Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Streit um neues Pandemiegesetz für NRW
Schwarz-Gelb will, dass der Landtag der Regierung per Leitlinien Vorgaben zur Pandemiepolitik macht.
DÜSSELDORF (kib/maxi) Die SPD-Opposition im nordrhein-westfälischen Landtag hält den Entwurf der Regierungsfraktionen für ein neues Pandemiegesetz für verfassungswidrig. Die Novelle verstoße in der jetzigen Form gegen Artikel 40 der Landesverfassung, weil die dort geregelten Informationsrechte des Parlaments gegenüber der Landesregierung massiv eingeschränkt würden, sagte der SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty. Bisher sei die Landesregierung dem Landtag zur Information verpflichtet. Der Entwurf stelle in diesem Punkt eine erhebliche Verschlechterung zur aktuell gültigen Fassung dar, die Ende März ausläuft. Die SPD-Fraktion halte sich daher eine Verfassungsklage offen.
Kutschaty kritisierte weiter: „Die Befristung des Pandemiegesetzes ist komplett abgeschafft.“Nach den Vorstellungen von CDU und FDP könnte künftig eine pandemische Lage für fast zwei Jahre angeordnet werden, ohne dass der Landtag noch Mitspracherechte habe: „Die Landesregierung kann machen, was sie will – ich weiß nicht, ob dies bewusst geschehen ist oder ob es sich um handwerkliche Fehler handelt“, so der Oppositionsführer im Landtag. Er forderte stattdessen, dass sich NRW an Bundesländern orientiert, in denen das Landesparlament jeder Corona-Verordnung gesondert zustimmen muss und schwerwiegende Grundrechtseingriffe kippen kann. „Das muss auch hier möglich sein“, sagte Kutschaty.
Thomas Kutschaty SPD-Fraktionschef
Die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition wiesen die Kritik zurück. Christof Rasche (FDP) warf Kutschaty vor, bewusst Dinge falsch zu verstehen.
Bodo Löttgen hielt dem Oppositionsführer vor, vorzeitigen Wahlkampf zu betreiben.
„Ich gehe davon aus, dass Grüne und SPD diesen konstruktiven Weg der Zusammenarbeit beim Pandemiegesetz nicht verlassen wollen“, sagte Rasche. „Wir haben einen Entwurf auf den Tisch gelegt und sind natürlich bereit, vernünftige Verbesserungsvorschläge anzunehmen.“Die Stellung des Parlaments werde mit dem Gesetz gestärkt. So solle der Landtag pandemische Leitlinien als ein neues Instrument festlegen. Diese seien befristet auf drei Monate und müssten dann neu vom Landtag verhandelt werden. Löttgen wischte Bedenken von Kutschaty weg, bei den Leitlinien handele es sich um Kann-Bestimmungen. „Sind sie erlassen, hat sich die Landesregierung daran zu halten.“
Das Gesetz insgesamt soll bis zum 31. Dezember 2022 befristet sein. „So ist unser Vorschlag“, sagte Rasche. Es werde nur angewandt, wenn der Landtag eine pandemische Lage auch ausrufe. „Ansonsten hat dieses Gesetz keine Funktion. Die Möglichkeiten der Einflussnahmen des Parlaments werden eindeutig gestärkt“, sagte der FDP-Fraktionschef. Löttgen zeigte sich angesichts der von der SPD angedrohten Verfassungsbeschwerde gelassen. Man habe sich im Vorfeld mit führenden Verfassungsrechtlern ausgetauscht.
„Ich halte den Gesetzentwurf für verfassungswidrig“
„Die SPD betreibt vorgezogenen Wahlkampf“
Bodo Löttgen CDU-Fraktionschef