Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
BGH stärkt Rechte der Gaskunden
Laut Urteil darf die Netzagentur die Betreiber zur Senkung der Entgelte zwingen.
DÜSSELDORF Die Preise für Gas und konventionell erzeugten Strom werden auf Dauer steigen. Hersteller und Verbraucher müssen – im Zusammenhang mit dem CO2-Preis – für den Ausstoß an Kohlendioxid zahlen, zugleich treiben Elektromobilität und Wasserstoff-Technologie die Nachfrage. Immerhin von einer Seite naht Entlastung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag ein wichtiges Urteil zu den Netzentgelten gefällt. Das sind die Entgelte, die Eigentümer der Netze wie Eon oder EnBW für das Durchleiten fremden Stroms nehmen dürfen. Der BGH entschied, dass die Bundesnetzagentur bei der Festsetzung der Entgelte richtig gerechnet hat.
Hierzu waren die Behörde und mehrere Netzbetreiber in Streit geraten. Erst ging es vor das Oberlandesgericht Düsseldorf, dann zum BGH. Konkret stellt das Gericht nun fest, dass die Netzagentur den für den Preis maßgeblichen „sektoralen Produktivitätsfaktor“richtig angesetzt hat. Dieser erfasst den Produktivitätsfortschritt der Branche im Vergleich zur Gesamtwirtschaft. Je höher der Faktor ist, desto weniger können Netzbetreiber von den Kunden verlangen. Mit dem Urteil im Rücken kann die Netzagentur die Betreiber nun zwingen, ihre Entgelte zu senken. Das ist gut für die Verbraucher – Netzentgelte machen ein Viertel des Strompreises aus.
„Der BGH hat mit seiner heutigen Entscheidung zum wiederholten Male die Position der Bundesnetzagentur gestärkt. Dies wird den Druck auf die Netzentgelte Strom und Gas deutlich erhöhen“, sagte Christina Will, Partnerin bei der Energierechtskanzlei Rosin Büdenbender. Für die Netzbetreiber, von denen Eon mit Abstand der größte ist, wird das Geschäft damit aber anstrengender – die Zeit des leichten Geldverdienens dürfte vorbei sein. Für den künftigen Eon-Chef Leonhard Birnbaum, der im April den Job von Johannes Teyssen übernimmt, wachsen damit die Herausforderungen. Eon macht zwei Drittel seines Gewinns mit dem Netzgeschäft.
„Für Netzbetreiber wird das Erreichen einer auskömmlichen Verzinsung und damit die Finanzierung der für die Energiewende benötigten Milliardeninvestitionen in die Netze schwieriger“, stellte Christina Will fest. „Deshalb kann sich das Urteil mit Blick auf die politisch gewollte Energiewende schnell als ein Pyrrhussieg erweisen.“Die Juristin rechnet damit, dass die Unternehmen Verfassungsbeschwerde einlegen.