Kreis beschließt Katzenschutzverordnung
Mehr Tierschutz für frei lebende Katzen: Um unkontrollierte Vermehrung einzudämmen, müssen auch Hauskatzen mit freiem Auslauf künftig kastriert sein – oder drinnen bleiben. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen.
Die Kreisverwaltung habe keine Mühen gescheut, um die jetzt im Kreisausschuss beschlossene Katzenschutzverordnung zu erarbeiten, sagte Landrat Stephan Pusch im Kreisausschuss. Dafür hatte er einen Runden Tisch ins Leben gerufen und mit Vereinen für die Rettung und Kastration von Katzen des Kreises Heinsberg in mehreren Sitzungen die rechtlich nachhaltige Fassung in schriftliche Form zu gießen.
Im Vorfeld dieser Verordnung hatten Tierschützer – organisiert in Vereinen oder Einzelpersonen – immer wieder auf die Situation frei laufender Katzen im Kreis Heinsberg aufmerksam gemacht. Eine von ihnen ist Elke Wirtz, die ihrerseits bereits im vergangenen Jahr einen Runden Tisch gegründet und bei den Fraktionen um Unterstützung geworben hat. „Mir wurde meine Englisch-Kurzhaar-Katze vor der Haustür gestohlen“, berichtet die Tierschützerin. „Ich hörte sie noch miauen, aber es war zu spät.“Selbstverständlich sei ihre Katze nicht nur kastriert, sondern auch registriert gewesen – und nur dank des Chips konnte das Tier schließlich wiedergefunden werden. „Das ist doch das beste Beispiel, das für die Katzenschutzverordnung spricht“, sagt sie. Ganz zu schweigen von der unermüdlichen ehrenamtlichen Arbeit von Organisationen wie der Monroe Ranch, Sunny Days for Animals oder Notfellchen – sie alle versuchen, das Leben von Katzen zu schützen und wenn es erforderlich ist, auch zu retten, indem sie sie einfangen und kastrieren lassen, immer auch mit der Option, sie in ein Zuhause zu vermitteln oder wieder freizulassen.
Mit der Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen im Gebiet des Kreises Heinsberg sollen Schmerzen, Leid oder Schäden frei lebender Katzen durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Denn alle Straßenkatzen, Streuner, verwilderte oder frei lebende Katzen stammen schließlich allesamt ursprünglich von einer unkastrierten Katze ab, die im Freigang gehalten, ausgesetzt oder zurückgelassen wurde oder entlaufen ist und sich ungehindert vermehren konnte, heißt es in der Vorlage der Kreisverwaltung. Rein rechtlich gesehen gelten diese
Katzen als Fundtiere und unterliegen dem Fundrecht, für das die örtlichen Ordnungsbehörden bei den Städten und Gemeinden zuständig sind. Entlaufene, zurückgelassene oder ausgesetzte Hauskatzen oder im Freien zur Welt gekommener Katzennachwuchs befeuere, solange sie fortpflanzungsfähig sind, ständig und mit hohen Vermehrungszahlen die Population von immer mehr frei lebenden Katzen.
Diese Tiere sind den Kontakt zu Menschen nicht gewöhnt und oft entsprechend scheu. In den meisten Fällen müssen sie um ihr Überleben kämpfen. In den vergangenen sieben Jahren konnten aufgrund des Engagements von Tierschützern durchschnittlich rund 400 Katzen aus dem Kreisgebiet pro
Jahr kastriert werden, finanziert mit Spenden oder auch Fördermitteln des Landes. Das sind durchaus beachtliche Zahlen und ein großes ehrenamtliches Engagement – was aber schlussendlich nicht zu einer Reduktion der Anzahl der frei lebenden Katzen geführt habe, heißt es seitens der Kreisverwaltung. Vor allem in der Corona-Zeit hätten sich viele Menschen Katzen als Haustiere abgeschafft und sie später wieder abgeben wollen, was die Tierheime aus allen Nähten platzen lässt.
Wenn es im Rahmen der Verordnung jedoch gelänge, dass alle
Freigängerkatzen gekennzeichnet, registriert und kastriert würden, „so wäre ein wichtiger Baustein zur Reduzierung des Bestandes an frei lebenden Katzen erfüllt“. Wichtig sei nun, dass möglichst viele private Katzenhalter die Zusammenhänge und die Problematik erkennen und sich ihrer Mitverantwortung bewusst würden.
Die Katzenschutzverordnung tritt zum 1. April in Kraft und sieht eine Übergangsregelung von sechs Monaten vor. In dieser Zeit können sich Katzenhalter über ihre Pflichten informieren, gegebenenfalls die erforderliche Summe ansparen und die Maßnahmen durchführen lassen. Wer sich der Katzenschutzverordnung widersetzt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.