Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Regierung muss V-Mann-Führer nicht nennen
KARLSRUHE (dpa) Die Bundesregierung darf einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes weiter vor dem Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags geheimhalten. Grüne, Linke und FDP würden den Mann gern befragen und hatten deshalb in Karlsruhe geklagt – ohne Erfolg, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mitteilte (Az.: 2 BvE 4/18). Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats kamen mehrheitlich zu der Auffassung, dass in diesem besonderen Fall das parlamentarische Aufklärungsinteresse hinter dem Staatswohl zurücktreten müsse. Der Bruch der Vertraulichkeit könne der Arbeit der Nachrichtendienste im islamistischen Milieu insgesamt schaden. Einzig der Richter Peter Müller, der eine abweichende Meinung verfasste, hätte die Vernehmung des Geheimdienstmitarbeiters im Ausschuss befürwortet.
Der unbekannte V-Mann-Führer hatte den Kontakt zu einer Quelle in der Berliner Fussilet-Moschee gehalten, wo auch Anis Amri verkehrte. Der Islamist hatte am 19. Dezember 2016 in Berlin einen Lastwagen in seine Gewalt gebracht und war damit auf einen Weihnachtsmarkt gerast. Dabei wurden elf Menschen getötet und viele verletzt, außerdem hatte Amri den Lastwagenfahrer erschossen. Er selbst wurde wenige Tage später auf seiner Flucht in Italien von der Polizei erschossen. Der abgelehnte Asylbewerber aus Tunesien war den Behörden schon vorher als islamistischer Gefährder aufgefallen. Der Ausschuss soll aufklären, wie es trotzdem zu dem Anschlag kommen konnte.