Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Anleger entpuppen sich als gierig
Klagen gegen Bayer
Zu „Neue Klagen gegen Bayer wegen Kursverlusten“(RP vom 23. Januar): Unsere Justiz ist in mannigfaltiger Weise überlastet. Dennoch wird eine Klage sogenannter Investoren gegen eine Aktiengesellschaft zugelassen, weil aus Sicht der Kläger deren Geschäftsgebaren zu negativen Kursveränderungen geführt hat. Was ist geschehen? Eine Gruppe von Menschen legt Geld in Aktien an. Dies sind somit Anleger, keineswegs Investoren. Die Damen und Herren Anleger erwerben Aktien des Unternehmens zum Preis X und spekulieren auf eine Wertsteigerung hin zum Preis Y. Weder Erwerb noch späterer Verkauf der Aktien dient in irgendeiner Weise dem Unternehmen. Nun erweist sich der Aktienerwerb zunächst als Fehlspekulation. Solange man die Aktien nicht veräußert, hat sich lediglich der Buchwert der erworbenen Aktien verändert. Man könnte also Geduld aufbringen und abwarten, bis der Aktienkurs sich erholt hat. Man klagt aber gegen das Unternehmen, um den ursprünglich erwarteten Spekulationsgewinn auf diese Weise und innerhalb einer aus Anlegersicht vertretbaren Zeit realisieren zu können. Hier erweist sich dann aus meiner Sicht, dass sich der generell keineswegs verwerfliche Anlagegedanke – ich erwerbe Aktien und verkaufe später mit Gewinn – letztlich als einfache Gier der Anleger entpuppt. Ich wünsche mir sehr, dass solche Klagen von unseren Gerichten erst gar nicht zugelassen werden. Wo haben wir ein Recht auf Spekulationsertrag in unserer Rechtsordnung fixiert? Die Dreistigkeit dieser Kläger lässt jeden Anstand vermissen.
Volker Becker Langenfeld