Ärger um die neue Grundsteuer
Mit der Reform der Grundbesitzabgabe ab 2025 droht es für Eigentümer von Wohngebäuden teurer zu werden – im Gegensatz zu Gewerbebetrieben.
Tausende Grundstückseigentümer in Mönchengladbach erwartet ab Januar ein völlig neuer Grundsteuerbescheid – und sehr wahrscheinlich auch eine neue Höhe der Abgabe. Wie die im einzelnen ausfällt, ist noch nicht klar. Aber vieles deutet darauf hin, dass Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern auch in Mönchengladbach höher belastet werden könnten, während Gewerbebetriebe tendenziell weniger als bisher zahlen müssen. Das sagte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) bei einem Besuch der CDU in Mönchengladbach am Montagabend.
„Die landesweiten Durchschnittswerte zeigen, dass Gewerbegrundstücke in den Messzahlen um 22 Prozent absinken. Das heißt, es gibt bei gleichem Hebesatz eine massive Entlastung für Gewerbegrundstücke“, sagte Optendrenk. Umgekehrt bedeutet das, dass es für Eigentümer von Wohngrundstücken im Durchschnitt erheblich teurer werden wird. Denn die Grundsteuer soll eigentlich unterm Strich aufkommensneutral bleiben. Optendrenk schränkte ein, dass diese grundsätzliche Entwicklung nicht flächendeckend sei, aber er verwies auf die entsprechende Wertentwicklung von Wohngrundstücken und nannte dazu auch ein Mönchengladbacher Beispiel in bester Wohnlage: „Man muss sich gar nicht erst die Frage stellen, wie viel Wertzuwachs es am Bunten Garten in den letzten 20 Jahren gegeben hat. Und wenn das Bundesverfassungsgericht festlegt, dass sich die Grundstückswerte in den Steuermesswerten widerspiegeln müssen und in der Frage der Leistungsfähigkeit derjenigen, die ein entsprechendes Grundstück besitzen, dann kann es eine Relationsverschiebung geben.“
Die werde sich auch in den Grundsteuerbescheiden widerspiegeln – jedenfalls dann, wenn die Kommunen nicht von einem möglichen neuen Gesetz, wie von Optendrenk vorgeschlagen Gebrauch machen, getrennte Hebesätze für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke zu erlassen. „Die Alternative, nichts zu machen, führt dazu, dass Belastungsverschiebungen tatsächlich eintreten“, so Optendrenk.
Doch daran gibt es Kritik auch aus Mönchengladbach. „Ich war sehr überrascht von den Äußerungen und bin gespannt, wie dann die Gesetzes- oder Verordnungslage aussehen wird“, sagte Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD). „Ich finde es fraglich, so etwas auf die letzte Minute anzupassen.“Kämmerer Michael Heck äußerte sich zurückhaltend, warnte aber: „Wenn es eine Änderung geben sollte, dann müssen die kommunalen Rechenzentren die Veranlagungssoftware umprogrammieren. Das ist ein erheblicher Eingriff. Die Frage ist, wie lange das dauert und dann auch testiert wird, damit wir die Besteuerung belastbar vornehmen können.“
Heinrichs verwies auch auf Mischformen – etwa wenn es auf einem Grundstück Wohnungen und einen Gewerbebetrieb gebe und die Frage, wie weit denn getrennte Hebesätze auch auseinander liegen dürfen. „Ich kann den Grund für die Initiative verstehen, aber die Einsicht kommt reichlich spät.“
Die Stadt erwartet für April Beispieldaten des Landes für die rund 93.000 Grundstücke. Optendrenk sprach davon, dass es wohl Juni werden wird. Diese Daten werden für Mönchengladbach aufbereitet und dann vor oder nach den Sommerferien auch öffentlich über Musterfälle und Hebesätze beraten, kündigte Kämmerer Heck an: „Wir wollen das in einem vernünftigen und für alle nachvollziehbaren Rahmen tun und über die künftigen Änderungen informieren.“
Mit dem Haushalt legt die Stadt dann im Herbst dem Stadtrat auch einen Vorschlag über einen neuen Hebesatz vor – oder womöglich auch getrennte Hebesätze wie von Finanzminister Optendrenk vorgeschlagen. Der CDU-Politiker hält die Änderung für nicht sehr komplex und betont: „Wer für kommunale Selbstverwaltung ist, muss auch den Mut haben, den Bürgern zu erklären, dass man jetzt womöglich nichts ändert am Hebesatz und es für die Bürger vielleicht gar nicht so schlimm ist: Man zahlt zwar statt 500 Euro künftig 800 Euro Grundsteuer, aber dafür ist das Haus jetzt ja auch doppelt so viel wert.“Dies sei Ausdruck kommunaler Selbsthoheit. Unterschiedliche Hebesätze müssten dazu auch nicht ab Januar 2025 gelten, sondern könnten auch später eingeführt werden.
Für Mönchengladbach geht es um viel Geld: Die Stadt erwartet in diesem Jahr Steuereinnahmen von Grundbesitzern in Höhe von 62,7 Millionen Euro (Grundsteuer A und B). Bisher liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Mönchengladbach bei 620 Punkten. Heck betonte: „Die Grundsteuer wird in ihrer Gesamtheit dasselbe Volumen haben. Wir haben nicht vor, da etwas versteckt draufzupacken.“