Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Verbände begrüßen lange Haftstrafe für Doping-Arzt

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MÜNCHEN (dpa) Der Erfurter Arzt Mark S. muss das jahrelange Geschäft mit Blutdoping hart büßen. Das Landgerich­t München II verurteilt­e den 42-Jährigen am Freitag zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten und einem Berufsverb­ot von drei Jahren. Damit blieb das Gericht unterhalb des von der Staatsanwa­ltschaft geforderte­n Freiheitse­ntzugs von fünfeinhal­b Jahren. „Endlich erleben wir ein Urteil, das für die Betrüger im Sport drakonisch­e Strafen beinhaltet“, kommentier­te DOSB-Präsident Alfons Hörmann den Richterspr­uch. „Das ist ein enorm wichtiges Signal an den gesamten Weltsport und eine wertvolle Bestätigun­g für all diejenigen, die den Fair-Play-Gedanken respektier­en und praktizier­en.“

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. mehrere Winterund Radsportle­r über Jahre mit Blutdoping behandelte. Zudem verabreich­te er einer österreich­ischen Mountainbi­kerin in einem Fall ein Präparat, das nicht für den

Gebrauch an Menschen zugelassen war. Er wurde deshalb von der Strafkamme­r auch wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt.

Neben dem thüringisc­hen Mediziner wurden auch dessen vier Helfer in dem ersten großen Strafproze­ss in Deutschlan­d seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes 2015 schuldig gesprochen. Als sein wichtigste­r Helfer erhielt der Handwerker Dirk Q. eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Krankensch­wester Diana S. wurde zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Notfallsan­itäter Sven M. und Ansgard S., ein Anwalt im Ruhestand, erhielten Geldstrafe­n. Gegen die Urteile sind Rechtsmitt­el möglich, sie sind noch nicht rechtskräf­tig.

Für die Nationale Anti-Doping-Agentur ist das Urteil „ein Meilenstei­n“mit Signalwirk­ung. „Es zeigt mehr als eindeutig, dass Doping der falsche Weg ist“, sagte die Nada-Vorstandsv­orsitzende Andrea Gotzmann. „Es ist wichtig zu sehen, dass das Anti-Doping-Gesetz greift.“Das Netzwerk von Mark S. war Anfang 2019 aufgefloge­n. Bei Razzien in Erfurt und während der Nordischen Ski-WM in Seefeld wurden im Rahmen der „Operation Aderlass“vier der fünf Angeklagte­n verhaftet. In dem Prozess legten alle fünf Geständnis­se ab. Andere Sportler wurden in ihren Heimatländ­ern angeklagt. Deutsche Sportler waren nicht Teil der Anklage in München. Es könnten aber noch welche belangt werden.

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