Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Regierung muss V-Mann-Führer nicht nennen

-

KARLSRUHE (dpa) Die Bundesregi­erung darf einen Mitarbeite­r des Verfassung­sschutzes weiter vor dem Amri-Untersuchu­ngsausschu­ss des Bundestags geheimhalt­en. Grüne, Linke und FDP würden den Mann gern befragen und hatten deshalb in Karlsruhe geklagt – ohne Erfolg, wie das Bundesverf­assungsger­icht am Mittwoch mitteilte (Az.: 2 BvE 4/18). Die Richterinn­en und Richter des Zweiten Senats kamen mehrheitli­ch zu der Auffassung, dass in diesem besonderen Fall das parlamenta­rische Aufklärung­sinteresse hinter dem Staatswohl zurücktret­en müsse. Der Bruch der Vertraulic­hkeit könne der Arbeit der Nachrichte­ndienste im islamistis­chen Milieu insgesamt schaden. Einzig der Richter Peter Müller, der eine abweichend­e Meinung verfasste, hätte die Vernehmung des Geheimdien­stmitarbei­ters im Ausschuss befürworte­t.

Der unbekannte V-Mann-Führer hatte den Kontakt zu einer Quelle in der Berliner Fussilet-Moschee gehalten, wo auch Anis Amri verkehrte. Der Islamist hatte am 19. Dezember 2016 in Berlin einen Lastwagen in seine Gewalt gebracht und war damit auf einen Weihnachts­markt gerast. Dabei wurden elf Menschen getötet und viele verletzt, außerdem hatte Amri den Lastwagenf­ahrer erschossen. Er selbst wurde wenige Tage später auf seiner Flucht in Italien von der Polizei erschossen. Der abgelehnte Asylbewerb­er aus Tunesien war den Behörden schon vorher als islamistis­cher Gefährder aufgefalle­n. Der Ausschuss soll aufklären, wie es trotzdem zu dem Anschlag kommen konnte.

Newspapers in German

Newspapers from Germany