Messerangriff beschäftigt Politik
Der Rechtsausschuss hat sich mit der Attacke auf zwei Kinder in Duisburg beschäftigt. Die Opposition hatte wegen „Ungereimtheiten“Aufklärung gefordert.
Nach dem Angriff auf zwei Kinder in Duisburg-Marxloh durch einen 21-Jährigen ist am Dienstag die Vorgeschichte des Falls im Rechtsausschuss des NRW-Landtags auf Antrag von SPD und FDP noch einmal aufgearbeitet worden, weil es darüber offenbar widersprüchliche Angaben gegeben hat. Die beiden Oppositionsfraktionen sprachen im Vorfeld von „Ungereimtheiten“und „zahlreichen Fragen“. „Das ist ein dramatischer Fall“, sagte Sven Wolf (SPD).
Der 21-jährige Deutsch-Bulgare war am 28. Februar zur Mittagszeit auf der Straße plötzlich mit Messern und einem Hammer auf ein neunjähriges Mädchen und einen zehnjährigen Jungen losgegangen. Die schwer verletzten Kinder kamen anschließend ins Krankenhaus. Lebensgefahr bestand wohl trotz der heftigen Attacke, die teils auf die Köpfe der Kinder gezielt hatte, nicht. Ein Passant und der Vater des 21-Jährigen hatten durch ihr beherztes Eingreifen wohl noch Schlimmeres verhindern können. Staatssekretärin Daniela Brückner erklärte, dass bereits geprüft werde, wie künftig die Zusammenarbeit unter den beteiligten Behörden weiter verbessert werden könne.
Polizei und Staatsanwaltschaft hatten schon vor der Tat Hinweise auf Mordpläne des Verdächtigen erhalten. Um die Reaktion darauf gibt es widersprüchliche Angaben. So hatte das NRW-Justizministerium dem Landtag unter anderem berichtet, dass die Akten des 21-Jährigen nach den Hinweisen aus Bayern ohne Eil-Hinweis nach Duisburg geschickt worden seien. Dem hat die Staatsanwaltschaft Regensburg widersprochen.
Ein Vertreter der Landesregierung wies die angeblichen Ungereimtheiten am Dienstag zurück. „Der vermeintliche Widerspruch besteht nicht“, sagte er im Rechtsausschuss. „Die Akte kam selbstverständlich nicht am 29. Januar in Duisburg an, sondern erst am 15. Februar. Und sie ist am 20. Februar erstmals der Dezernentin der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Ich kann also die Sorge ausräumen, dass das Verfahren wochenlang bei der Staatsanwaltschaft Duisburg herumgedümpelt ist. Das war nicht der Fall“, betonte er.
Seinen Erläuterungen zufolge sei zudem bei der Akte für die hiesige
Staatsanwaltschaft auch keine sogenannte Eil-Bedürftigkeit zu erkennen gewesen. Es würde einen Unterschied machen, ob ein Eil-Hinweis auf dem Deckblatt einer Ermittlungsakte stehe oder in der darin enthaltenen Abgabeverfügung. Nur bei einem entsprechenden Hinweis auf dem Deckblatt werde die Eil-Bedürftigkeit in den Poststellen erkannt und die Akte beschleunigt zugestellt. „Der gehört auf das Deckblatt, in die Akte guckt die Wachtmeisterei nicht rein“, sagte er. In der aus Bayern übersandten Akte habe der Eil-Hinweis aber nur im Inneren auf der Abgabeverfügung gestanden.
Schon mehrere Wochen vor dem Messerangriff soll die Polizei in Bayern Hinweise auf Mordpläne des Verdächtigen gehabt haben, wie aus einem bereits vor einer Woche veröffentlichten Bericht des Justizministeriums hervorgeht. Demnach hatte sich ein Zeuge laut des Berichts am 8. Januar bei der Polizei im bayerischen Straubing gemeldet, weil ein Bekannter eines ihm nicht persönlich bekannten Mannes in einem Chat für September 2024 einen „Mordanschlag“für September 2024 angekündigt bekommen habe. Laut dem Bericht waren auf einem in dem Chat versandten Bild die mutmaßlichen Tatwaffen zu sehen, die nach der Tat Ende Februar in Duisburg sichergestellt worden waren.
„Der gehört auf das Deckblatt, in die Akte guckt die Wachtmeisterei nicht rein“Vertreter der Landesregierung zum Hinweis auf die Eil-Bedürftigkeit