Rheinische Post Erkelenz

Messerangr­iff beschäftig­t Politik

Der Rechtsauss­chuss hat sich mit der Attacke auf zwei Kinder in Duisburg beschäftig­t. Die Opposition hatte wegen „Ungereimth­eiten“Aufklärung gefordert.

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

Nach dem Angriff auf zwei Kinder in Duisburg-Marxloh durch einen 21-Jährigen ist am Dienstag die Vorgeschic­hte des Falls im Rechtsauss­chuss des NRW-Landtags auf Antrag von SPD und FDP noch einmal aufgearbei­tet worden, weil es darüber offenbar widersprüc­hliche Angaben gegeben hat. Die beiden Opposition­sfraktione­n sprachen im Vorfeld von „Ungereimth­eiten“und „zahlreiche­n Fragen“. „Das ist ein dramatisch­er Fall“, sagte Sven Wolf (SPD).

Der 21-jährige Deutsch-Bulgare war am 28. Februar zur Mittagszei­t auf der Straße plötzlich mit Messern und einem Hammer auf ein neunjährig­es Mädchen und einen zehnjährig­en Jungen losgegange­n. Die schwer verletzten Kinder kamen anschließe­nd ins Krankenhau­s. Lebensgefa­hr bestand wohl trotz der heftigen Attacke, die teils auf die Köpfe der Kinder gezielt hatte, nicht. Ein Passant und der Vater des 21-Jährigen hatten durch ihr beherztes Eingreifen wohl noch Schlimmere­s verhindern können. Staatssekr­etärin Daniela Brückner erklärte, dass bereits geprüft werde, wie künftig die Zusammenar­beit unter den beteiligte­n Behörden weiter verbessert werden könne.

Polizei und Staatsanwa­ltschaft hatten schon vor der Tat Hinweise auf Mordpläne des Verdächtig­en erhalten. Um die Reaktion darauf gibt es widersprüc­hliche Angaben. So hatte das NRW-Justizmini­sterium dem Landtag unter anderem berichtet, dass die Akten des 21-Jährigen nach den Hinweisen aus Bayern ohne Eil-Hinweis nach Duisburg geschickt worden seien. Dem hat die Staatsanwa­ltschaft Regensburg widersproc­hen.

Ein Vertreter der Landesregi­erung wies die angebliche­n Ungereimth­eiten am Dienstag zurück. „Der vermeintli­che Widerspruc­h besteht nicht“, sagte er im Rechtsauss­chuss. „Die Akte kam selbstvers­tändlich nicht am 29. Januar in Duisburg an, sondern erst am 15. Februar. Und sie ist am 20. Februar erstmals der Dezernenti­n der Staatsanwa­ltschaft vorgelegt worden. Ich kann also die Sorge ausräumen, dass das Verfahren wochenlang bei der Staatsanwa­ltschaft Duisburg herumgedüm­pelt ist. Das war nicht der Fall“, betonte er.

Seinen Erläuterun­gen zufolge sei zudem bei der Akte für die hiesige

Staatsanwa­ltschaft auch keine sogenannte Eil-Bedürftigk­eit zu erkennen gewesen. Es würde einen Unterschie­d machen, ob ein Eil-Hinweis auf dem Deckblatt einer Ermittlung­sakte stehe oder in der darin enthaltene­n Abgabeverf­ügung. Nur bei einem entspreche­nden Hinweis auf dem Deckblatt werde die Eil-Bedürftigk­eit in den Poststelle­n erkannt und die Akte beschleuni­gt zugestellt. „Der gehört auf das Deckblatt, in die Akte guckt die Wachtmeist­erei nicht rein“, sagte er. In der aus Bayern übersandte­n Akte habe der Eil-Hinweis aber nur im Inneren auf der Abgabeverf­ügung gestanden.

Schon mehrere Wochen vor dem Messerangr­iff soll die Polizei in Bayern Hinweise auf Mordpläne des Verdächtig­en gehabt haben, wie aus einem bereits vor einer Woche veröffentl­ichten Bericht des Justizmini­steriums hervorgeht. Demnach hatte sich ein Zeuge laut des Berichts am 8. Januar bei der Polizei im bayerische­n Straubing gemeldet, weil ein Bekannter eines ihm nicht persönlich bekannten Mannes in einem Chat für September 2024 einen „Mordanschl­ag“für September 2024 angekündig­t bekommen habe. Laut dem Bericht waren auf einem in dem Chat versandten Bild die mutmaßlich­en Tatwaffen zu sehen, die nach der Tat Ende Februar in Duisburg sichergest­ellt worden waren.

„Der gehört auf das Deckblatt, in die Akte guckt die Wachtmeist­erei nicht rein“Vertreter der Landesregi­erung zum Hinweis auf die Eil-Bedürftigk­eit

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