Fall Dorota: Verteidiger gehen in Revision
(back) Nachdem die Schwurgerichtskammer am Landgericht Aachen Manfred G. am vergangenen Freitag zu lebenslanger Haft wegen Mordes an seiner Ehefrau Dorota verurteilt und somit schuldig gesprochen hatte, haben die Verteidiger erwartungsgemäß Revision beantragt. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Aachen am Donnerstag.
Während der Hauptverhandlung äußerte sich der 42 Jahre alte G. nie. Damit setzte er das fort, was auch schon für den Verlauf der Ermittlungen kennzeichnend war. Das Urteil stützte sich in der Hauptsache auf die Erkenntnisse, die nach dem Einsatz verdeckter Ermittler (bis zu sechs waren eingesetzt) ans Tageslicht gekommen waren. Die getarnten Polizisten hatten Manfred G. gegenüber vorgegeben, einer kriminellen Vereinigung anzugehören, in die auch der 42-Jährige aufgenommen werden sollte. Die Beamten wurden deswegen auf G. angesetzt, weil die Ermittler seit dem Verschwinden Dorotas im Oktober 2016 als verdächtig galt. Nachweisen konnten die Behörden ihm nahezu sieben Jahre lang nichts. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hörte das Gericht die verdeckten Ermittler, zusätzlich ging es auch um zahlreiche Audiodateien – die aufgezeichneten Gespräche skizzierten die Geschehnisse im Oktober 2016. Die Verteidigung hatte im ganzen Verhandlungsverlauf die Verwertung dieser Audiodateien und auch die Aussagen der verdeckten Ermittler sowie auch weiterer Polizeibeamten, die in den Fall eingebunden waren, oftmals ablehnen wollen. Als wesentliches Argument nannte die Verteidigung immer wieder, der Angeklagte hätte frühzeitig signalisiert, von seinem Schweigerecht Gebrauch machen zu wollen. Mit den Anträgen war man jedoch immer wieder gescheitert.