Mit der Macht des Grundgesetzes
Vor allem die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts soll gegen extreme Kräfte gesichert werden. Dazu gibt es einen Plan.
Zunächst hatte die Union die heiklen Gespräche mit der Ampel über einen besseren Schutz des Verfassungsgerichts vor extremen Kräften platzen lassen. Dann besann sich die Fraktionsführung um Friedrich Merz (CDU) wieder und kehrte an den Verhandlungstisch mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zurück. Und nun liegt bereits ein erster Gesetzentwurf vor, wie das Karlsruher Gericht besser geschützt werden könnte – durch die Aufnahme zentraler Elemente in das Grundgesetz.
Hintergrund der Gespräche ist vor allem das Erstarken extremer Parteien in Deutschland, insbesondere der AfD. In dem unserer Redaktion vorliegenden Entwurf heißt es, die Neuregelung solle „dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit infrage stellen wollen“.
Status und Struktur des Gerichts seien in Artikel 94 Absatz 1 des
Grundgesetzes aber nur in Grundzügen geregelt. Näheres bestimme bisher das Bundesverfassungsgerichtsgesetz – dies gelte etwa „für die Zahl der Senate und der Mitglieder des Gerichts, für die Dauer ihrer Amtszeit, die Altersgrenze und das Verbot einer Wiederwahl von Richterinnen und Richtern“. Mittlerweile erscheine es angemessen, „die den Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan prägenden Elemente im Grundgesetz selbst deutlicher sichtbar werden zu lassen – wie dies bei Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung bereits der Fall ist“, heißt es in dem Papier des Justizministeriums.
Vorgesehen ist demnach, Artikel 93 und 94 neu zu ordnen. Aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz sollen dafür unverändert die Regelungen in das Grundgesetz übernommen werden – in Artikel 93 wird dann auch gleich zu Beginn die Unabhängigkeit Karlsruhes festgeschrieben. Neu und besonders hervorgehoben wird in Artikel 94 die Verbindlichkeit aller Entscheidungen Karlsruhes: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“
Für die Aufnahme in das Grundgesetz ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Nach Informationen unserer Redaktion soll es bereits am 8. April ein erneutes Treffen geben zwischen der Ampel-Koalition und den UnionsParteien.