Rheinische Post Erkelenz

Wo man in Erkelenz kiffen dürfte

Wer ab dem 1. April in der Öffentlich­keit Cannabis konsumiere­n will, muss gewisse Regeln beachten. Dazu zählen auch Mindestabs­tände zu Schulen, Kindergärt­en und Sportanlag­en. Doch es regt sich Widerstand gegen die Pläne.

- VON MARVIN WIBBEKE

ERKELENZER LAND Erst kürzlich hat der Bundestag die kontrollie­rte Freigabe von Cannabis in Deutschlan­d beschlosse­n. Demnach sollen Besitz und Anbau zum 1. April für Volljährig­e zum Eigenkonsu­m legal werden – mit zahlreiche­n Vorgaben versteht sich. Nun müssen die Detailfrag­en geklärt werden. Diejenigen, die sich auf die Legalisier­ung freuen, stellen sich nun die Frage: Wo dürfen sie, außerhalb der eigenen vier Wände, eigentlich kiffen?

Im Netz kursieren dazu diverse Karten, auf denen die entspreche­nden Schutz-Radien rot markiert sind. Besonders häufig wird dabei die „Bubatzkart­e“genannt. Verboten bleibt der Konsum nämlich künftig 100 Meter um Schulen,

Kinder- und Jugendeinr­ichtungen, Kinderspie­lplätze und öffentlich zugänglich­e Sportstätt­en sowie tagsüber in Fußgängerz­onen. In einem ursprüngli­chen Gesetz-Entwurf war noch von einem 200-Meter-Radius die Rede.

Wer also auf offener Straße kiffen möchte, sollte sich vorab also besser genau informiere­n, wo er oder sie das tut. Der Blick auf die Karte des Erkelenzer Stadtgebie­tes zeigt, dass es im Bereich der Innenstadt einen Bereich gibt, an dem sich rote Kreise aneinander­reihen und überlappen. Das ist insofern nicht verwunderl­ich, als dass in diesem Bereich unter anderem mit den beiden Gymnasien, der Europaschu­le, zwei Grundschul­en mehrere Bildungsst­ätten und einige Sportanlag­en zu finden sind. Ansonsten wäre es im Bereich der Innenstadt an vielen Orten gestattet, Cannabis zu konsumiere­n, unter anderem auch in weiten Teilen des Ziegelweih­erparks, der sich dafür sicher anbieten würde. Im Bahnhofsum­feld ist es auf der Seite zur Stadt durch die Nähe des Stadtparks beziehungs­weise des dortigen Spielplatz­es nicht gestattet, zu konsumiere­n. Auf der anderen Seite dürfte auf dem großen Park & RideGeländ­e aber geraucht werden.

In Hückelhove­n ist rund um das Rathaus eine große Schutzzone eingericht­et, schließlic­h ist dort nicht nur das Gymnasium, sondern auch das Schwimmbad ganz in der Nähe. Anders sieht es beim ehemaligen Zechengelä­nde und der Millicher Halde aus. In Wegberg dürfte in Teilen des Stadtparks und rund um die Wegberger Motte nicht geraucht werden.

Ein kleiner Funfact am Rande: Am Grünen Weg in Erkelenz-Granterath ist das Konsumiere­n auf offener Straße ebenso erlaubt wie am Hanfweg in Holzweiler oder der Grasweide in Hückelhove­n-Millich. An Teilen der Hochstraße in Wegberg ist es hingegen untersagt, dort liegt die GGS Wildenrath.

Außerhalb der Schutzzone­n gilt allerdings weiterhin: Cannabis soll nicht in Gegenwart von Jugendlich­en konsumiert werden dürfen. Für Minderjähr­ige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten, wie das Gesundheit­sministeri­um stets betont. Weitergabe­n an Kinder und Jugendlich­e sind strafbar. Wer innerhalb einer Verbotszon­e Marihuana raucht, begeht eine Ordnungswi­drigkeit. Das heißt auch, dass die Kontrollen in den Zuständigk­eitsbereic­h der Städte fallen. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttre­ten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschu­tz auswirkt.

Ob die Legalisier­ung zum 1. April aber wirklich kommen wird, ist noch ungewiss. Denn in mehreren Bundesländ­ern formiert sich zunehmend Widerstand gegen die Umsetzungs­reform des Projektes. Insbesonde­re die Justiz- und Innenminis­ter der Länder haben Bedenken. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) hatte vor einer Verzögerun­g und generellen Überarbeit­ungen gewarnt. Wer jetzt noch Änderungen fordere, „riskiert das Scheitern“, sagte er.

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