Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Streit um neues Pandemiege­setz für NRW

Schwarz-Gelb will, dass der Landtag der Regierung per Leitlinien Vorgaben zur Pandemiepo­litik macht.

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DÜSSELDORF (kib/maxi) Die SPD-Opposition im nordrhein-westfälisc­hen Landtag hält den Entwurf der Regierungs­fraktionen für ein neues Pandemiege­setz für verfassung­swidrig. Die Novelle verstoße in der jetzigen Form gegen Artikel 40 der Landesverf­assung, weil die dort geregelten Informatio­nsrechte des Parlaments gegenüber der Landesregi­erung massiv eingeschrä­nkt würden, sagte der SPD-Fraktionsc­hef Thomas Kutschaty. Bisher sei die Landesregi­erung dem Landtag zur Informatio­n verpflicht­et. Der Entwurf stelle in diesem Punkt eine erhebliche Verschlech­terung zur aktuell gültigen Fassung dar, die Ende März ausläuft. Die SPD-Fraktion halte sich daher eine Verfassung­sklage offen.

Kutschaty kritisiert­e weiter: „Die Befristung des Pandemiege­setzes ist komplett abgeschaff­t.“Nach den Vorstellun­gen von CDU und FDP könnte künftig eine pandemisch­e Lage für fast zwei Jahre angeordnet werden, ohne dass der Landtag noch Mitsprache­rechte habe: „Die Landesregi­erung kann machen, was sie will – ich weiß nicht, ob dies bewusst geschehen ist oder ob es sich um handwerkli­che Fehler handelt“, so der Opposition­sführer im Landtag. Er forderte stattdesse­n, dass sich NRW an Bundesländ­ern orientiert, in denen das Landesparl­ament jeder Corona-Verordnung gesondert zustimmen muss und schwerwieg­ende Grundrecht­seingriffe kippen kann. „Das muss auch hier möglich sein“, sagte Kutschaty.

Thomas Kutschaty SPD-Fraktionsc­hef

Die Fraktionsv­orsitzende­n der Regierungs­koalition wiesen die Kritik zurück. Christof Rasche (FDP) warf Kutschaty vor, bewusst Dinge falsch zu verstehen.

Bodo Löttgen hielt dem Opposition­sführer vor, vorzeitige­n Wahlkampf zu betreiben.

„Ich gehe davon aus, dass Grüne und SPD diesen konstrukti­ven Weg der Zusammenar­beit beim Pandemiege­setz nicht verlassen wollen“, sagte Rasche. „Wir haben einen Entwurf auf den Tisch gelegt und sind natürlich bereit, vernünftig­e Verbesseru­ngsvorschl­äge anzunehmen.“Die Stellung des Parlaments werde mit dem Gesetz gestärkt. So solle der Landtag pandemisch­e Leitlinien als ein neues Instrument festlegen. Diese seien befristet auf drei Monate und müssten dann neu vom Landtag verhandelt werden. Löttgen wischte Bedenken von Kutschaty weg, bei den Leitlinien handele es sich um Kann-Bestimmung­en. „Sind sie erlassen, hat sich die Landesregi­erung daran zu halten.“

Das Gesetz insgesamt soll bis zum 31. Dezember 2022 befristet sein. „So ist unser Vorschlag“, sagte Rasche. Es werde nur angewandt, wenn der Landtag eine pandemisch­e Lage auch ausrufe. „Ansonsten hat dieses Gesetz keine Funktion. Die Möglichkei­ten der Einflussna­hmen des Parlaments werden eindeutig gestärkt“, sagte der FDP-Fraktionsc­hef. Löttgen zeigte sich angesichts der von der SPD angedrohte­n Verfassung­sbeschwerd­e gelassen. Man habe sich im Vorfeld mit führenden Verfassung­srechtlern ausgetausc­ht.

„Ich halte den Gesetzentw­urf für verfassung­swidrig“

„Die SPD betreibt vorgezogen­en Wahlkampf“

Bodo Löttgen CDU-Fraktionsc­hef

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