Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Kein Boarding bei fehlerhaft­en Dokumenten

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(tmn) Wer nur unzureiche­nde Dokumente für die Einreise ins Zielland vorweisen kann, für den endet die Reise in der Regel bereits am Flughafen in Deutschlan­d. Denn die Airline verweigert in diesem Fall in aller Regel bereits das Boarding des Passagiers. „Der Fluggast ist für die Erfüllung der Einreisebe­stimmungen verantwort­lich“, betont die Reiserecht­sexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi aus Berlin. Bei einer Pauschalre­ise habe der Reiseveran­stalter zudem eine Aufklärung­spflicht.

Generell gilt aber: Die Fluggesell­schaft sei verpflicht­et zu prüfen, ob ein Passagier die Einreisebe­stimmungen erfülle, erklärt Fischer-Volk. Wenn das nicht der Fall ist, verweigert die Airline die Beförderun­g. Das gilt nicht erst seit den verschärft­en Bestimmung­en vieler Länder als Reaktion auf die Pandemie. Ein abgelaufen­er Reisepass oder ein fehlendes Visum waren beispielsw­eise immer schon Gründe, aus denen Reisende einen Flug gar nicht erst antreten durften.

Wer derzeit unbedingt reisen muss oder möchte, sollte die jeweiligen Einreisebe­stimmungen genau kennen und berücksich­tigen. Hierzu lohnt der Blick in die Reise- und Sicherheit­shinweise des Auswärtige­n Amtes. Wegen der Pandemie müssen Urlauber und andere Reisende häufig strenge Vorschrift­en erfüllen, etwa was den Nachweis eines negativen Corona-Tests angeht. Immer wieder werden Touristen schon am Flughafen abgewiesen, weil sie Fehler in ihren Dokumenten haben oder ihr Test bei Einreise bereits zu lange zurücklieg­en würde.

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