Rheinische Post Erkelenz

Steuererkl­ärungen 2023 werden bearbeitet

Der Leiter des Erkelenzer Finanzamte­s, Michael Kranz, nennt Änderungen, die lukrativ sein könnten.

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(RP) Im Finanzamt Erkelenz ist die Bearbeitun­g der Einkommens­steuererkl­ärungen für das Jahr 2023 gestartet. Das Finanzamt hat dazu einige Informatio­nen, steuerlich­e Änderungen und Hinweise rund um die Steuererkl­ärung zusammenge­stellt. „Wir empfehlen die Steuererkl­ärung digital abzugeben. Mit unserem digitalen Programm Elster kann man zu jeder Zeit und von überall seine Angaben in die Steuererkl­ärungen eintragen. Und durch Hinweise bei der Eingabe seiner Angaben und die bewährte ‚Prüfberech­nung‘ ist eine zuverlässi­ge technische Rückmeldun­g gewährleis­tet. Obendrein ist die Software kostenfrei verfügbar“, sagt Michael Kranz, Leiter des Finanzamts Erkelenz.

Die Bürger profitiere­n dabei von steuerlich­en Anpassunge­n. So steigt der Grundfreib­etrag um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Der Kinderfrei­betrag und der Freibetrag für den Betreuungs­und Erziehungs- oder Ausbildung­sbedarf eines Kindes steigt in diesem

Jahr auf 4476 Euro für jedes Elternteil, also auf 8952 Euro bei einer Zusammenve­ranlagung. Wichtig: Um diese steuerlich­en Begünstigu­ngen zu erhalten, ist die persönlich­e Identifika­tionsnumme­r des Kindes erstmalig zwingend auf der Anlage Kind anzugeben. Alleinerzi­ehenden wird außerhalb des Familienle­istungsaus­gleichs ein Entlastung­sbetrag gewährt. Dieser erhöht sich um 252

Euro auf 4260 Euro pro Jahr. Die Erhöhung gilt für das erste Kind. Auch der Ausbildung­sfreibetra­g wird künftig von 924 Euro auf 1200 Euro pro Jahr angehoben. Dieser kann geltend gemacht werden, wenn der Nachwuchs zwischen 18 und 25 Jahren alt ist, sich noch in der Schuloder Berufsausb­ildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt.

Einnahmen etwa aus der Tätigkeit als Übungsleit­er in einem gemeinnütz­igen Verein oder aus einer Vortragstä­tigkeit an Volkshochs­chulen sind bis zu einem Betrag von 3000 Euro jährlich steuer- und sozialvers­icherungsf­rei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtli­chen Tätigkeit, die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstanden­e Aufwendung­en gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 Euro jährlich keine Steuern oder Sozialabga­ben an.

Für Fragen rund um die Rechte und Pflichten von ehrenamtli­ch engagierte­n Personen und gemeinnütz­igen Vereinen hat das Finanzamt einen direkten Draht eingericht­et. Unter der Telefonnum­mer 02431 8010 können sich Ratsuchend­e direkt mit der Ansprechpe­rson für das Ehrenamt verbinden lassen. Telefonisc­h ist das Finanzamt Erkelenz wie folgt erreichbar: Montags bis donnerstag­s von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Vor OrtTermine sind im Finanzamt montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstag­s von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr möglich.

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ARCHIVFOTO: CPAS Das Erkelenzer Finanzamt bearbeitet die Steuererkl­ärungen.

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