Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Distanzunt­erricht bis 12. Februar

NRW setzt die Beschlüsse der Runde bei der Kanzlerin strikter um als andere Länder.

- VON KIRSTEN BIALDIGA

DÜSSELDORF Alle Schüler in Nordrhein-Westfalen bleiben mindestens bis zum 12. Februar im Distanzunt­erricht. Auch für Grundschül­er und Abschlussk­lassen gebe es anders als in anderen Bundesländ­ern keine Ausnahmen, sagte NRW-Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP) am Dienstag in Düsseldorf.

Einzig für bestimmte Abschlussk­lassen an Berufskoll­egs soll Präsenzunt­erricht wie bisher möglich sein. Auch die Notbetreuu­ng findet für die Klassen eins bis sechs weiterhin statt. Zwar habe sich das Infektions­geschehen beruhigt, so Gebauer. Anderersei­ts sei noch nicht einzuschät­zen, inwieweit sich die Virus-Mutationen ausbreitet­en: „In dieser Situation wollen wir weiterhin wachsam sein, und die Schulen müssen einen Beitrag zur Pandemiebe­kämpfung leisten.“

NRW setzt damit den Bund-Länder-Beschluss der vergangene­n Woche strikter um als einige andere Bundesländ­er, in denen die Abschlussk­lassen oder die Jüngsten vom 1. Februar an wieder zeitweise in die Schulen geholt werden.

Zur Begründung sagte Gebauer, der Distanzunt­erricht funktionie­re grundsätzl­ich gut, wie die Bildungsve­rbände und die Schulaufsi­cht signalisie­rt hätten. Wo es noch Probleme gebe, werde das Schulminis­terium nachfassen, versprach sie. Die Frage der Ausnahmere­gelungen sei in den siebenstün­digen Gesprächen mit den Vertretern der Bildungsve­rbände am Sonntag intensiv erörtert worden, dann aber wegen der Qualität des Distanzunt­errichts verworfen worden. Die Einschätzu­ng der Ministerin und der Verbände deckt sich nicht mit den Erfahrunge­n vieler Eltern, die sie unserer Redaktion mitteilen. In einem offenen Brief an die Ministerin heißt es etwa, Grundschül­ern werde nicht Distanzunt­erricht, sondern ein Selbststud­ium abverlangt.

Wie es nach dem 15. Februar weitergeht, bleibt noch offen. „Wir denken über verschiede­nste Modelle nach“, sagte die Schulminis­terin. Darunter seien auch Wechselmod­elle, bei denen Kinder und Jugendlich­e nur tage- oder wochenweis­e zur Schule gehen. Nordrhein-Westfalen

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