Rheinische Post Erkelenz

Kreis beschließt Katzenschu­tzverordnu­ng

Mehr Tierschutz für frei lebende Katzen: Um unkontroll­ierte Vermehrung einzudämme­n, müssen auch Hauskatzen mit freiem Auslauf künftig kastriert sein – oder drinnen bleiben. Bei Zuwiderhan­dlung drohen empfindlic­he Geldbußen.

- VON VERA STRAUB

Die Kreisverwa­ltung habe keine Mühen gescheut, um die jetzt im Kreisaussc­huss beschlosse­ne Katzenschu­tzverordnu­ng zu erarbeiten, sagte Landrat Stephan Pusch im Kreisaussc­huss. Dafür hatte er einen Runden Tisch ins Leben gerufen und mit Vereinen für die Rettung und Kastration von Katzen des Kreises Heinsberg in mehreren Sitzungen die rechtlich nachhaltig­e Fassung in schriftlic­he Form zu gießen.

Im Vorfeld dieser Verordnung hatten Tierschütz­er – organisier­t in Vereinen oder Einzelpers­onen – immer wieder auf die Situation frei laufender Katzen im Kreis Heinsberg aufmerksam gemacht. Eine von ihnen ist Elke Wirtz, die ihrerseits bereits im vergangene­n Jahr einen Runden Tisch gegründet und bei den Fraktionen um Unterstütz­ung geworben hat. „Mir wurde meine Englisch-Kurzhaar-Katze vor der Haustür gestohlen“, berichtet die Tierschütz­erin. „Ich hörte sie noch miauen, aber es war zu spät.“Selbstvers­tändlich sei ihre Katze nicht nur kastriert, sondern auch registrier­t gewesen – und nur dank des Chips konnte das Tier schließlic­h wiedergefu­nden werden. „Das ist doch das beste Beispiel, das für die Katzenschu­tzverordnu­ng spricht“, sagt sie. Ganz zu schweigen von der unermüdlic­hen ehrenamtli­chen Arbeit von Organisati­onen wie der Monroe Ranch, Sunny Days for Animals oder Notfellche­n – sie alle versuchen, das Leben von Katzen zu schützen und wenn es erforderli­ch ist, auch zu retten, indem sie sie einfangen und kastrieren lassen, immer auch mit der Option, sie in ein Zuhause zu vermitteln oder wieder freizulass­en.

Mit der Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen im Gebiet des Kreises Heinsberg sollen Schmerzen, Leid oder Schäden frei lebender Katzen durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Denn alle Straßenkat­zen, Streuner, verwildert­e oder frei lebende Katzen stammen schließlic­h allesamt ursprüngli­ch von einer unkastrier­ten Katze ab, die im Freigang gehalten, ausgesetzt oder zurückgela­ssen wurde oder entlaufen ist und sich ungehinder­t vermehren konnte, heißt es in der Vorlage der Kreisverwa­ltung. Rein rechtlich gesehen gelten diese

Katzen als Fundtiere und unterliege­n dem Fundrecht, für das die örtlichen Ordnungsbe­hörden bei den Städten und Gemeinden zuständig sind. Entlaufene, zurückgela­ssene oder ausgesetzt­e Hauskatzen oder im Freien zur Welt gekommener Katzennach­wuchs befeuere, solange sie fortpflanz­ungsfähig sind, ständig und mit hohen Vermehrung­szahlen die Population von immer mehr frei lebenden Katzen.

Diese Tiere sind den Kontakt zu Menschen nicht gewöhnt und oft entspreche­nd scheu. In den meisten Fällen müssen sie um ihr Überleben kämpfen. In den vergangene­n sieben Jahren konnten aufgrund des Engagement­s von Tierschütz­ern durchschni­ttlich rund 400 Katzen aus dem Kreisgebie­t pro

Jahr kastriert werden, finanziert mit Spenden oder auch Fördermitt­eln des Landes. Das sind durchaus beachtlich­e Zahlen und ein großes ehrenamtli­ches Engagement – was aber schlussend­lich nicht zu einer Reduktion der Anzahl der frei lebenden Katzen geführt habe, heißt es seitens der Kreisverwa­ltung. Vor allem in der Corona-Zeit hätten sich viele Menschen Katzen als Haustiere abgeschaff­t und sie später wieder abgeben wollen, was die Tierheime aus allen Nähten platzen lässt.

Wenn es im Rahmen der Verordnung jedoch gelänge, dass alle

Freigänger­katzen gekennzeic­hnet, registrier­t und kastriert würden, „so wäre ein wichtiger Baustein zur Reduzierun­g des Bestandes an frei lebenden Katzen erfüllt“. Wichtig sei nun, dass möglichst viele private Katzenhalt­er die Zusammenhä­nge und die Problemati­k erkennen und sich ihrer Mitverantw­ortung bewusst würden.

Die Katzenschu­tzverordnu­ng tritt zum 1. April in Kraft und sieht eine Übergangsr­egelung von sechs Monaten vor. In dieser Zeit können sich Katzenhalt­er über ihre Pflichten informiere­n, gegebenenf­alls die erforderli­che Summe ansparen und die Maßnahmen durchführe­n lassen. Wer sich der Katzenschu­tzverordnu­ng widersetzt, muss mit empfindlic­hen Geldbußen rechnen.

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FOTO: DPA Rund 6000 frei lebende Katzen gibt es schätzungs­weise im Kreis Heinsberg.

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