Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Wer zahlt den Makler?
Seit Dezember gilt eine neue gesetzliche Regelung für Maklerprovisionen beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Bietet der Makler ein solches Objekt zum Kauf an, muss ihm der Verkäufer mindestens die halbe Maklerprovision zahlen.
Obwohl in NRW und anderen Bundesländern eine Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer auch bisher üblich war, gab es Regionen, in denen nur der Käufer die Provision an den Makler zahlen musste. Das ist nicht mehr zulässig. Vorgeschrieben ist nun auch der Maklervertrag in Textform. Bisher kam ein Maklervertrag bereits durch konkludentes, schlüssiges Handeln zustande, indem der Makler dem Interessenten eine Immobilie mit Provisionshinweis angeboten hat, etwa durch ein Exposé, und der Käufer die Dienste des Maklers danach in Anspruch nahm. Das ist nun Geschichte.
Der Gesetzgeber erhofft sich mit den neuen Vorschriften mehr Klarheit und vor allem eine Senkung der Kaufnebenkosten. Ob es zu Letztgenanntem kommt, bleibt abzuwarten, da Eigentümer die Kosten in den Verkaufspreis vermutlich einpreisen werden. Auf jeden Fall führen die neuen Regelungen zu einem transparenteren Umgang mit dem Thema Provision. Makler können nicht mehr damit werben, für den Verkäufer kostenlos tätig zu werden, sondern müssen sich nun über ihre Maklerleistungen und Mehrwerte für den Verkäufer positionieren. Eigentümer werden sich mehr als bisher Gedanken machen müssen, wem Sie Ihre Immobilie anvertrauen. Dies alles ist zu begrüßen.
Marcus Krüll Der Autor ist Geschäftsführender Gesellschafter von Assvor Immobilien.