefunden. In einem nächsten Schritt soll nun der Weg frei gemacht werden für die Bebauung des südlichen Teilbereichs, der zwischen der B 57, der Bahntrasse und der Käthe-Höffkes-Straße liegt und 6,6 Hektar groß ist. Die Flächen befinden sich großteils in städtischem Besitz. Sie werden vorwiegend (4,93 Hektar) landwirtschaftlich genutzt – Ausnahmen sind etwa das dort ansässige Speditionsunternehmen Kraftverkehr Kempers und das Umspannwerk, das entfallen soll.
Gewerbe Im südlichen Teilgebiet sollen Gewerbeflächen für klein- und mittelständische Betriebe mit einer Größe von 2500 bis 10.000 Quadratmetern entstehen. Entsprechend ist das Areal bereits in Parzellen aufgeteilt worden. Mit der geplanten neuen Nutzung schließt der Bereich direkt an das nördlich angrenzende Gewerbegebiet an und bietet zudem einen Übergang zum südlich liegenden Gewerbegebiet „Hamburgring“, wo mehrere große Logistikunternehmen ansässig sind. Mit der Bebauung wird also eine Lücke geschlossen, um das Gewerbegebiet Rheindahlen zu erweitern. Die Stadt spricht von einem „funktionalen Zusammenhang“– und der Schaffung weiterer Arbeitsplätze in Mönchengladbach.
Verkehr Im Süden des Plangebiets, entlang der Bahntrasse, soll des Weiteren ein Teil einer Radschnellverbindung entstehen, die Mönchengladbach, Wegberg und Roermond verbinden soll. Geplant ist ein 6,50 Meter breiter Weg – vier Meter für den Rad- und 2,50 Meter für den Fußverkehr. Eine beidseitige Begrünung ist vorgesehen. Das gilt auch für die weiteren Straßen (die Käthe-Höffkes-Straße als Zubringer inklusive des Wendehammers im Südwesten des Gebiets), die zu beiden Seiten Grünstreifen erhalten. Dazu kommt noch eine öffentliche Grünfläche in der südwestlichen Ecke des „Dreiecks“.
Kosten Für den südlichen Teilbereich des Gewerbegebiets muss die
Stadt den Planern zufolge einmalig etwa 1,4 Millionen Euro aufbringen für die anteiligen Erschließungskosten sowie die Kosten für externe Kompensationsmaßnahmen und Fachgutachten. Durch den Bebauungsplan entstehen für die Stadt jährliche Folgekosten in Höhe von circa 75.500 Euro. Der nördliche Bereich schlägt mit einer einmaligen Investition von fast zwei Millionen Euro sowie jährlichen Netto-Folgekosten von knapp 60.000 Euro für die Stadt zu Buche. Dem gegenüber stehen noch nicht zu beziffernde Einnahmen durch Grund- und Gewerbesteuern sowie Grundstücksverkäufe oder -verpachtungen.
Entscheidungen Die Bezirksvertretung West und der Bauausschuss haben
jeweils schon ihre Empfehlung ausgesprochen für die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan, die Grundlage für die Umsetzung des Projekts zur Erweiterung des „Gewerbegebiets Rheindhalen“sind. Am heutigen Mittwoch, 21. Februar, werden die Pläne dem Hauptausschuss vorgelegt. Die Entscheidung fällt letztlich in der Ratssitzung am Mittwoch, 28. Februar, 15 Uhr, im Rathaus Rheydt. Die vom Rat beschlossene Flächennutzungsplanänderung muss allerdings noch von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt werden. Mit der anschließenden Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Der Bebauungsplan tritt ebenfalls mit der „ortsüblichen Bekanntmachung“in Kraft.