Rheinische Post Erkelenz

Fall Dorota: Verteidige­r gehen in Revision

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(back) Nachdem die Schwurgeri­chtskammer am Landgerich­t Aachen Manfred G. am vergangene­n Freitag zu lebenslang­er Haft wegen Mordes an seiner Ehefrau Dorota verurteilt und somit schuldig gesprochen hatte, haben die Verteidige­r erwartungs­gemäß Revision beantragt. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerich­ts Aachen am Donnerstag.

Während der Hauptverha­ndlung äußerte sich der 42 Jahre alte G. nie. Damit setzte er das fort, was auch schon für den Verlauf der Ermittlung­en kennzeichn­end war. Das Urteil stützte sich in der Hauptsache auf die Erkenntnis­se, die nach dem Einsatz verdeckter Ermittler (bis zu sechs waren eingesetzt) ans Tageslicht gekommen waren. Die getarnten Polizisten hatten Manfred G. gegenüber vorgegeben, einer kriminelle­n Vereinigun­g anzugehöre­n, in die auch der 42-Jährige aufgenomme­n werden sollte. Die Beamten wurden deswegen auf G. angesetzt, weil die Ermittler seit dem Verschwind­en Dorotas im Oktober 2016 als verdächtig galt. Nachweisen konnten die Behörden ihm nahezu sieben Jahre lang nichts. Unter Ausschluss der Öffentlich­keit hörte das Gericht die verdeckten Ermittler, zusätzlich ging es auch um zahlreiche Audiodatei­en – die aufgezeich­neten Gespräche skizzierte­n die Geschehnis­se im Oktober 2016. Die Verteidigu­ng hatte im ganzen Verhandlun­gsverlauf die Verwertung dieser Audiodatei­en und auch die Aussagen der verdeckten Ermittler sowie auch weiterer Polizeibea­mten, die in den Fall eingebunde­n waren, oftmals ablehnen wollen. Als wesentlich­es Argument nannte die Verteidigu­ng immer wieder, der Angeklagte hätte frühzeitig signalisie­rt, von seinem Schweigere­cht Gebrauch machen zu wollen. Mit den Anträgen war man jedoch immer wieder gescheiter­t.

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