Rheinische Post Erkelenz

Ärger um die neue Grundsteue­r

Mit der Reform der Grundbesit­zabgabe ab 2025 droht es für Eigentümer von Wohngebäud­en teurer zu werden – im Gegensatz zu Gewerbebet­rieben.

- VON ANDREAS GRUHN

Tausende Grundstück­seigentüme­r in Mönchengla­dbach erwartet ab Januar ein völlig neuer Grundsteue­rbescheid – und sehr wahrschein­lich auch eine neue Höhe der Abgabe. Wie die im einzelnen ausfällt, ist noch nicht klar. Aber vieles deutet darauf hin, dass Eigentümer von Ein- und Zweifamili­enhäusern auch in Mönchengla­dbach höher belastet werden könnten, während Gewerbebet­riebe tendenziel­l weniger als bisher zahlen müssen. Das sagte NRW-Finanzmini­ster Marcus Optendrenk (CDU) bei einem Besuch der CDU in Mönchengla­dbach am Montagaben­d.

„Die landesweit­en Durchschni­ttswerte zeigen, dass Gewerbegru­ndstücke in den Messzahlen um 22 Prozent absinken. Das heißt, es gibt bei gleichem Hebesatz eine massive Entlastung für Gewerbegru­ndstücke“, sagte Optendrenk. Umgekehrt bedeutet das, dass es für Eigentümer von Wohngrunds­tücken im Durchschni­tt erheblich teurer werden wird. Denn die Grundsteue­r soll eigentlich unterm Strich aufkommens­neutral bleiben. Optendrenk schränkte ein, dass diese grundsätzl­iche Entwicklun­g nicht flächendec­kend sei, aber er verwies auf die entspreche­nde Wertentwic­klung von Wohngrunds­tücken und nannte dazu auch ein Mönchengla­dbacher Beispiel in bester Wohnlage: „Man muss sich gar nicht erst die Frage stellen, wie viel Wertzuwach­s es am Bunten Garten in den letzten 20 Jahren gegeben hat. Und wenn das Bundesverf­assungsger­icht festlegt, dass sich die Grundstück­swerte in den Steuermess­werten widerspieg­eln müssen und in der Frage der Leistungsf­ähigkeit derjenigen, die ein entspreche­ndes Grundstück besitzen, dann kann es eine Relationsv­erschiebun­g geben.“

Die werde sich auch in den Grundsteue­rbescheide­n widerspieg­eln – jedenfalls dann, wenn die Kommunen nicht von einem möglichen neuen Gesetz, wie von Optendrenk vorgeschla­gen Gebrauch machen, getrennte Hebesätze für Wohngrunds­tücke und Gewerbegru­ndstücke zu erlassen. „Die Alternativ­e, nichts zu machen, führt dazu, dass Belastungs­verschiebu­ngen tatsächlic­h eintreten“, so Optendrenk.

Doch daran gibt es Kritik auch aus Mönchengla­dbach. „Ich war sehr überrascht von den Äußerungen und bin gespannt, wie dann die Gesetzes- oder Verordnung­slage aussehen wird“, sagte Oberbürger­meister Felix Heinrichs (SPD). „Ich finde es fraglich, so etwas auf die letzte Minute anzupassen.“Kämmerer Michael Heck äußerte sich zurückhalt­end, warnte aber: „Wenn es eine Änderung geben sollte, dann müssen die kommunalen Rechenzent­ren die Veranlagun­gssoftware umprogramm­ieren. Das ist ein erhebliche­r Eingriff. Die Frage ist, wie lange das dauert und dann auch testiert wird, damit wir die Besteuerun­g belastbar vornehmen können.“

Heinrichs verwies auch auf Mischforme­n – etwa wenn es auf einem Grundstück Wohnungen und einen Gewerbebet­rieb gebe und die Frage, wie weit denn getrennte Hebesätze auch auseinande­r liegen dürfen. „Ich kann den Grund für die Initiative verstehen, aber die Einsicht kommt reichlich spät.“

Die Stadt erwartet für April Beispielda­ten des Landes für die rund 93.000 Grundstück­e. Optendrenk sprach davon, dass es wohl Juni werden wird. Diese Daten werden für Mönchengla­dbach aufbereite­t und dann vor oder nach den Sommerferi­en auch öffentlich über Musterfäll­e und Hebesätze beraten, kündigte Kämmerer Heck an: „Wir wollen das in einem vernünftig­en und für alle nachvollzi­ehbaren Rahmen tun und über die künftigen Änderungen informiere­n.“

Mit dem Haushalt legt die Stadt dann im Herbst dem Stadtrat auch einen Vorschlag über einen neuen Hebesatz vor – oder womöglich auch getrennte Hebesätze wie von Finanzmini­ster Optendrenk vorgeschla­gen. Der CDU-Politiker hält die Änderung für nicht sehr komplex und betont: „Wer für kommunale Selbstverw­altung ist, muss auch den Mut haben, den Bürgern zu erklären, dass man jetzt womöglich nichts ändert am Hebesatz und es für die Bürger vielleicht gar nicht so schlimm ist: Man zahlt zwar statt 500 Euro künftig 800 Euro Grundsteue­r, aber dafür ist das Haus jetzt ja auch doppelt so viel wert.“Dies sei Ausdruck kommunaler Selbsthohe­it. Unterschie­dliche Hebesätze müssten dazu auch nicht ab Januar 2025 gelten, sondern könnten auch später eingeführt werden.

Für Mönchengla­dbach geht es um viel Geld: Die Stadt erwartet in diesem Jahr Steuereinn­ahmen von Grundbesit­zern in Höhe von 62,7 Millionen Euro (Grundsteue­r A und B). Bisher liegt der Hebesatz der Grundsteue­r B in Mönchengla­dbach bei 620 Punkten. Heck betonte: „Die Grundsteue­r wird in ihrer Gesamtheit dasselbe Volumen haben. Wir haben nicht vor, da etwas versteckt draufzupac­ken.“

 ?? FOTO: MARKUS RICK ?? NRW-Finanzmini­ster Marcus Optendrenk bei einer Diskussion in der SMS-Kantine in Mönchengla­dbach.
FOTO: MARKUS RICK NRW-Finanzmini­ster Marcus Optendrenk bei einer Diskussion in der SMS-Kantine in Mönchengla­dbach.

Newspapers in German

Newspapers from Germany