Streit um den Einsatz verdeckter Ermittler
Mordfall Dorota: Rund anderthalb Jahre waren sie auf den angeklagten Manfred G. angesetzt.
Dass Manfred G. derzeit auf der Anklagebank des Aachener Landgerichts sitzt, ist auch den Erkenntnissen verdeckter Ermittler zu verdanken. Wegen ihrer rund anderthalb Jahren dauernden Arbeit war es im Spätsommer 2023 gelungen, die Leichenteile der seit dem 18. Oktober 2016 vermissten Dorota zu finden und ihren Ehemann, den nun Angeklagten, als dringend tatverdächtig festzunehmen. Seit gut einer Woche läuft der Prozess, drei Verhandlungstage sind vergangen, sechs weitere stehen aus.
Für die Staatsanwaltschaft und Polizei stand unmittelbar nach dem Verschwinden der damals 29 Jahre alten Dorota G. fest, dass ihr Mann mit den mysteriösen Umständen des Verschwindens zu tun haben muss. Manfred G. wurde damals festgenommen und verhört – was fehlte, waren die Beweise. Den Angeklagten ließ man über die Jahre nicht aus dem Blickfeld.
2021 ordnete die Staatsanwaltschaft an, verdeckte Ermittler einzubinden.
Dass die Ergebnisse ihrer Arbeit vor Gericht keine Verwendung finden sollen, dafür machten sich die Verteidiger Harald Bex und Nikolai Doszna stark und legten einen Antrag vor. Begründung: Schon bei seiner ersten Verhaftung im Jahr 2016 hatte Manfred G. von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und betont, sich nicht zur Sache einlassen zu wollen.
Im Verlauf des Prozesses ist immer wieder von drei verdeckten Ermittlern
die Rede, die mit Manfred G. in Kontakt kamen. Entstanden sind dabei knapp 100 Stunden Audiomaterial, das sie, und dies unterstrichen die Verteidiger in ihrem Antrag, nicht vollständig auswerten konnten. Auch deshalb sollte die Arbeit der verdeckten Ermittler nicht zur Verwendung kommen.
Die Strategie der verdeckten Ermittler war diese: Manfred G. sollte davon ausgehen, dass das Trio in kriminelle Machenschaften verstrickt ist. Unter diesen Umständen sollte eine Umgebung geschaffen werden, in der G. annehmen konnte, dass seine Tat toleriert würde. Tatsächlich sei der Angeklagte, weil sich ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte, auf seine Frau zu sprechen gekommen, wie schlecht die Ehe gewesen sei, dass Dorota fremdgegangen sein soll. G. soll gegenüber den verdeckten Ermittlern auch gesagt haben, Dorota „den Hals umgedreht“zu haben.
Wie bereits bekannt ist, hat das Gericht die Erkenntnisse der verdeckten Ermittler zugelassen und den Antrag der Verteidigung abgelehnt. Wie Roland Klösgen, Vorsitzender Richter in dem Mordprozess, erläuterte, sei in der Arbeit der verdeckten Ermittler keine Situation herbeigeführt worden, die einer polizeilichen Vernehmung gleichgesetzt werden könne. G. habe freiwillig geredet und hätte jederzeit die Chance gehabt, Gespräche abzubrechen. Letztlich führte Oberstaatsanwalt Wilhelm Muckel aus, er habe den Eindruck, G. sei erleichtert gewesen, etwas über die Tat sagen zu können.