Staatsanwalt fordert Sicherungsverwahrung
Der vorletzte Verhandlungstag vor dem Aachener Landgericht im Mordprozess Dorota schloss mit dem Ende der Beweisaufnahme und dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Was gefordert wird und wo die Leiche versteckt war.
Lebenslang wegen Mordes mit anschließender Sicherungsverwahrung. Für Oberstaatsanwalt Wilhelm Muckel kann das Gericht am kommenden Freitag nur dieses Urteil fällen. Nach Schließung der Beweisaufnahme kam es am Montag zum ersten Plädoyer.
Rund eine Stunde blickte Muckel auf die Geschehnisse im Mordfall Dorota zurück, rund eine Stunde lang legte er dar, weshalb der angeklagte Manfred G. dieses Strafmaß erwarten kann. Er soll seine Frau im Oktober 2016 getötet haben. Muckel blickte dabei zuerst weit zurück, erzählte, dass sich die Getötete und der Angeklagte im Jahr 2003 kennengelernt hätten, 2005 folgte die Hochzeit. Dorota war da gerade mal 17 Jahre alt. Gemeinsam habe man ein Leben in Deutschland aufbauen wollen. Der Weg schien geebnet.
Erste Probleme habe es gegeben, nachdem ihr erster Sohn im Januar 2009 geboren wurde, als G. an seiner Vaterschaft zweifelte. Auch dies ist im Prozess hinreichend behandelt worden. Die Ehe kriselte mehr und mehr. Einen weiteren Höhepunkt habe die Krise erfahren, nachdem im Jahr 2010 der zweite Sohn geboren wurde, auf den G. heftig reagiert haben soll. Dieser zweitgeborene Sohn starb nur sieben Monate nach seiner Geburt. Im weiteren Verlauf, so Muckel weiter, habe es Trennungsabsichten gegeben, vor allem rund fünf Monate vor der Tat im Oktober 2016. Unterstrichen wurden diese Pläne durch die neue Partnerschaft, die Dorota mit Pawel W. eingegangen war, einem Jugendfreund, der am Montag vor Gericht ausgesagt hatte und im Wesentlichen das bestätigte, was längst bekannt ist.
So sei es am 18. Oktober 2016 zur folgenschweren Tat gekommen. Der Ausgang: Die erotischen Bilder, die Dorota Pawel geschickt hatte, was
Manfred G. mitbekam. „Das hat den Angeklagten so massiv aufgebracht, dass es in der Folge zu einem Streit kam“, so Oberstaatsanwalt Wilhelm Muckel, für den es außer Zweifel steht, dass G. heimtückisch gehandelt hat. Muckel warf ihm vor, die Tat geplant zu haben. Seine Frau musste nicht mit einer solch heftigen Reaktion rechnen, sie habe keine Angst vor ihm gehabt, was sie auch ihrer Zwillingsschwester gegenüber am Sonntag vor der Tat bei einer Geburtstagsfeier noch betont hatte. Der Angriff sei schnell und überraschend erfolgt.
Laut den Ergebnissen der verdeckten
Ermittler habe G. die Leiche mit einem Leihwagen nach Maasmechelen gebracht und dort begraben. 2017 habe er die Leiche wieder ausgegraben und in das Wohnhaus in Süsterseel gebracht. Im weiteren Verlauf sei es zur Zerstückelung der Leiche gekommen.
Staatsanwalt Muckel brachte daraufhin die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung der sterblichen Überreste ins Spiel: Wie schon bekannt ist, fehlte der sechste Halswirbel, „der laut Aussage der Gerichtsmedizin bei Abtrennen des Kopfes vom Rumpf nicht einfach so verschwindet. Der Angeklagte hat eine hohe Bereitschaft, Menschen zu töten. Es gehört schon viel dazu, eine Leiche zu zersägen und dann auch noch den eigenen Sohn Wand an Wand mit der Leiche wohnen zu lassen. Man muss schon eine hohe Hemmschwelle überwinden. Bei
Manfred G. zeigt sich in diesem Zusammenhang absolute Empathielosigkeit“, hieß es weiter im Plädoyer des Oberstaatsanwaltes.
Muckel verwies auch auf die Erkenntnisse der verdeckten Ermittler.
Hier war eine kriminelle Organisation konstruiert, in der sich der Angeklagte als jemanden anbot, einem Bandenmitglied, das augenscheinlich bestraft werden sollte, „die Hand abzuhacken“. In einem weiteren Fall ging es um die geplante Ermordung einer Ex-Freundin eines verdeckten Ermittlers. Auch hier, so Muckel, habe sich der Angeklagte geradezu angeboten. Laut Muckel stellt G. eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Zuvor hatte eine Gutachterin ausgesagt. Die Sachverständige, eine Fachärztin für Psychiatrie, sollte die Persönlichkeit des Angeklagten bewerten und auch, welche Voraussetzungen zur Sicherungsverwahrung es gibt. Sie sprach von einer „schwierigen Bewertung“, was Muckel so nicht stehen lassen wollte.
Das Urteil wird für Freitag, 15. März, erwartet.
„Es gehört schon viel dazu, eine Leiche zu zersägen und dann auch noch den eigenen Sohn Wand an Wand mit der Leiche wohnen zu lassen“Wilhelm Muckel Oberstaatsanwalt