Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Schäden durch Biber sind nicht abzugsfähig
REES (RP) Die Leiterin der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund Lohnsteuerhilfeverein in Rees, Jutta Groot-Severt, weist aus aktuellem Anlass Grundstückseigentümer auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs hin: Er hat entschieden, dass Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an der Terrasse und im Garten, die durch einen Biber verursacht wurden sowie Aufwendungen zum Schutz vor weiteren Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. www.steuerverbund.de