Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Weiterbildung zum Pflegeberater
(rps) Die Pflegebranche sucht unentwegt neue qualifizierte Mitarbeiter. Das gilt aber nicht nur für das Pflegepersonal in Heimen oder bei ambulanten Pflegediensten, sondern auch für den Bereich der Pflegeberatung.
Anspruch auf Pflegeberatung hat jeder, der einen Antrag auf Leistungen bei seiner Pflegekasse oder Pflegeversicherung stellt. Die Pflegeberater sind bei ambulanten Pflegediensten oder in Krankenhäusern im Entlassmanagement tätig, aber auch bei Krankenkassen, Sozialämtern und anderen Beratungsstellen von Kommunen. Sie unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, das komplizierte Leistungssystem für sich optimal auszuschöpfen und somit die richtige Versorgung zu erhalten. Hierzu gehören etwa Hilfe zur Beantragung einer Pflegestufe und zu Kostenzuschüssen für Hilfsmittel, aber auch bei Fragen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung wissen sie Bescheid.
Die Weiterbildung können Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte, Sozialpädagogen und andere einschlägig Qualifizierte absolvieren. Wer sich dafür interessiert, sollte die Angebote an Lehrgänge aber genau prüfen, denn „Pflegeberater“ist keine geschützte Berufsbezeichnung und die Weiterbildungsangebote reichen von Seminaren über drei Tage bis zu sechsmonatigen Schulungen. Ebenso muss zwischen Pflegeberatern und Case Managern unterschieden werden. Das Case Management ist zwar Teil der Qualifizierung zum Pflegeberater, bedeutet aber eine langfristige Begleitung einer pflegebedürftigen Person. Die eigentlichen Pflegeberater führen eine individuelle Fallberatung durch und vermitteln
Versorgungsangebote. Ihre Beratung findet nur einmal oder zumindest in einem begrenzten Zeitraum statt.