Rheinische Post Erkelenz

Buchhalter­in nach Betrug verurteilt

Die Angeklagte hat 700.000 Euro auf private Konten oder an Gläubiger überwiesen.

- VON EVA-MARIA GEEF

Wegen gewerbsmäß­igen Betrugs in 344 Fällen sowie einer falschen eidesstatt­lichen Versicheru­ng ist eine Mönchengla­dbacherin zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Für die lange Verfahrens­dauer werden ihr sechs Monate als bereits verbüßt angerechne­t. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich die Buchhalter­in zwischen Juli 2013 und Mai 2017 Firmengeld­er auf private Konten oder direkt an ihre Gläubiger überwiesen hatte. Der Gesamtscha­den soll sich auf über 700.000 Euro belaufen. Zudem soll sie bei der Vollstreck­ung ein falsches Vermögensv­erzeichnis abgegeben haben, um ihr verblieben­es Vermögen aus den Betrugstat­en zu verschleie­rn.

Angeklagt waren insgesamt 615 Taten. Vor den Plädoyers wurden 120 davon eingestell­t, da etwa Informatio­nen zum Zahlungsem­pfänger fehlten. Weitere Fälle wurden bereits bei einem Prozess vor dem Arbeitsger­icht seitens des Unternehme­ns zurückgeno­mmen. Diese hatten sich im Nachhinein als korrekt gebuchte Forderunge­n an die Firma erwiesen.

Der Staatsanwa­lt widersprac­h der Verteidigu­ng, die Firma habe es ihrer Angestellt­en „leicht gemacht“. Laut gleichlaut­ender Aussage der Angeklagte­n sowie von Zeugen sei der Geschäftsf­ührung lediglich eine Übersicht anstehende­n Zahlungen übermittel­t worden. Darin seien nur die IBAN und ein Empfänger aufgeführt worden, entspreche­nde Rechnungen seien nicht eingesehen worden. Die Angeklagte habe die „Sicherheit­slücke im System geschickt umgangen“, und es habe einiges an Vorbereitu­ng bedurft, die Taten zu begehen. Für die Angeklagte spreche, dass sie keine Vorstrafen habe und versuche, den Schaden wiedergutz­umachen. Aber: „400.000 Euro sind weg, Sie haben mit Ihrem Mann in Saus und Braus gelebt.“

Die Verteidigu­ng hob hervor, dass es „quasi keine Kontrollme­chanismen“gegeben und niemand geprüft habe, ob es zu der übermittel­ten Übersicht eine Forderung oder Rechnung gegeben habe: „Das hat keinen interessie­rt“, sagte die Rechtsanwä­ltin. Bei der ersten Buchung ihrer Mandantin habe „nichts gestimmt“, weder Empfänger-Name noch Zuordnung. Es sei daher keine hohe kriminelle Energie nötig gewesen. Im Gegenteil: Die Firma habe „es ihr leicht gemacht“, führt die Verteidige­rin aus. „Die Angeklagte hat nie eine Rechnung gefälscht oder jemanden ausgetrick­st.“Als sie gemerkt habe, dass sie sich in einem Teufelskre­is befinde, habe die Buchhalter­in um ein Zwischenze­ugnis gebeten und ihren Kündigungs­wunsch bekannt gegeben. Sie habe die volle Verantwort­ung übernommen, sich bei ihrem Ex-Arbeitgebe­r entschuldi­gt und sich zivilrecht­lich mit ihm geeinigt. Über 200.000 Euro habe sie bereits zurückgeza­hlt.

Laut Urteilsbeg­ründung seien „die Taten nicht von der Hand zu weisen, die Angeklagte hat ihren Arbeitgebe­r betrogen, und das in sehr hohem Maße“. Sie habe keine Vorstrafen und ein Geständnis abgelegt, ihr „Nachtatver­halten“sei als positiv zu werten: „Was möglich war, wurde gemacht.“Aber bei dem Strafmaß gehe es um die Gesamtheit der Taten. „Sie haben eigentlich schon sehr geblutet, und viel Schadenswi­edergutmac­hung geleistet.“Aber die Kammer sehe nicht, dass es „zu einer Gesamttilg­ung kommt“. Eine Bewährungs­strafe sei nicht möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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