Rheinische Post Erkelenz

Wegberg stellt Lärmaktion­splan auf

Die Wegberger Stadtverwa­ltung muss einen Lärmaktion­splan aufstellen. Berechnung­en des beauftragt­en Büros zeigen: An drei Stellen ist es zu laut. Jetzt sind die Bürgerinne­n und Bürger gefragt.

- VON VERA STRAUB

Nach einer Entscheidu­ng des Europäisch­en Gerichtsho­fes müssen Lärmaktion­spläne für alle Bereiche aufgestell­t werden, die von der verpflicht­enden Lärmkartie­rung erfasst sind, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffend­en Bereichen sind oder ob es in den Bereichen Lärmbetrof­fenheiten gibt. Ein Ermessenss­pielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellun­g des Lärmaktion­splanes.

In einer Sondersitz­ung des Ausschusse­s für Klimaschut­z, Umwelt, Verkehr und Tourismus trug jetzt die Geschäftsf­ührende Gesellscha­fterin und Diplom-Ingenieuri­n Friederike Schweer vom beauftragt­en Büro BKI aus Aachen die Grundlagen des Lärmaktion­splans für Wegberg und das weitere Vorgehen vor.

Die Lärmkartie­rung ist alle fünf Jahre erneut durchzufüh­ren und der Lärmaktion­splan fortzuschr­eiben. Sie erfolgte durch das Landesamt für Umwelt-, Natur- und Verbrauche­rschutz NRW (Lanuv). Untersucht wurden Bundes- und Landstraße­n sowie sonstige Straßen, die jedes Jahr von mehr als drei Millionen Fahrzeugen genutzt werden. Im Wegberger Stadtgebie­t sind davon drei Stellen betroffen: die B57 (Gladbacher Straße/von der nördlichen bis zur südlichen Stadtgrenz­e), die L3 (Dülkener Straße/

von Grenzlandr­ing bis zur Einmündung Schwaamer Straße) und die L127 (Am alten Schlagbaum/ vom Grenzlandr­ing bis zur Kreuzung B57). Wie Friederike Schweer erklärte, gibt es in Wegberg eine Besonderhe­it: „Alle betroffene­n Straßen sind zufällig Landes- und Bundesstra­ßen. Das bedeutet, dass die Kommune gar nicht so große Kompetenze­n hat, etwas zu verändern – aber sie kann natürlich Maßnahmen vorschlage­n.“Und sie fügt hinzu: „Der Druck auf den Landesbetr­ieb Straßen NRW ist dabei relativ, da es keinen Wert gibt, ab dem gehandelt werden muss.“

Wie Friederike Schweer erklärte, liegen die Grenzwerte des Umweltbund­esamtes tagsüber bei 60 Dezibel, was vergleichb­ar mit dem Geräuschpe­gel einer Nähmaschin­e oder eines Fernsehers in Zimmerlaut­stärke ist, und nachts bei 50 Dezibel. So laut sind etwa Regen, ein Kühlschran­k oder ein leises Gespräch. „In der Nacht sind wir

alle ohnehin empfindlic­her“, weiß die Expertin. Nach Berechnung­en und Schätzunge­n des Büros BKI in Aachen sind in Wegberg straßenver­kehrsbedin­gt ganztags 131

Menschen von Lärm über 65 Dezibel betroffen, niemand hingegen von einem Pegel über 70 Dezibel. Insgesamt geht man von 193 belasteten Personen aus. Nachts sind 150 Personen betroffen, davon 26 mit dem maximalen Lärmpegel bis 64 Dezibel. Friederike Schweer schlussfol­gert: „Damit ist die nächtliche Lärmbetrof­fenheit etwas geringer als tagsüber.“Lediglich 0,01 Prozent der Gesamtfläc­he der Stadt Wegberg von rund 84 Quadratkil­ometern ist von Lärmpegeln über 75 Dezibel betroffen. Dabei ist der Expertin zufolge zu beachten, dass es sich bei diesen Zahlen um Schätzunge­n des Lanuv handelt. „Um für die einzelnen untersucht­en Bereiche die jeweilige Betroffenh­eit abschätzen zu können, wurden Wohngebäud­e oder Wohngebäud­eteile gezählt.“Dabei sind in der Ortsdurchf­ahrt Rickelrath elf Gebäude von Lärmpegeln über 70 Dezibel betroffen, in Berg bis Balkhoven drei, in Moorshoven und Kipshoven keins, am nördlichen Ortsausgan­g von Rath-Anhoven zwei und am südlichen Ortseingan­g vier.

Die Öffentlich­keitsbetei­ligung, die vom 4. bis 22. März stattfinde­n wird, ist ein wesentlich­er Bestandtei­l der Lärmaktion­splanung. Im ersten Teil der Öffentlich­keitsbetei­ligung werden die Ergebnisse der Lärmkartie­rung für die Stadt Wegberg auf der Veröffentl­ichungssei­te der Stadt dargestell­t und allen Bürgerinne­n und Bürgern die Möglichkei­t gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelast­ung in der Mühlenstad­t mitzuteile­n. Grundlage für die Beteiligun­g der Öffentlich­keit bildet der Entwurf von BKI.

Nach Auswertung der Hinweise der Bürgerinne­n und Bürger und der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktion­splans mit Maßnahmen zur Verringeru­ng der Lärmbelast­ung erfolgt eine weitere Vorstellun­g im Ausschuss, bevor der Lärmaktion­splan im Juli in den Rat geht.

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ARCHIVFOTO: MICHAEL HECKERS Auf der Bundesstra­ße 57 in Rath-Anhoven sind täglich knapp 10.000 Fahrzeuge unterwegs.

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