Rheinische Post Erkelenz

Vermummung: Richter sieht keinen Verstoß

Eine Sturmhaube diente offenbar als Schutz vor Staub, als eine Frau an einer Demonstrat­ion teilnahm.

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(kl) Mit einem Freispruch endete am Mittwoch das Verfahren vor dem Amtsgerich­t in Erkelenz gegen eine 28-jährige Frau aus Kürnach in Unterfrank­en in Bayern, der vorgeworfe­n wurde, gegen das „Vermummung­sverbot“des Versammlun­gsgesetzes NRW verstoßen zu haben.

Nach Auffassung der Staatsanwa­ltschaft Mönchengla­dbach soll die angeklagte 28-Jährige am 3. August 2022 mit einer Gruppe zwischen Lützerath und Keyenberg versucht haben, das „Vorankomme­n eines Baggers“im Rahmen der Räumungsar­beiten von RWE zu verhindern. Bei der Versammlun­g soll die Frau durch das Tragen einer schwarzen Sturmhaube vermummt gewesen sein, die sie auch trotz Aufforderu­ng nicht abgenommen habe. Deswegen hatte auch das Amtsgerich­t einen Strafbefeh­l über 1200 Euro erlassen, gegen den die

Angeklagte Einspruch einlegte.

Bei der Verhandlun­g wurde Richter Michael Floeth und der Angeklagte­n schnell klar, dass die beiden als Zeuginnen geladenen Polizistin­nen nichts zu Klärung des Sachverhal­ts beitragen wollten. Die wichtigste Erkenntnis für das Erkelenzer Amtsgerich­t: Es war heiß an diesem Tag.

Die Hitze und der Staub waren ein Grund, weswegen das Gericht zu einem Freispruch kam, unabhängig davon, dass das der Prozessakt­e beigefügte Foto eine Frau zeigte, die erkennbar anders aussah als die Frau auf der Anklageban­k. „Sind Sie das auf dem Foto?“, hatte Richter Michael Floeth zuvor zweifelnd gefragt. Seinen Freispruch begründete er unterdesse­n mit der Hitze und der nicht auszuschli­eßenden Möglichkei­t, dass die betreffend­e „vermummte“Person sich vor dem Staub und der Hitze habe schützen wollen. Das Vermummung­sverbot verlange aber explizit, dass die Vermummung ausschließ­lich dem Zweck dienen soll, die Feststellu­ng der Identität zu verhindern.

Die vielen Sympathisa­nten, welche die angeklagte 28-Jährige mit einer Mahnwache vor dem Gerichtsge­bäude und dem Besuch der Verhandlun­g unterstütz­ten, nahmen den Freispruch gerne zum Anlass, sich und die Freigespro­chene zu feiern.

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ARCHIVFOTO: DPA Das Amtsgerich­t hat eine Demonstran­tin freigespro­chen.

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