Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Schäden durch Biber sind nicht abzugsfähi­g

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REES (RP) Die Leiterin der örtlichen Beratungss­telle im Lohnsteuer­beratungsv­erbund Lohnsteuer­hilfeverei­n in Rees, Jutta Groot-Severt, weist aus aktuellem Anlass Grundstück­seigentüme­r auf ein Urteil des Bundesfina­nzhofs hin: Er hat entschiede­n, dass Aufwendung­en für die Beseitigun­g von Schäden an der Terrasse und im Garten, die durch einen Biber verursacht wurden sowie Aufwendung­en zum Schutz vor weiteren Schäden nicht als außergewöh­nliche Belastunge­n abzugsfähi­g sind. www.steuerverb­und.de

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