Kritik an langen Wartezeiten für Kirchenaustritte in NRW
Bürger, die aus der Kirche austreten wollen, müssen in Nordrhein-Westfalen je nach Wohnort teils erhebliche Wartezeiten bei ihren zuständigen Amtsgerichten in Kauf nehmen. Wie aus einer Antwort von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hervorgeht, die unserer Redaktion vorliegt, ist in gut einem Viertel der 129 Gerichte die Wartezeit im Vergleich zum Vorjahr sogar noch einmal gestiegen, in 26 (20,2 Prozent) gab es keinerlei Veränderung im Vergleich zum Vorjahr. Bei 16 Amtsgerichten und damit 12,4 Prozent mussten die Bürger gar keine Wartezeit in Kauf nehmen, das waren fünf mehr als noch im Vorjahr. Immerhin bei 57 Gerichten (44,2 Prozent) wurde die Wartezeit verkürzt, in fünf Fällen davon sogar auf null Tage.
Am geduldigsten müssen die Austrittswilligen in Bottrop sein, wo die Wartezeit bis zu vier Monate betragen kann. Das ist noch einmal deutlich mehr als die Höchstwartezeit vor einem Jahr. Damals führte das Amtsgericht in Neuss die Liste an. Dort vermerkt das Ministerium nun „nur noch“zwei Monate Wartezeit. In Mönchengladbach, Bielefeld und Viersen vergehen aktuell bis zu drei Monate, ehe der Bürger seinen Termin hat.
Die FDP-Fraktion übte scharfe Kritik an der Landesregierung. „Limbach hat einfach die Hände in den Schoß gelegt und abgewartet“, sagte der rechtspolitische Sprecher Werner Pfeil.
Darüber hinaus haben die langen Wartezeiten für die Menschen auch finanzielle Folgen. Ihre Kirchensteuerpflicht endet für gewöhnlich mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Austritt erklärt wurde. Durch die Wartezeiten muss damit auch länger gezahlt werden.