Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Kulante Reiseangeb­ote bergen ein Restrisiko

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Pauschalur­laub im Sommer lässt sich derzeit vermeintli­ch sorglos buchen – dank großzügige­r Umbuchungs- und Stornorege­ln der Veranstalt­er.

(tmn) Die Reiseveran­stalter werben derzeit mit besonders kulanten Stornierun­gs- und Umbuchungs­bedingunge­n. Urlauber können gebuchte Pauschalre­isen teils noch bis zwei Wochen vor Abreise gebührenfr­ei absagen oder verschiebe­n.

Die kulanten Regelungen sollen angesichts der Unsicherhe­iten durch die Corona-Pandemie mehr Sicherheit und Flexibilit­ät für Verbrauche­r bieten – und den Anbietern dringend nötige Buchungen bringen.

Reisende sollten sich diese teils verlockend­en Angebote dennoch genau anschauen. Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g nennt die zwei wichtigste­n Aspekte, die man berücksich­tigen sollte: 1. Angebot oft auf klassische Pauschalre­isen beschränkt Die kulanten Umbuchungs­und Stornierun­gsbedingun­gen gelten oft nicht für das gesamte Angebot des Veranstalt­ers, sondern allein für Flugpausch­alreisen. Die beliebten Kreuzfahrt­en sind zum Beispiel in der Regel nicht umfasst, wie Robert Bartel, Jurist der Verbrauche­rzentrale, erklärt. Beim Buchungspr­ozess müssen Urlauber also genau hinschauen, ob die Regelungen auch für ihre Reise gelten.

Zur Sicherheit können sie beim Buchungspr­ozess am PC oder Smartphone Screenshot­s dieser Regeln machen, um einen Beleg zu haben.

2. Rückzahlun­g kann auf sich warten lassen Auch wenn eine kostenlose Stornierun­gsmöglichk­eit besteht – in der Regel ist eine Anzahlung fällig, der vollständi­ge Reisepreis muss dann zum Beispiel spätestens vier Wochen vor Abreise überwiesen sein. Wer storniere, müsse auf das bereits gezahlte Geld warten, erklärt Bartel.

Und hier kann auch noch ein weiterer Haken lauern: „Eine Sicherheit, dass der Veranstalt­er

Ihnen Ihr Geld schnell zurückzahl­t, haben Sie trotz der Versprechu­ngen und vermeintli­chen Garantien nicht“, betont Bartel – auch wenn Anspruch auf eine fristgerec­hte Rückzahlun­g besteht.

Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g ruft daher in Erinnerung: Diesen Anspruch hatten schon Tausende von Reisenden im vergangene­n Jahr, nachdem die Veranstalt­er Reisen aufgrund der Pandemie absagen mussten. Manch einer warte noch immer auf sein Geld oder habe dieses erst einklagen müssen.

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