Rheinische Post Erkelenz

Kritik an langen Wartezeite­n für Kirchenaus­tritte in NRW

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

Bürger, die aus der Kirche austreten wollen, müssen in Nordrhein-Westfalen je nach Wohnort teils erhebliche Wartezeite­n bei ihren zuständige­n Amtsgerich­ten in Kauf nehmen. Wie aus einer Antwort von NRW-Justizmini­ster Benjamin Limbach (Grüne) hervorgeht, die unserer Redaktion vorliegt, ist in gut einem Viertel der 129 Gerichte die Wartezeit im Vergleich zum Vorjahr sogar noch einmal gestiegen, in 26 (20,2 Prozent) gab es keinerlei Veränderun­g im Vergleich zum Vorjahr. Bei 16 Amtsgerich­ten und damit 12,4 Prozent mussten die Bürger gar keine Wartezeit in Kauf nehmen, das waren fünf mehr als noch im Vorjahr. Immerhin bei 57 Gerichten (44,2 Prozent) wurde die Wartezeit verkürzt, in fünf Fällen davon sogar auf null Tage.

Am geduldigst­en müssen die Austrittsw­illigen in Bottrop sein, wo die Wartezeit bis zu vier Monate betragen kann. Das ist noch einmal deutlich mehr als die Höchstwart­ezeit vor einem Jahr. Damals führte das Amtsgerich­t in Neuss die Liste an. Dort vermerkt das Ministeriu­m nun „nur noch“zwei Monate Wartezeit. In Mönchengla­dbach, Bielefeld und Viersen vergehen aktuell bis zu drei Monate, ehe der Bürger seinen Termin hat.

Die FDP-Fraktion übte scharfe Kritik an der Landesregi­erung. „Limbach hat einfach die Hände in den Schoß gelegt und abgewartet“, sagte der rechtspoli­tische Sprecher Werner Pfeil.

Darüber hinaus haben die langen Wartezeite­n für die Menschen auch finanziell­e Folgen. Ihre Kirchenste­uerpflicht endet für gewöhnlich mit dem Ablauf des Kalendermo­nats, in dem der Austritt erklärt wurde. Durch die Wartezeite­n muss damit auch länger gezahlt werden.

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