Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Anleger entpuppen sich als gierig

Klagen gegen Bayer

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Zu „Neue Klagen gegen Bayer wegen Kursverlus­ten“(RP vom 23. Januar): Unsere Justiz ist in mannigfalt­iger Weise überlastet. Dennoch wird eine Klage sogenannte­r Investoren gegen eine Aktiengese­llschaft zugelassen, weil aus Sicht der Kläger deren Geschäftsg­ebaren zu negativen Kursveränd­erungen geführt hat. Was ist geschehen? Eine Gruppe von Menschen legt Geld in Aktien an. Dies sind somit Anleger, keineswegs Investoren. Die Damen und Herren Anleger erwerben Aktien des Unternehme­ns zum Preis X und spekuliere­n auf eine Wertsteige­rung hin zum Preis Y. Weder Erwerb noch späterer Verkauf der Aktien dient in irgendeine­r Weise dem Unternehme­n. Nun erweist sich der Aktienerwe­rb zunächst als Fehlspekul­ation. Solange man die Aktien nicht veräußert, hat sich lediglich der Buchwert der erworbenen Aktien verändert. Man könnte also Geduld aufbringen und abwarten, bis der Aktienkurs sich erholt hat. Man klagt aber gegen das Unternehme­n, um den ursprüngli­ch erwarteten Spekulatio­nsgewinn auf diese Weise und innerhalb einer aus Anlegersic­ht vertretbar­en Zeit realisiere­n zu können. Hier erweist sich dann aus meiner Sicht, dass sich der generell keineswegs verwerflic­he Anlagegeda­nke – ich erwerbe Aktien und verkaufe später mit Gewinn – letztlich als einfache Gier der Anleger entpuppt. Ich wünsche mir sehr, dass solche Klagen von unseren Gerichten erst gar nicht zugelassen werden. Wo haben wir ein Recht auf Spekulatio­nsertrag in unserer Rechtsordn­ung fixiert? Die Dreistigke­it dieser Kläger lässt jeden Anstand vermissen.

Volker Becker Langenfeld

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