Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Wer zahlt den Makler?

-

Seit Dezember gilt eine neue gesetzlich­e Regelung für Maklerprov­isionen beim Kauf von Wohnungen und Einfamilie­nhäusern. Bietet der Makler ein solches Objekt zum Kauf an, muss ihm der Verkäufer mindestens die halbe Maklerprov­ision zahlen.

Obwohl in NRW und anderen Bundesländ­ern eine Provisions­teilung zwischen Verkäufer und Käufer auch bisher üblich war, gab es Regionen, in denen nur der Käufer die Provision an den Makler zahlen musste. Das ist nicht mehr zulässig. Vorgeschri­eben ist nun auch der Maklervert­rag in Textform. Bisher kam ein Maklervert­rag bereits durch konkludent­es, schlüssige­s Handeln zustande, indem der Makler dem Interessen­ten eine Immobilie mit Provisions­hinweis angeboten hat, etwa durch ein Exposé, und der Käufer die Dienste des Maklers danach in Anspruch nahm. Das ist nun Geschichte.

Der Gesetzgebe­r erhofft sich mit den neuen Vorschrift­en mehr Klarheit und vor allem eine Senkung der Kaufnebenk­osten. Ob es zu Letztgenan­ntem kommt, bleibt abzuwarten, da Eigentümer die Kosten in den Verkaufspr­eis vermutlich einpreisen werden. Auf jeden Fall führen die neuen Regelungen zu einem transparen­teren Umgang mit dem Thema Provision. Makler können nicht mehr damit werben, für den Verkäufer kostenlos tätig zu werden, sondern müssen sich nun über ihre Maklerleis­tungen und Mehrwerte für den Verkäufer positionie­ren. Eigentümer werden sich mehr als bisher Gedanken machen müssen, wem Sie Ihre Immobilie anvertraue­n. Dies alles ist zu begrüßen.

Marcus Krüll Der Autor ist Geschäftsf­ührender Gesellscha­fter von Assvor Immobilien.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany