Schwer ertragbare Bilder im Gerichtssaal
Das Gutachten der Kölner Rechtsmedizin stand im Mittelpunkt des vierten Verhandlungstages im Mordprozess Dorota vor dem Landgericht Aachen. Unter welchen Umständen die Ermittler die Leiche fanden.
Es schien, als würde die getötete Dorota G. ihrem mutmaßlichen Mörder noch einmal in die Augen sehen wollen. Zu eindringlich war besonders dieses eine, schwer ertragbare Foto, das ihren Kopf zeigte. Diese Aufnahme und weitere zeigte die Rechtsmedizin am vierten Verhandlungstag im Mordprozess im Fall Dorota im Gerichtssaal des Landgerichts Aachen. Das sorgte für entsprechende Reaktionen: Während Dorotas ältere Schwester in Tränen ausbrach, blieb der angeklagte Manfred G., Dorotas Ehemann, wie schon an den drei vorherigen Verhandlungstagen, regungslos.
Dieser Teil in der Hauptverhandlung gegen Manfred G. war der wohl bislang schwierigste. Im Vordergrund stand das Gutachten von Rechtsmedizinerin Victoria Fischer aus dem Institut für Rechtsmedizin in Köln. Fischer wurde am 22. August 2023 nach Geilenkirchen-Gillrath im Kreis Heinsberg gerufen. An diesem Tag fanden Ermittler Leichenteile im Wohnhaus von Manfred G., gelagert waren sie in einer Art Anbau hinter einem auf Rädern befindlichen Geschirrspüler.
Wie sich schnell herausstellte, handelte es sich bei den Überresten der gefundenen Frau dabei tatsächlich um die seit dem 18. Oktober 2016 verschwundene Dorota, wie Fischer auf Nachfrage des Gerichts auch bestätigte. Molekulargenetische Untersuchungen hätten Sicherheit gebracht, so Fischer.
Die Auffindesituation war insgesamt schon schwere Kost, doch was sich versteckt in zahlreichen, mit Panzertape verschlossenen Mülltüten fand, dürfte selbst erfahrensten
Ermittlern schwer zugesetzt haben. Die stark verwesten und bereits mumifizierten Leichenteile Dorotas waren verpackt in einem Koffer und einer Tasche.
Der schlechte Zustand der sterblichen Überreste sorgte für eine stark eingeschränkte Beurteilung durch die Rechtsmedizin. Anders gesagt: Zum genauen Todeszeitpunkt konnten die Obduzenten keine genauen Angaben mehr ermitteln, auch, was letztlich todesursächlich war, lässt sich ebenfalls nicht mehr mit Sicherheit bestimmen. Was sich
mit Sicherheit ausschließen ließ: „Der Tod trat nicht aus innerer Ursache ein“, so Fischer. Dorota G. war also nicht schwer erkrankt.
Was sich dagegen noch gut bestimmen ließ, war die Art und Weise, wie die Leiche zerteilt wurde. In einem der Säcke fanden die Ermittler das abgebrochene Blatt einer Astsäge, die laut Gutachten der Gerichtsmedizin gut zu den Spuren passen könnte, die die Leichenteile aufwiesen. Zur Erinnerung: Bei der Durchsuchung des Wohnhäuser in Süsterseel und Gillrath hatten die
Ermittler gleich mehrere Sägen, darunter eine elektrische und Einhandsägen, Müllsack-Rollen und Klebeband gefunden. Schon bei der ersten Inaugenscheinnahme der Leichenteile sei Fischer darauf aufmerksam geworden, wie geübt die Schnitte ausgesehen haben. „Da habe ich mir die Frage gestellt, was der Angeklagte beruflich macht“, sagte Fischer weiter aus. Dass dabei mögliche Kenntnisse über Anatomie eine Rolle gespielt haben könnte, wollte die Rechtsmedizinerin nicht ausschließen.
Die Frage, die auch im Raum stand, war: Was ist mit dem sechsten Halswirbel passiert? Dieser fehlte, ist aber unter Umständen für das Feststellen der genauen Todesursache wichtig. Die Ermittler gehen davon aus, dass die damals 29-Jährige von ihrem Ehemann erwürgt wurde. Nachweisen lässt sich das nun möglicherweise aber nicht mehr.
Wie Manfred G. in früheren Aussagen mitgeteilt hatte, soll Dorotas Tod ein Unfall gewesen sein, hieß es am vierten Verhandlungstag. Wahlweise sei auch von einem Herzinfarkt oder einer Allergie die Rede gewesen – alles nur Spekulation. „Es ist alles, aber nicht mehr nachweisbar“, so Rechtsmedizinerin Fischer abschließend.
Im weiteren Verlauf kamen die Audiodateien der verdeckten Ermittler auf den Tisch – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie das Gericht entschied. Der Grund: Die Identität dieser Ermittler müsse unter allen Umständen geschützt werden.