Wo man in Erkelenz kiffen dürfte
Wer ab dem 1. April in der Öffentlichkeit Cannabis konsumieren will, muss gewisse Regeln beachten. Dazu zählen auch Mindestabstände zu Schulen, Kindergärten und Sportanlagen. Doch es regt sich Widerstand gegen die Pläne.
ERKELENZER LAND Erst kürzlich hat der Bundestag die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Demnach sollen Besitz und Anbau zum 1. April für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden – mit zahlreichen Vorgaben versteht sich. Nun müssen die Detailfragen geklärt werden. Diejenigen, die sich auf die Legalisierung freuen, stellen sich nun die Frage: Wo dürfen sie, außerhalb der eigenen vier Wände, eigentlich kiffen?
Im Netz kursieren dazu diverse Karten, auf denen die entsprechenden Schutz-Radien rot markiert sind. Besonders häufig wird dabei die „Bubatzkarte“genannt. Verboten bleibt der Konsum nämlich künftig 100 Meter um Schulen,
Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten sowie tagsüber in Fußgängerzonen. In einem ursprünglichen Gesetz-Entwurf war noch von einem 200-Meter-Radius die Rede.
Wer also auf offener Straße kiffen möchte, sollte sich vorab also besser genau informieren, wo er oder sie das tut. Der Blick auf die Karte des Erkelenzer Stadtgebietes zeigt, dass es im Bereich der Innenstadt einen Bereich gibt, an dem sich rote Kreise aneinanderreihen und überlappen. Das ist insofern nicht verwunderlich, als dass in diesem Bereich unter anderem mit den beiden Gymnasien, der Europaschule, zwei Grundschulen mehrere Bildungsstätten und einige Sportanlagen zu finden sind. Ansonsten wäre es im Bereich der Innenstadt an vielen Orten gestattet, Cannabis zu konsumieren, unter anderem auch in weiten Teilen des Ziegelweiherparks, der sich dafür sicher anbieten würde. Im Bahnhofsumfeld ist es auf der Seite zur Stadt durch die Nähe des Stadtparks beziehungsweise des dortigen Spielplatzes nicht gestattet, zu konsumieren. Auf der anderen Seite dürfte auf dem großen Park & RideGelände aber geraucht werden.
In Hückelhoven ist rund um das Rathaus eine große Schutzzone eingerichtet, schließlich ist dort nicht nur das Gymnasium, sondern auch das Schwimmbad ganz in der Nähe. Anders sieht es beim ehemaligen Zechengelände und der Millicher Halde aus. In Wegberg dürfte in Teilen des Stadtparks und rund um die Wegberger Motte nicht geraucht werden.
Ein kleiner Funfact am Rande: Am Grünen Weg in Erkelenz-Granterath ist das Konsumieren auf offener Straße ebenso erlaubt wie am Hanfweg in Holzweiler oder der Grasweide in Hückelhoven-Millich. An Teilen der Hochstraße in Wegberg ist es hingegen untersagt, dort liegt die GGS Wildenrath.
Außerhalb der Schutzzonen gilt allerdings weiterhin: Cannabis soll nicht in Gegenwart von Jugendlichen konsumiert werden dürfen. Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten, wie das Gesundheitsministerium stets betont. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Wer innerhalb einer Verbotszone Marihuana raucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das heißt auch, dass die Kontrollen in den Zuständigkeitsbereich der Städte fallen. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
Ob die Legalisierung zum 1. April aber wirklich kommen wird, ist noch ungewiss. Denn in mehreren Bundesländern formiert sich zunehmend Widerstand gegen die Umsetzungsreform des Projektes. Insbesondere die Justiz- und Innenminister der Länder haben Bedenken. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte vor einer Verzögerung und generellen Überarbeitungen gewarnt. Wer jetzt noch Änderungen fordere, „riskiert das Scheitern“, sagte er.