Wie die Stadt mit Sperren für Elterntaxis umgeht
Kommunen dürfen ab sofort Straßen im näheren Umkreis von Schulen für Autos zeitweise sperren.
Elterntaxis soll der Kampf angesagt werden – ein Erlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalens erlaubt den Kommunen ab sofort, die Straßen rund um Schulen kurzzeitig für den Verkehr zu sperren. Mit dieser Maßnahme sollen Schülerinnen und Schüler besser vor den Gefahren des starken Verkehrsaufkommen vor Schulbeginn und nach Schulschluss geschützt werden. Die Kommunen können demnach über die Sperrung selbstständig entscheiden; Bürgerinnen und Bürger können dies bei ihren Städten beantragen. Eine spezielle Gefahrenlage muss nicht nachgewiesen werden.
Die Stadt Mönchengladbach reagierte auf eine Anfrage unserer Reaktion verhalten auf den Erlass, dieser liege noch nicht vor. Ihr letzter Kenntnisstand berufe sich auf einen Vorabauszug der Niederschrift einer
Verkehrsingenieurbesprechung, der Ende Dezember bei der Behörde eingegangen ist.
Zu diesem Zeitpunkt hieß es laut Stadt noch, dass bestimmte Voraussetzungen für die Einrichtung einer sogenannten Schulstraße erfüllt sein müssen. So könne beispielsweise auf den Nachweis der Gefahrenlage nur verzichtet werden, wenn die Straße teileingezogen/umgewidmet werde, sagte ein Stadtsprecher auf Anfrage unserer Redaktion. Der neue Erlass der Landesregierung gibt jedoch keine Voraussetzungen mehr vor. Eine Gefahrenlage muss nicht mehr nachgewiesen werden.
Da die sogenannten Schulstraßen bereits in der Vergangenheit ein Thema in Mönchengladbach gewesen sind, leitete die Stadt die Niederschrift an die Polizei weiter. Außerdem weist die Stadt darauf hin, dass im vergangenen Jahr im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche auf der Scheulenstraße temporär eine „Schulstraße“eingerichtet worden ist.
2018 wurde ein achtjähriges Mädchen in der Nähe Gemeinschaftsgrundschule
an der Schulstraße von einem SUV angefahren. Die Schülerin erlag später im Krankenhaus ihren schweren inneren Verletzungen. Die damals 42-Jährige Fahrerin, die an diesem Tag selber ihre drei Kinder vor einer benachbarten Schule abgesetzt hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie zu drei Monaten Fahrverbot verurteilt. Außerdem wurde vom Gericht ein Fahrsicherheitstraining angeordnet.
Der Vorfall hat dazu geführt, dass die Stadt im Anschluss einige Maßnahmen an den betroffenen Schulen umgesetzt hat. Beispielsweise wurde die Beleuchtung am Eingang der Schule verbessert und Parkbuchten an der Straße weggenommen, um die Sicht für die Autofahrer zu verbessern. Außerdem wurde an der Leifhelmstraße eine Halte-Zone eingerichtet, an der die Eltern ihre Kinder aus den Autos lassen können.