Buchhalterin wollte Ehemann „schönes Leben“bieten
Die Frau soll ihre Firma betrogen haben.
(eva) Im Prozess wegen Untreue und Betrugs sowie falscher eidesstattlicher Erklärung gegen eine Mönchengladbacherin sagte am Montag, 11. März, ein Mitarbeiter des geschädigten Unternehmens aus. Die angeklagte Buchhalterin soll ihren ehemaligen Arbeitgeber über einen Zeitraum von knapp vier Jahren hinweg um mehr als 700.000 Euro geprellt haben. Laut Anklage soll sie Firmengelder auf sieben private Konten bei diversen Banken überwiesen sowie private Rechnungen von dem Geschäftskonto des Arbeitgebers beglichen haben.
Der Staatsanwalt hatte insgesamt 614 unzulässige Buchungen angeklagt und geht von einer Schadenssumme von über 718.000 Euro aus. Laut der Verteidigerin der Angeklagten habe sie bereits eine Schuldanerkenntnis bei dem ehemaligen Arbeitgeber abgegeben und sich mit diesem vor dem Arbeitsgericht geeinigt. Auch habe sie mit der Schadenswiedergutmachung begonnen und leiste zusätzlich zu dem Betrag, der monatlich gepfändet werde, wie auch ihr Ehemann eine freiwillige Zahlung an das Unternehmen.
Am Montag wurde unter anderem ein Buchhalter des Lebensmittelherstellers gehört, der etwas zum Modus Operandi der vorgenommenen Buchungen aussagte. Die Anklage geht davon aus, dass die Buchhalterin bereits kurz nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses 2013 begonnen habe, unberechtigte Buchungen über das Firmenkonto vorzunehmen. Die von der Staatsanwaltschaft aufgelisteten Firmen gehörten vielen Branchen an. Laut Verteidigung habe die Frau ihrem zweiten Ehemann aus Angst, diesen zu verlieren, ein „schönes Leben“bieten wollen. Der Mann soll nichts von den unrechtmäßigen Buchungen gewusst haben. Vor Gericht machte er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Bereits am kommenden dritten Verhandlungstag, 18. März, könnte ein Urteil ergehen. Bei einer Verurteilung drohen der Frau zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft.