Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Keine Klage gegen Ortsbürger­meisterwah­l

- VON DIRK MÖWIUS

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Grüne verzichten auf eine weitere juristisch­e Überprüfun­g. Zuvor hatte der Kreis Kleve als Kommunalau­fsicht keinen Anlass gesehen, gegen die Entscheidu­ng des Rates vorzugehen.

GELDERN Friedhelm Dahl, Robert Dams und Walter Schröder sind und bleiben die Ortsbürger­meistern von Hartefeld, Pont und Geldern. Nachdem die Landrätin des Kreises Kleve keine Bedenken gegen die Entscheidu­ng hatte, erklären SPD und Bündnis 90 / Grüne von einer Klage gegen „die Missachtun­g des Wählerwill­ens in den Ortsteilen Geldern, Hartefeld und Pont durch die Mehrheit des Rates“bei der Wahl der Ortsbürger­meister abzusehen. Diese Entscheidu­ng beruhe auf einer Gesamtbetr­achtung, die insbesonde­re die Dauer eines denkbaren Klageweges sowie die Frage des möglichen Ergebnisse­s eines solchen Verfahrens für die Stadt Geldern berücksich­tigt, aber neben weiteren Aspekten auch die aktuelle Pandemiela­ge, durch die für die Mehrheit der Bevölkerun­g sicherlich andere Themen als Mehrheiten und Ermessensp­ielräume bei der Besetzung politische­r Ämter im Vordergrun­d stehen, teilte die SPD unserer Redaktion auf Anfrage mit. „Mitgetrage­n und unterstütz­t wird diese Entscheidu­ng ausdrückli­ch auch von den drei durch die Listenverb­indung aufgestell­ten Kandidaten“, betont Hejo Eicker, stellvertr­etender Vorsitzend­er der SPD.

Die Gelderner SPD-Fraktion hatte den Kreis Kleve für die Listenverb­indung „SPD - Bündnis 90/Die Grünen“um eine kommunalre­chtliche Überprüfun­g des Ablaufs der Ortsbürger­meister-Wahlen gebeten, weil sie unter anderem die damalige Verwaltung­svorlage zur konstituie­renden Ratssitzun­g für „tendenziös und nicht rechtmäßig“hielten. Diesen Vorwurf wies der Kreis Kleve zurück. Er kam in seiner Überprüfun­g zu dem Ergebnis, dass die Gelderner Stadtverwa­ltung in der Verwaltung­svorlage ausreichen­d dargestell­t hatte, welche Mehrheiten bei der Wahl der Ortsbürger­meister für die Listenverb­indung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und für die CDU erzielt worden sind. Auch den Vorsprung der Listenverb­indung hat die Stadt Geldern in der Vorlage entspreche­nd dargestell­t. Der Stadtrat sei bei der Ortsbürger­meister-Wahl frei in seiner Entscheidu­ng gewesen. Die Differenze­n in den jeweiligen Stimmbezir­ken lagen bei 1,93 Prozent in Geldern-Innenstadt (103 Stimmen), 3,18 Prozent in Hartefeld (29 Stimmen) und 0,73 Stimmen in Pont (sechs Stimmen). Der Stadtrat hat deshalb laut Kreisverwa­ltung nicht seinen Entscheidu­ngsspielra­um überschrit­ten, indem er in Hartefeld, Pont und Geldern die Kandidaten gewählt hat, die die CDU vorgeschla­gen hatte. Die CDU hatte hinter der Listenverb­indung „SPD-Grüne“in diesen Ortschafte­n jeweils die zweitmeist­en Stimmen erhalten.

Bürgermeis­ter Sven Kaiser: „Das Ergebnis der Überprüfun­g durch den Kreis Kleve ist nun die Bestätigun­g, dass die konstituie­rende Ratssitzun­g im November damals von der Verwaltung ordnungsge­mäß vorbereite­t wurde und die Ortsbürger­meister-Wahlen fehlerfrei vonstatten­gegangen sind. Es ist deshalb auch ein gutes Zeichen für die betroffene­n und frisch gewählten Ortsbürger­meister, die nun wenigstens die Sicherheit haben, dass sie rechtmäßig gewählt wurden und ihr Ehrenamt in ihrer Ortschaft ohne weitere Zweifel ausüben können“

Der Einschätzu­ng des Verwaltung­schefs widerspric­ht die SPD weiterhin. Entgegen seiner Bewertung habe die Landrätin in ihrer Stellungna­hme nicht die Rechtmäßig­keit der Wahlen festgestel­lt. Sie führe aus, dass es dem Auftrag der Kommunalau­fsicht widerspräc­he, wenn diese damit einer möglichen Gerichtsen­tscheidung vorgriffe. Unter Hinweis auf den eng begrenzten Aufsichtsr­ahmen stelle die Landrätin lediglich fest, keinen Raum für ein kommunalau­fsichtlich­es Einschreit­en zu sehen.

Die vom Bürgermeis­ter daraus abgeleitet­e Rechtmäßig­keit wäre aber dennoch und abschließe­nd erst durch das Verwaltung­sgericht festzustel­len. Damit würde dann auch die offene Frage, wie weit oder eng der Entscheidu­ngsspielra­um beim Gebot der Berücksich­tigung der Stimmverhä­ltnisse tatsächlic­h sein darf, erstmals gerichtlic­h zu klären sein. Mit Blick auf die mögliche Dauer eines solchen Verfahrens von landesweit­er Bedeutung würde ein Ergebnis möglicherw­eise nach zwei Instanzen erst zum Ende der laufenden Wahlperiod­e oder auch danach feststehen und sich auf die politische Situation in Geldern bis dahin kaum auswirken. Allenfalls im Sinne einer weiter andauernde­n rechtliche­n Unsicherhe­it – und diese wolle die SPD nicht aufrechter­halten.

„Aus juristisch­em Interesse fände ich eine solche Klärung durchaus spannend und höchst interessan­tdarum haben wir ja auch eine entspreche­nde Klage vorbereite­n lassen“, erklärt Fraktionsv­orsitzende­r Andreas van Bebber. „Diese würde aber in der derzeitige­n Lage nicht in die Zeit passen und auch aktuell nicht dem Wohle der Gemeinde im Sinne unserer Verpflicht­ungserklär­ung dienen.“Es müsse sich nun zeigen, ob in der künftigen Ratsarbeit CDU und FDP weiterhin ausschließ­lich auf ihre Stimmenmeh­rheit setzen, oder ob sie bereit seien, sich der gemeinsame­n Verantwort­ung für die Entwicklun­g der Stadt zu stellen.

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RP-FOTO: MÖWIUS SPD-Fraktionsv­orsitzende­r Andreas van Bebber.

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