Wegberg stellt Lärmaktionsplan auf
Die Wegberger Stadtverwaltung muss einen Lärmaktionsplan aufstellen. Berechnungen des beauftragten Büros zeigen: An drei Stellen ist es zu laut. Jetzt sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes müssen Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufgestellt werden, die von der verpflichtenden Lärmkartierung erfasst sind, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind oder ob es in den Bereichen Lärmbetroffenheiten gibt. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes.
In einer Sondersitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus trug jetzt die Geschäftsführende Gesellschafterin und Diplom-Ingenieurin Friederike Schweer vom beauftragten Büro BKI aus Aachen die Grundlagen des Lärmaktionsplans für Wegberg und das weitere Vorgehen vor.
Die Lärmkartierung ist alle fünf Jahre erneut durchzuführen und der Lärmaktionsplan fortzuschreiben. Sie erfolgte durch das Landesamt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz NRW (Lanuv). Untersucht wurden Bundes- und Landstraßen sowie sonstige Straßen, die jedes Jahr von mehr als drei Millionen Fahrzeugen genutzt werden. Im Wegberger Stadtgebiet sind davon drei Stellen betroffen: die B57 (Gladbacher Straße/von der nördlichen bis zur südlichen Stadtgrenze), die L3 (Dülkener Straße/
von Grenzlandring bis zur Einmündung Schwaamer Straße) und die L127 (Am alten Schlagbaum/ vom Grenzlandring bis zur Kreuzung B57). Wie Friederike Schweer erklärte, gibt es in Wegberg eine Besonderheit: „Alle betroffenen Straßen sind zufällig Landes- und Bundesstraßen. Das bedeutet, dass die Kommune gar nicht so große Kompetenzen hat, etwas zu verändern – aber sie kann natürlich Maßnahmen vorschlagen.“Und sie fügt hinzu: „Der Druck auf den Landesbetrieb Straßen NRW ist dabei relativ, da es keinen Wert gibt, ab dem gehandelt werden muss.“
Wie Friederike Schweer erklärte, liegen die Grenzwerte des Umweltbundesamtes tagsüber bei 60 Dezibel, was vergleichbar mit dem Geräuschpegel einer Nähmaschine oder eines Fernsehers in Zimmerlautstärke ist, und nachts bei 50 Dezibel. So laut sind etwa Regen, ein Kühlschrank oder ein leises Gespräch. „In der Nacht sind wir
alle ohnehin empfindlicher“, weiß die Expertin. Nach Berechnungen und Schätzungen des Büros BKI in Aachen sind in Wegberg straßenverkehrsbedingt ganztags 131
Menschen von Lärm über 65 Dezibel betroffen, niemand hingegen von einem Pegel über 70 Dezibel. Insgesamt geht man von 193 belasteten Personen aus. Nachts sind 150 Personen betroffen, davon 26 mit dem maximalen Lärmpegel bis 64 Dezibel. Friederike Schweer schlussfolgert: „Damit ist die nächtliche Lärmbetroffenheit etwas geringer als tagsüber.“Lediglich 0,01 Prozent der Gesamtfläche der Stadt Wegberg von rund 84 Quadratkilometern ist von Lärmpegeln über 75 Dezibel betroffen. Dabei ist der Expertin zufolge zu beachten, dass es sich bei diesen Zahlen um Schätzungen des Lanuv handelt. „Um für die einzelnen untersuchten Bereiche die jeweilige Betroffenheit abschätzen zu können, wurden Wohngebäude oder Wohngebäudeteile gezählt.“Dabei sind in der Ortsdurchfahrt Rickelrath elf Gebäude von Lärmpegeln über 70 Dezibel betroffen, in Berg bis Balkhoven drei, in Moorshoven und Kipshoven keins, am nördlichen Ortsausgang von Rath-Anhoven zwei und am südlichen Ortseingang vier.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung, die vom 4. bis 22. März stattfinden wird, ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Im ersten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Wegberg auf der Veröffentlichungsseite der Stadt dargestellt und allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in der Mühlenstadt mitzuteilen. Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit bildet der Entwurf von BKI.
Nach Auswertung der Hinweise der Bürgerinnen und Bürger und der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erfolgt eine weitere Vorstellung im Ausschuss, bevor der Lärmaktionsplan im Juli in den Rat geht.