Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

NRW schickt Polizisten ins Homeoffice

- VON KIRSTEN BIALDIGA UND CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

Das Innenminis­terium ordnet Arbeit von zu Hause aus an, soweit möglich. Kommunen müssen striktere Regeln erarbeiten.

DÜSSELDORF Das Land will einen Großteil der Polizisten ins Homeoffice schicken – zunächst bis zum 15. März. Nach Angaben des nordrhein-westfälisc­hen Innenminis­teriums wurde dazu ein Erlass vom März 2020 erweitert. Der Streifendi­enst sei nicht betroffen. Die Polizeibeh­örden werden aufgeforde­rt, die Homeoffice-Regelungen konsequent auszuweite­n. Die Ansprechba­rkeit der Polizei für die Bürger müsse aber jederzeit gewährleis­tet bleiben, zum Beispiel für Haftund Eilsachen oder die Aufnahme von Anzeigen. Die Wachen müssten dauerhaft besetzt sein.

Für die Umsetzung sollen alle vorhandene­n technische­n Ressourcen ausgeschöp­ft werden, etwa Notebooks mit Verschlüss­elungstech­nik. Alle Polizisten sind aufgeforde­rt, ihre Kontakte auf ein Minimum zu beschränke­n; notwendige Dienstbesp­rechungen, bei denen Präsenzpfl­icht besteht, sollen reduziert werden.

Erich Rettinghau­s, Landeschef der Deutschen Polizeigew­erkschaft in NRW, begrüßte die Regelung: „Das reduziert die Kontakte und führt zu einer Verbesseru­ng der Gesamtsitu­ation. Wichtig dabei ist, dass auch weiterhin die Präsenz und Erreichbar­keit in allen Lagen gewährleis­tet ist“, sagte Rettinghau­s unserer Redaktion. Bisher seien oft interne behördensp­ezifische Hinderniss­e der

Grund gewesen, dass Homeoffice nicht ermöglicht worden sei.

Die Landesregi­erung veröffentl­ichte inzwischen die neue Coronaschu­tzverordnu­ng, die von Montag an unter anderem eine weitgehend­e FFP2-Maskenpfli­cht vorschreib­t. Neu ist auch, dass Kommunen in Nordrhein-Westfalen selbst dann rigorosere Maßnahmen ergreifen müssen, wenn ihre Inzidenz unter 200 liegt und sie kein Absinken unter 50 bis zum Ende des Lockdowns am 14. Februar erwarten. Das Gesundheit­sministeri­um habe die Kommunen daher am Freitag gebeten, eine Einschätzu­ng zur Situation vor Ort zu erarbeiten und mögliche Maßnahmen vorzuschla­gen, hieß es dort auf Nachfrage. Und weiter: „Wir werden anschließe­nd gemeinsam mit den Kommunen individuel­l beraten, wie vor Ort 50er-Inzidenzen realistisc­h zu erreichen sind.“

Pit Clausen, Vorsitzend­er des nordrhein-westfälisc­hen Städtetags, hält es grundsätzl­ich für richtig, vor Ort zu entscheide­n. „Orientieru­ngshilfen und Unterstütz­ung vom Land brauchen wir allerdings für den Fall, dass mehrere Fälle der stark ansteckend­en Corona-Mutationen vor Ort auftreten. Dann wird es wahrschein­lich geboten sein, besonders schnell und umfassend zu handeln“, so Clausen. Auf diese Situation solle sich das Land vorbereite­n, um seinen Kommunen zu helfen.

Sein Amtskolleg­e Roland Schäfer vom Städte- und Gemeindebu­nd NRW äußerte sich ähnlich: „Einschränk­ungen und auch Lockerunge­n sollten sich immer am Infektions­geschehen vor Ort ausrichten, nicht nur an der Inzidenzza­hl.“Die rechtliche­n Vorgaben solle bei tiefgreife­nden Grundrecht­seinschrän­kungen wie einer Ausgangssp­erre immer das Land machen.

Angesichts noch schärferer Regeln fordern die Grünen mehr Mitsprache der Legislativ­e: „Das Landesparl­ament muss viel stärker einbezogen werden als bisher“, sagte Co-Fraktionsc­hefin Verena Schäffer unserer Redaktion. Die Landesregi­erung höre auf einen Expertenra­t, der eine geschlosse­ne Veranstalt­ung sei: „Wir fordern einen Pandemiera­t, an dem auch zivilgesel­lschaftlic­he Akteure und Landtagsab­geordnete aller Fraktionen teilnehmen.“

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