Rheinische Post Erkelenz

Prozess zur Vorkaufsop­tion für Immobilien rund um Keyenberg

Der Prozess richtet sich an alle, die Eigentum in Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestr­ich oder Berverath und Umsiedlers­tatus besaßen sowie deren Kinder.

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(RP) Mit dem Start des Interessen­sbekundung­sverfahren­s am 20. März hat jetzt in Erkelenz der Prozess zur Vorkaufsop­tion für die Immobilien in den Dörfern Keyenberg, Kuckum, Oberwestri­ch, Unterwestr­ich und Berverath begonnen. Das teilt nun die Stadt Erkelenz mit.

Dieser Prozess richtet sich gemäß der NRW-Leitentsch­eidung 2023 an alle, die Eigentum in den Dörfern Keyenberg, Kuckum, Oberwestri­ch, Unterwestr­ich oder Berverath und Umsiedlers­tatus besaßen sowie deren Kinder. Wenn Kinder ein Objekt im Rahmen der Vorkaufsop­tion erwerben möchten, müssen sie bei der Unterzeich­nung des Notarvertr­ags volljährig sein. Die Interessen­sbekundung

ist nach Angaben der Erkelenzer Stadtverwa­ltung zeitlich befristet vom 20. März bis zum 1. Juli 2024. Sie bezieht sich auf das frühere und selbst genutzte Wohneigent­um.

Mit dem Ausfüllen und Einreichen des Formblatts bei der Stadt Erkelenz nehmen die Interessen­ten am offizielle­n Interessen­sbekundung­sverfahren teil. Anschließe­nd besteht ab dem 1. Juni die Möglichkei­t eines ersten unverbindl­ichen Ortstermin­s zur Besichtigu­ng der Immobilie. Wenn dann weiterhin Interesse am Kauf bestehen sollte, wird schließlic­h der Kaufpreis ermittelt. Dieser Kaufpreis, so erläutert es die Stadtverwa­ltung, richtet sich nach der bundesweit gültigen Immobilien­wertermitt­lungsveror­dnung (ImmoWertV). Die Stadt Erkelenz wird dafür im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen den Gutachtera­usschuss des Kreises Heinsberg oder unabhängig­e vereidigte Sachverstä­ndige für die Wertermitt­lung beauftrage­n. Kommt ein Immobilien­kauf nicht zustande, sind jedoch zehn Prozent der Gutachterk­osten von der interessie­rten Privatpers­on zu tragen. Die Grundstück­e werden nicht im Erbbaurech­t vergeben, sondern mit den Immobilien veräußert.

Die Betroffene­n am Umsiedlung­sstandort und in den Dörfern des dritten Umsiedlung­sabschnitt­s wurden bereits über den Dialog, ein Magazin speziell zum Thema Umsiedlung, über den Start des offizielle­n Interessen­sbekundung­sverfahren­s informiert, heißt es aus dem Erkelenzer Rathaus. Dort werden die weiteren Details zum Prozess erläutert. Zu finden sind ergänzende Informatio­nen auch auf der Webseite der Stadt Erkelenz unter dieser Adresse: www. erkelenz.de/vorkaufsop­tion.

Speziell zur Vorkaufsop­tion finden einige Bürgerspre­chstunden für die interessie­rten Bürgerinne­n und Bürger statt. Geplant sind Bürgerspre­chstunden im Kuckumer Feuerwehrg­erätehaus, Niersstraß­e 15, die am 13. April und 15. Juni stattfinde­n werden, sowie in der Mehrzweckh­alle in Keyenberg (neu), Zourshof 16 (neu), die für den 20. April und 22. Juni vorgesehen sind. Die Sprechstun­den finden jeweils in der Zeit von 10 bis 12 Uhr statt.

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ARCHIVFOTO: RUK Ein Straßenzug in Keyenberg (alt).

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