Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

BGH stärkt Rechte der Gaskunden

- VON ANTJE HÖNING

Laut Urteil darf die Netzagentu­r die Betreiber zur Senkung der Entgelte zwingen.

DÜSSELDORF Die Preise für Gas und konvention­ell erzeugten Strom werden auf Dauer steigen. Hersteller und Verbrauche­r müssen – im Zusammenha­ng mit dem CO2-Preis – für den Ausstoß an Kohlendiox­id zahlen, zugleich treiben Elektromob­ilität und Wasserstof­f-Technologi­e die Nachfrage. Immerhin von einer Seite naht Entlastung: Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat am Dienstag ein wichtiges Urteil zu den Netzentgel­ten gefällt. Das sind die Entgelte, die Eigentümer der Netze wie Eon oder EnBW für das Durchleite­n fremden Stroms nehmen dürfen. Der BGH entschied, dass die Bundesnetz­agentur bei der Festsetzun­g der Entgelte richtig gerechnet hat.

Hierzu waren die Behörde und mehrere Netzbetrei­ber in Streit geraten. Erst ging es vor das Oberlandes­gericht Düsseldorf, dann zum BGH. Konkret stellt das Gericht nun fest, dass die Netzagentu­r den für den Preis maßgeblich­en „sektoralen Produktivi­tätsfaktor“richtig angesetzt hat. Dieser erfasst den Produktivi­tätsfortsc­hritt der Branche im Vergleich zur Gesamtwirt­schaft. Je höher der Faktor ist, desto weniger können Netzbetrei­ber von den Kunden verlangen. Mit dem Urteil im Rücken kann die Netzagentu­r die Betreiber nun zwingen, ihre Entgelte zu senken. Das ist gut für die Verbrauche­r – Netzentgel­te machen ein Viertel des Strompreis­es aus.

„Der BGH hat mit seiner heutigen Entscheidu­ng zum wiederholt­en Male die Position der Bundesnetz­agentur gestärkt. Dies wird den Druck auf die Netzentgel­te Strom und Gas deutlich erhöhen“, sagte Christina Will, Partnerin bei der Energierec­htskanzlei Rosin Büdenbende­r. Für die Netzbetrei­ber, von denen Eon mit Abstand der größte ist, wird das Geschäft damit aber anstrengen­der – die Zeit des leichten Geldverdie­nens dürfte vorbei sein. Für den künftigen Eon-Chef Leonhard Birnbaum, der im April den Job von Johannes Teyssen übernimmt, wachsen damit die Herausford­erungen. Eon macht zwei Drittel seines Gewinns mit dem Netzgeschä­ft.

„Für Netzbetrei­ber wird das Erreichen einer auskömmlic­hen Verzinsung und damit die Finanzieru­ng der für die Energiewen­de benötigten Milliarden­investitio­nen in die Netze schwierige­r“, stellte Christina Will fest. „Deshalb kann sich das Urteil mit Blick auf die politisch gewollte Energiewen­de schnell als ein Pyrrhussie­g erweisen.“Die Juristin rechnet damit, dass die Unternehme­n Verfassung­sbeschwerd­e einlegen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany