Steuererklärungen 2023 werden bearbeitet
Der Leiter des Erkelenzer Finanzamtes, Michael Kranz, nennt Änderungen, die lukrativ sein könnten.
(RP) Im Finanzamt Erkelenz ist die Bearbeitung der Einkommenssteuererklärungen für das Jahr 2023 gestartet. Das Finanzamt hat dazu einige Informationen, steuerliche Änderungen und Hinweise rund um die Steuererklärung zusammengestellt. „Wir empfehlen die Steuererklärung digital abzugeben. Mit unserem digitalen Programm Elster kann man zu jeder Zeit und von überall seine Angaben in die Steuererklärungen eintragen. Und durch Hinweise bei der Eingabe seiner Angaben und die bewährte ‚Prüfberechnung‘ ist eine zuverlässige technische Rückmeldung gewährleistet. Obendrein ist die Software kostenfrei verfügbar“, sagt Michael Kranz, Leiter des Finanzamts Erkelenz.
Die Bürger profitieren dabei von steuerlichen Anpassungen. So steigt der Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungsund Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt in diesem
Jahr auf 4476 Euro für jedes Elternteil, also auf 8952 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Wichtig: Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes erstmalig zwingend auf der Anlage Kind anzugeben. Alleinerziehenden wird außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Entlastungsbetrag gewährt. Dieser erhöht sich um 252
Euro auf 4260 Euro pro Jahr. Die Erhöhung gilt für das erste Kind. Auch der Ausbildungsfreibetrag wird künftig von 924 Euro auf 1200 Euro pro Jahr angehoben. Dieser kann geltend gemacht werden, wenn der Nachwuchs zwischen 18 und 25 Jahren alt ist, sich noch in der Schuloder Berufsausbildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt.
Einnahmen etwa aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus einer Vortragstätigkeit an Volkshochschulen sind bis zu einem Betrag von 3000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit, die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstandene Aufwendungen gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 Euro jährlich keine Steuern oder Sozialabgaben an.
Für Fragen rund um die Rechte und Pflichten von ehrenamtlich engagierten Personen und gemeinnützigen Vereinen hat das Finanzamt einen direkten Draht eingerichtet. Unter der Telefonnummer 02431 8010 können sich Ratsuchende direkt mit der Ansprechperson für das Ehrenamt verbinden lassen. Telefonisch ist das Finanzamt Erkelenz wie folgt erreichbar: Montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Vor OrtTermine sind im Finanzamt montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr möglich.