Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Unterstützung für Inklusionsbetriebe
NIEDERRHEIN (RP) Die Bundesregierung hat ein Hilfsprogramm für Inklusionsbetriebe und Einrichtungen der Behindertenhilfe aufgelegt und dafür insgesamt 100 Millionen Euro bereitgestellt. Darauf weist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hin. Demnach stehen für das Rheinland aus dem Corona-Teilhabe-Fonds rund 12,7 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel sei es, Liquiditätsengpässe in den durch die COVID-19-Pandemie betroffenen Bereichen abzumildern.
Viele Inklusionsbetriebe, Einrichtungen der Behindertenhilfe,
Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen konnten bisher nur eingeschränkt oder gar nicht von Corona-Hilfen profitieren, so der LVR. Unternehmen, deren Hauptsitz im Rheinland liegt, können nun ihren Antrag beim Inklusionsamt des LVR stellen. Dessen Leiter Christoph Beyer sagt: „Die Sicherung von Arbeitsplätzen von Menschen mit einer Schwerbehinderung ist ureigene Aufgabe und Anliegen des LVR-Inklusionsamtes. Wir freuen uns daher, das Programm mit unserem Know-how und unserer Erfahrung umsetzen zu können.“
Der Verband zu den Details des Programms: Die Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds bestehen aus einer Liquiditätsbeihilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Sie sind nicht von der Anzahl der Beschäftigten oder der Betriebsgröße abhängig und können im Einzelfall bis zu 800.000 Euro betragen. Innerhalb des Förderzeitraums September 2020 bis März 2021 kann die Liquiditätsbeihilfe für mindestens einen und höchstens sieben Monate beantragt werden. Erstattungsfähig sind auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind. Voraussetzung ist, dass der Liquiditätsengpass nicht bereits durch eine andere staatliche Förderung ausgeglichen ist.
Bis zum 30. Juni müssen Antragsteller in einer Schlussabrechnung die tatsächlichen Einnahmen, Kosten und gegebenenfalls andere Unterstützungsleistungen nachweisen. Sollte der Liquiditätsengpass geringer ausfallen als anfangs angenommen, sind zu viel geleistete Zahlungen zurückzuzahlen. Weitere Informationen unter www.lvr.de/ corona-teilhabe-fonds. Dort kann auch das Antragsformular ausgefüllt und abgesandt werden.
„Wir freuen uns, das Programm mit unserem Know-how umsetzen zu können“
Christoph Beyer LVR-Inklusionsamt