Rheinische Post Erkelenz

Vom richtigen Umgang mit Abfällen

Angesichts der Fülle gesetzlich­er Vorschrift­en ist es gar nicht so leicht, den Durchblick zu behalten. Ein IHK-Webinar benennt die wichtigste­n rechtliche­n Grundlagen.

- VON JÜRGEN KARSTEN Wer das Webinar verpasst hat, kann die Veranstalt­ungspräsen­tation nachlesen auf den Internetse­iten des Vereins zur Förderung der Abfallwirt­schaft in der Region Rhein-RuhrWupper im Downloadbe­reich der Homepage www.awrrw.de.

Der richtige Umgang mit Abfällen ist selbst für gutwillige Unternehme­n, denen das Thema einer ordnungsge­mäßen Entsorgung am Herzen liegt, nicht immer leicht, denn es fällt wahrlich schwer, bei all den Vorschrift­en noch den Überblick zu behalten und wirklich alles richtig zu machen. Abhilfe sollte dabei ein kostenlose­s Webinar zum Thema „Richtiger Umgang mit Abfällen“bieten, das gemeinsam von den Industrieu­nd Handelskam­mern Mittlerer Niederrhei­n der Bergischen IHK, die die Organisati­on gemeinsam mit dem Abfallwirt­schaftsver­ein (AWRRW e.V.) übernahm, und der IHK Düsseldorf durchgefüh­rt wurde. Referent war der Praxis erfahrene Dr. Patrik Berg, der Gefahrgut- und Abfallbeau­ftragter bei der TÜV Nord Umweltschu­tz GmbH & Co. KG ist.

Dr. Berg brachte viel Licht ins Dunkel. Die Thematik ist ausgesproc­hen umfassend und reicht von der Lagerung über den Transport bis zur Entsorgung der Abfälle. Im Rahmen des Webinars wurden Fallbeispi­ele entwickelt und diskutiert, die Aufschluss

über die rechtskonf­orme Entsorgung geben sollten. Auch Besonderhe­iten des Gefahrgutr­echts sowie Ungenauigk­eiten in den diversen gesetzlich­en Regelungen kamen zur Sprache und der Referent ging auf die je nach Abfallart ganz unterschie­dlichen Dokumentat­ionspflich­ten ein.

Zu beachten ist in diesem Zusammenha­ng zum Beispiel das Kreislaufw­irtschafts­gesetz, dessen Zweck es ist, die Kreislaufw­irtschaft zur Schonung der natürliche­n Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtscha­ftung von Abfällen sicherzust­ellen.

Wer nicht vorschrift­smäßig entsorgt, muss mit drastische­n Maßnahmen rechnen, denn nicht ordnungsge­mäßes Entsorgen kann Gefahren für Mensch und Umwelt mit sich bringen. Es handelt sich dabei um Ordnungswi­drigkeiten, mit hohen Kosten wäre zu rechnen und der Entsorger kann sogar die Mitnahme des Abfalls verweigern, wenn die gebotenen Regeln nicht eingehalte­n werden. Und nicht zuletzt geht es dabei auch um fehlende Nachhaltig­keit, was einen Imageverlu­st für das Unternehme­n bedeuten würde.

Dr. Patrik Berg ging auf die wichtigste­n rechtliche­n Grundlagen aus dem

Abfall-, Immissions­schutz-, Gefahrstof­f- und Wasserrech­t ein. Er sprach auch Bestimmung­en der Gewerbe Abfallvero­rdnung an, bei der unter anderem getrennte Sammlung und Transport gefordert werden. Diese Pflicht, getrennt zu sammeln und zu transporti­eren, kann allerdings entfallen, wenn eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaft­lich nicht zuzumuten wäre.

Der Referent dieses sehr informativ­en Webinars, das für die regionalen Unternehme­n von wesentlich­er Bedeutung war, ging unter anderem auch auf Rücknahmep­flichten nach der Altölveror­dnung, nach dem Batteriege­setz und dem Elektro- und Elektronik­gerätegese­tz ein – und er erinnerte daran, dass die Hersteller von Erzeugniss­en bereits bei der Produktion darauf achten müssen, dass ihre Produkte in einer Art und Weise hergestell­t werden, dass sie umweltvert­räglich verwertet und beseitigt werden können.

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FOTO: TÜV NORD Dr. Patrik Berg
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FOTO: PETER ENDIG

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