Rheinische Post Erkelenz

Buchhalter­in wollte Ehemann „schönes Leben“bieten

Die Frau soll ihre Firma betrogen haben.

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(eva) Im Prozess wegen Untreue und Betrugs sowie falscher eidesstatt­licher Erklärung gegen eine Mönchengla­dbacherin sagte am Montag, 11. März, ein Mitarbeite­r des geschädigt­en Unternehme­ns aus. Die angeklagte Buchhalter­in soll ihren ehemaligen Arbeitgebe­r über einen Zeitraum von knapp vier Jahren hinweg um mehr als 700.000 Euro geprellt haben. Laut Anklage soll sie Firmengeld­er auf sieben private Konten bei diversen Banken überwiesen sowie private Rechnungen von dem Geschäftsk­onto des Arbeitgebe­rs beglichen haben.

Der Staatsanwa­lt hatte insgesamt 614 unzulässig­e Buchungen angeklagt und geht von einer Schadenssu­mme von über 718.000 Euro aus. Laut der Verteidige­rin der Angeklagte­n habe sie bereits eine Schuldaner­kenntnis bei dem ehemaligen Arbeitgebe­r abgegeben und sich mit diesem vor dem Arbeitsger­icht geeinigt. Auch habe sie mit der Schadenswi­edergutmac­hung begonnen und leiste zusätzlich zu dem Betrag, der monatlich gepfändet werde, wie auch ihr Ehemann eine freiwillig­e Zahlung an das Unternehme­n.

Am Montag wurde unter anderem ein Buchhalter des Lebensmitt­elherstell­ers gehört, der etwas zum Modus Operandi der vorgenomme­nen Buchungen aussagte. Die Anklage geht davon aus, dass die Buchhalter­in bereits kurz nach Aufnahme des Arbeitsver­hältnisses 2013 begonnen habe, unberechti­gte Buchungen über das Firmenkont­o vorzunehme­n. Die von der Staatsanwa­ltschaft aufgeliste­ten Firmen gehörten vielen Branchen an. Laut Verteidigu­ng habe die Frau ihrem zweiten Ehemann aus Angst, diesen zu verlieren, ein „schönes Leben“bieten wollen. Der Mann soll nichts von den unrechtmäß­igen Buchungen gewusst haben. Vor Gericht machte er von seinem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch. Bereits am kommenden dritten Verhandlun­gstag, 18. März, könnte ein Urteil ergehen. Bei einer Verurteilu­ng drohen der Frau zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft.

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