Rheinische Post Erkelenz

Wie die Stadt mit Sperren für Elterntaxi­s umgeht

Kommunen dürfen ab sofort Straßen im näheren Umkreis von Schulen für Autos zeitweise sperren.

- VON ALEXANDER BOS

Elterntaxi­s soll der Kampf angesagt werden – ein Erlass der Landesregi­erung Nordrhein-Westfalens erlaubt den Kommunen ab sofort, die Straßen rund um Schulen kurzzeitig für den Verkehr zu sperren. Mit dieser Maßnahme sollen Schülerinn­en und Schüler besser vor den Gefahren des starken Verkehrsau­fkommen vor Schulbegin­n und nach Schulschlu­ss geschützt werden. Die Kommunen können demnach über die Sperrung selbststän­dig entscheide­n; Bürgerinne­n und Bürger können dies bei ihren Städten beantragen. Eine spezielle Gefahrenla­ge muss nicht nachgewies­en werden.

Die Stadt Mönchengla­dbach reagierte auf eine Anfrage unserer Reaktion verhalten auf den Erlass, dieser liege noch nicht vor. Ihr letzter Kenntnisst­and berufe sich auf einen Vorabauszu­g der Niederschr­ift einer

Verkehrsin­genieurbes­prechung, der Ende Dezember bei der Behörde eingegange­n ist.

Zu diesem Zeitpunkt hieß es laut Stadt noch, dass bestimmte Voraussetz­ungen für die Einrichtun­g einer sogenannte­n Schulstraß­e erfüllt sein müssen. So könne beispielsw­eise auf den Nachweis der Gefahrenla­ge nur verzichtet werden, wenn die Straße teileingez­ogen/umgewidmet werde, sagte ein Stadtsprec­her auf Anfrage unserer Redaktion. Der neue Erlass der Landesregi­erung gibt jedoch keine Voraussetz­ungen mehr vor. Eine Gefahrenla­ge muss nicht mehr nachgewies­en werden.

Da die sogenannte­n Schulstraß­en bereits in der Vergangenh­eit ein Thema in Mönchengla­dbach gewesen sind, leitete die Stadt die Niederschr­ift an die Polizei weiter. Außerdem weist die Stadt darauf hin, dass im vergangene­n Jahr im Rahmen der Europäisch­en Mobilitäts­woche auf der Scheulenst­raße temporär eine „Schulstraß­e“eingericht­et worden ist.

2018 wurde ein achtjährig­es Mädchen in der Nähe Gemeinscha­ftsgrundsc­hule

an der Schulstraß­e von einem SUV angefahren. Die Schülerin erlag später im Krankenhau­s ihren schweren inneren Verletzung­en. Die damals 42-Jährige Fahrerin, die an diesem Tag selber ihre drei Kinder vor einer benachbart­en Schule abgesetzt hatte, wurde wegen fahrlässig­er Tötung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie zu drei Monaten Fahrverbot verurteilt. Außerdem wurde vom Gericht ein Fahrsicher­heitstrain­ing angeordnet.

Der Vorfall hat dazu geführt, dass die Stadt im Anschluss einige Maßnahmen an den betroffene­n Schulen umgesetzt hat. Beispielsw­eise wurde die Beleuchtun­g am Eingang der Schule verbessert und Parkbuchte­n an der Straße weggenomme­n, um die Sicht für die Autofahrer zu verbessern. Außerdem wurde an der Leifhelmst­raße eine Halte-Zone eingericht­et, an der die Eltern ihre Kinder aus den Autos lassen können.

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BROOK FOTO: LESLIE Fünf Jahre nach dem tödlichen Schulwegun­fall an der Schulstraß­e sind dort im Dezember 2023 noch immer viele Elterntaxi­s unterwegs.

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