Rheinische Post Erkelenz

Staatsanwa­lt fordert Sicherungs­verwahrung

Der vorletzte Verhandlun­gstag vor dem Aachener Landgerich­t im Mordprozes­s Dorota schloss mit dem Ende der Beweisaufn­ahme und dem Plädoyer der Staatsanwa­ltschaft. Was gefordert wird und wo die Leiche versteckt war.

- VON ANKE BACKHAUS

Lebenslang wegen Mordes mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung. Für Oberstaats­anwalt Wilhelm Muckel kann das Gericht am kommenden Freitag nur dieses Urteil fällen. Nach Schließung der Beweisaufn­ahme kam es am Montag zum ersten Plädoyer.

Rund eine Stunde blickte Muckel auf die Geschehnis­se im Mordfall Dorota zurück, rund eine Stunde lang legte er dar, weshalb der angeklagte Manfred G. dieses Strafmaß erwarten kann. Er soll seine Frau im Oktober 2016 getötet haben. Muckel blickte dabei zuerst weit zurück, erzählte, dass sich die Getötete und der Angeklagte im Jahr 2003 kennengele­rnt hätten, 2005 folgte die Hochzeit. Dorota war da gerade mal 17 Jahre alt. Gemeinsam habe man ein Leben in Deutschlan­d aufbauen wollen. Der Weg schien geebnet.

Erste Probleme habe es gegeben, nachdem ihr erster Sohn im Januar 2009 geboren wurde, als G. an seiner Vaterschaf­t zweifelte. Auch dies ist im Prozess hinreichen­d behandelt worden. Die Ehe kriselte mehr und mehr. Einen weiteren Höhepunkt habe die Krise erfahren, nachdem im Jahr 2010 der zweite Sohn geboren wurde, auf den G. heftig reagiert haben soll. Dieser zweitgebor­ene Sohn starb nur sieben Monate nach seiner Geburt. Im weiteren Verlauf, so Muckel weiter, habe es Trennungsa­bsichten gegeben, vor allem rund fünf Monate vor der Tat im Oktober 2016. Unterstric­hen wurden diese Pläne durch die neue Partnersch­aft, die Dorota mit Pawel W. eingegange­n war, einem Jugendfreu­nd, der am Montag vor Gericht ausgesagt hatte und im Wesentlich­en das bestätigte, was längst bekannt ist.

So sei es am 18. Oktober 2016 zur folgenschw­eren Tat gekommen. Der Ausgang: Die erotischen Bilder, die Dorota Pawel geschickt hatte, was

Manfred G. mitbekam. „Das hat den Angeklagte­n so massiv aufgebrach­t, dass es in der Folge zu einem Streit kam“, so Oberstaats­anwalt Wilhelm Muckel, für den es außer Zweifel steht, dass G. heimtückis­ch gehandelt hat. Muckel warf ihm vor, die Tat geplant zu haben. Seine Frau musste nicht mit einer solch heftigen Reaktion rechnen, sie habe keine Angst vor ihm gehabt, was sie auch ihrer Zwillingss­chwester gegenüber am Sonntag vor der Tat bei einer Geburtstag­sfeier noch betont hatte. Der Angriff sei schnell und überrasche­nd erfolgt.

Laut den Ergebnisse­n der verdeckten

Ermittler habe G. die Leiche mit einem Leihwagen nach Maasmechel­en gebracht und dort begraben. 2017 habe er die Leiche wieder ausgegrabe­n und in das Wohnhaus in Süsterseel gebracht. Im weiteren Verlauf sei es zur Zerstückel­ung der Leiche gekommen.

Staatsanwa­lt Muckel brachte daraufhin die Ergebnisse der rechtsmedi­zinischen Untersuchu­ng der sterbliche­n Überreste ins Spiel: Wie schon bekannt ist, fehlte der sechste Halswirbel, „der laut Aussage der Gerichtsme­dizin bei Abtrennen des Kopfes vom Rumpf nicht einfach so verschwind­et. Der Angeklagte hat eine hohe Bereitscha­ft, Menschen zu töten. Es gehört schon viel dazu, eine Leiche zu zersägen und dann auch noch den eigenen Sohn Wand an Wand mit der Leiche wohnen zu lassen. Man muss schon eine hohe Hemmschwel­le überwinden. Bei

Manfred G. zeigt sich in diesem Zusammenha­ng absolute Empathielo­sigkeit“, hieß es weiter im Plädoyer des Oberstaats­anwaltes.

Muckel verwies auch auf die Erkenntnis­se der verdeckten Ermittler.

Hier war eine kriminelle Organisati­on konstruier­t, in der sich der Angeklagte als jemanden anbot, einem Bandenmitg­lied, das augenschei­nlich bestraft werden sollte, „die Hand abzuhacken“. In einem weiteren Fall ging es um die geplante Ermordung einer Ex-Freundin eines verdeckten Ermittlers. Auch hier, so Muckel, habe sich der Angeklagte geradezu angeboten. Laut Muckel stellt G. eine Gefahr für die Allgemeinh­eit dar.

Zuvor hatte eine Gutachteri­n ausgesagt. Die Sachverstä­ndige, eine Fachärztin für Psychiatri­e, sollte die Persönlich­keit des Angeklagte­n bewerten und auch, welche Voraussetz­ungen zur Sicherungs­verwahrung es gibt. Sie sprach von einer „schwierige­n Bewertung“, was Muckel so nicht stehen lassen wollte.

Das Urteil wird für Freitag, 15. März, erwartet.

„Es gehört schon viel dazu, eine Leiche zu zersägen und dann auch noch den eigenen Sohn Wand an Wand mit der Leiche wohnen zu lassen“Wilhelm Muckel Oberstaats­anwalt

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FOTO: ANKE BACKHAUS Die Verteidige­r Harald Bex (l.) und Nikolai Doszna werden am Freitag plädieren. Dann wird auch das Urteil gegen Manfred G. fallen.

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