Prozess zur Vorkaufsoption für Immobilien rund um Keyenberg
Der Prozess richtet sich an alle, die Eigentum in Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich oder Berverath und Umsiedlerstatus besaßen sowie deren Kinder.
(RP) Mit dem Start des Interessensbekundungsverfahrens am 20. März hat jetzt in Erkelenz der Prozess zur Vorkaufsoption für die Immobilien in den Dörfern Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath begonnen. Das teilt nun die Stadt Erkelenz mit.
Dieser Prozess richtet sich gemäß der NRW-Leitentscheidung 2023 an alle, die Eigentum in den Dörfern Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich oder Berverath und Umsiedlerstatus besaßen sowie deren Kinder. Wenn Kinder ein Objekt im Rahmen der Vorkaufsoption erwerben möchten, müssen sie bei der Unterzeichnung des Notarvertrags volljährig sein. Die Interessensbekundung
ist nach Angaben der Erkelenzer Stadtverwaltung zeitlich befristet vom 20. März bis zum 1. Juli 2024. Sie bezieht sich auf das frühere und selbst genutzte Wohneigentum.
Mit dem Ausfüllen und Einreichen des Formblatts bei der Stadt Erkelenz nehmen die Interessenten am offiziellen Interessensbekundungsverfahren teil. Anschließend besteht ab dem 1. Juni die Möglichkeit eines ersten unverbindlichen Ortstermins zur Besichtigung der Immobilie. Wenn dann weiterhin Interesse am Kauf bestehen sollte, wird schließlich der Kaufpreis ermittelt. Dieser Kaufpreis, so erläutert es die Stadtverwaltung, richtet sich nach der bundesweit gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die Stadt Erkelenz wird dafür im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen den Gutachterausschuss des Kreises Heinsberg oder unabhängige vereidigte Sachverständige für die Wertermittlung beauftragen. Kommt ein Immobilienkauf nicht zustande, sind jedoch zehn Prozent der Gutachterkosten von der interessierten Privatperson zu tragen. Die Grundstücke werden nicht im Erbbaurecht vergeben, sondern mit den Immobilien veräußert.
Die Betroffenen am Umsiedlungsstandort und in den Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnitts wurden bereits über den Dialog, ein Magazin speziell zum Thema Umsiedlung, über den Start des offiziellen Interessensbekundungsverfahrens informiert, heißt es aus dem Erkelenzer Rathaus. Dort werden die weiteren Details zum Prozess erläutert. Zu finden sind ergänzende Informationen auch auf der Webseite der Stadt Erkelenz unter dieser Adresse: www. erkelenz.de/vorkaufsoption.
Speziell zur Vorkaufsoption finden einige Bürgersprechstunden für die interessierten Bürgerinnen und Bürger statt. Geplant sind Bürgersprechstunden im Kuckumer Feuerwehrgerätehaus, Niersstraße 15, die am 13. April und 15. Juni stattfinden werden, sowie in der Mehrzweckhalle in Keyenberg (neu), Zourshof 16 (neu), die für den 20. April und 22. Juni vorgesehen sind. Die Sprechstunden finden jeweils in der Zeit von 10 bis 12 Uhr statt.