Die Union wil das Bürgergeld umkrempeln
Ein neuer Name ist geplant. Die Sanktionen sollen massiv verschärft werden, bis hin zur Streichung.
Das Konzept hat es in sich. Die Union will das Bürgergeld komplett umkrempeln. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann befand am Montag in Berlin, allein der Begriff führe in die Irre und suggeriere, „als ob es jedem Bürger zusteht“. Der Plan sei ein zentraler Baustein einer „Agenda 2030“, die man vorbereite. Der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels (CDA), Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann, betonte, in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation gebe es eine abnehmende Akzeptanz des Bürgergeldes. Das hänge auch damit zusammen, dass der normale Bürger merke, dass es einen Arbeitskräftemangel gebe. Auf der anderen Seite bekomme man die Integration in den Arbeitsmarkt nicht gut hin. Das soll sich ändern – was die Union plant.
Neuer Name Aus dem Bürgergeld soll nach dem Willen der Union die „Neue Grundsicherung“werden. In dem Papier heißt es: „Der Name Bürgergeld führt in die Irre und ist Ausdruck des politischen Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens. Dieses Konzept lehnen wir klar ab. Deshalb werden wir das Bürgergeld in Neue Grundsicherung umbenennen und das Bürgergeld in der jetzigen Form abschaffen.“
Schärfere Sanktionen „Jeder, der arbeiten kann, sollte auch einer Arbeit nachgehen“, heißt es im Papier: „Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab, soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist.“Im Konzept werden diese Menschen „Totalverweigerer“genannt: „Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht dann nicht mehr.“Kinder und Partner sollen nicht unter dem Verhalten leiden. Laumann räumte aber ein, es handle sich bei „Totalverweigerern“um „eine ganz, ganz kleine Zahl“. Es gebe aber eine Debatte darüber, ob es richtig sei, „dass jemand, der nicht arbeitet, trotzdem eine Leistung bekommt“. Der Begriff stamme zudem vom Bundesverfassungsgericht.
Klare Terminpflicht
Künftig soll jeder, der zu Terminen ohne sachlichen Grund mehr als einmal nicht erscheint, zunächst keine Leistungen mehr bekommen. „Diese einbehaltenen Leistungen sollen erst dann ausgezahlt werden, wenn der Gesprächsfaden wieder aufgenommen wird“, fordert die Union. Nach drei Monaten ohne Kontakt zum Jobcenter soll dann davon ausgegangen werden, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorliegt. Allerdings müsse man dann „auch gucken, was ist denn bei dem wirklich zu Hause los“, sagte Laumann.
Abschaffung der Karenzzeit
Wer Vermögen hat, soll nicht mehr auf Solidarität hoffen können. Die bestehende Karenzzeit von zwölf Monaten möchte die CDU abschaffen. Ab dem ersten Tag in der Grundsicherung soll es eine Vermögensprüfung geben. Die Grenzen für das Schonvermögen sollen abgesenkt und das Schonvermögen soll von der Zahl der Arbeitsjahre abhängig gemacht werden. Auch sollen die Menschen früher aus „großem und teurem Wohnraum“rausmüssen. Gelingt das nicht, „dann muss es eben so bleiben, wie es ist“, meinte Laumann.
Mehr Arbeitsanreize
Die CDU will eine Reform der Hinzuverdienstgrenzen, „damit die Menschen am
Ende des Monats tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben“. Mit der Einführung des Bürgergelds sei das Gegenteil geschehen.
Integration durch Arbeit
Bei Asylsuchenden soll nicht zuerst auf Spracherwerb gesetzt werden. „Wir sind der Ansicht, dass fehlende Deutschkenntnisse der Aufnahme von Arbeit je nach Branche und Berufen nicht per se entgegenstehen“, heißt es. Es soll mit der Vermittlung nicht darauf gewartet werden, bis Sprachkurse abgeschlossen sind.
Moderner Anpassungsmechanismus
Weiterhin sollen die Regelsätze jährlich angepasst werden. Die Preisentwicklung würde dabei nach dem Willen der CDU nicht erst rückwirkend berücksichtigt werden: „Die historisch hohen Inflationsraten der letzten zwei Jahren haben jedoch zu unverhältnismäßigen Anpassungen und damit Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung geführt. Solche Extreme wollen wir künftig verhindern.“
Schwerpunkt Vermittlung
Ziel müsse die Vermittlung in Arbeit sein, so die Union. Die Beratungsdichte soll erhöht, die Fallbelastung reduziert werden. Außerdem sollen durch mehr Digitalisierung Verwaltungsprozesse „massiv verschlankt werden“.