Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Mehr Geld für Trennungskinder
KREIS KLEVE (mcv) Seit dem 1. Januar steht Kindern von getrennt lebenden Eltern mehr Unterhalt zu. Das berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Sowohl die Bedarfssätze für Minderjährige als auch für Volljährige wurden zum Jahreswechsel angehoben. Kinder bis sechs Jahren haben nun Anspruch auf 24 Euro mehr pro Monat, der Mindestunterhalt steigt somit auf 393 Euro. Bei den Sieben- bis Zwölfjährigen sind es nun 27 Euro mehr als bisher (451 Euro statt 424 Euro). Für die Altersgruppe ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit steigt der Mindestunterhalt auf 528 Euro, das macht ein Plus von 31 Euro.
Die Sätze beziehen sich jeweils auf die niedrigste Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen (maximal 1900 Euro netto im Monat). Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz ebenfalls: Berechnungsgrundlage sind 125 Prozent der Bedarfssätze der Altersstufe der Sieben- bis Zwölfjährigen. Der Satz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, bleibt gegenüber 2020 jedoch mit 860 Euro unverändert. Und auch der Betrag, den Unterhaltspflichtige für sich behalten dürfen, bleibt gleich: Bei Nicht-Erwerbstätigen sind es 960 Euro im Monat, bei Erwerbstätigen 1160 Euro – ausgehend von einer Warmmiete von 430 Euro. Der Betrag kann erhöht werden, wenn die Wohnkosten diesen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.
Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen: bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei Volljährigen komplett. Im Jahr 2021 beträgt das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind 219 Euro, für ein drittes Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro – also jeweils 15 Euro mehr pro Monat als im vergangenen Jahr. Der Unterhaltsbedarf basiert auf Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle. Diese wird seit 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf gemeinsam mit anderen Oberlandesgerichten herausgegeben, um bundesweit einheitliche Unterhaltsansprüche für Scheidungskinder zu gewährleisten. Sie stellt zwar nur eine unverbindliche Richtlinie dar, dient jedoch in der Rechtspraxis gemeinhin als Grundlage, um Ansprüche auf Unterhalt zu berechnen.
Im Jahr 2019 wurden laut dem Statistischen Landesamt NRW im Kreis Kleve insgesamt 650 Ehen geschieden. 318 Paare davon hatten minderjährige Kinder. Insgesamt waren so 541 minderjährige Kinder von den Trennungen ihrer Eltern betroffen. Für das Jahr 2020 liegen die entsprechenden Zahlen noch nicht vor.