Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Keine Klage gegen Ortsbürgermeisterwahl
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Grüne verzichten auf eine weitere juristische Überprüfung. Zuvor hatte der Kreis Kleve als Kommunalaufsicht keinen Anlass gesehen, gegen die Entscheidung des Rates vorzugehen.
GELDERN Friedhelm Dahl, Robert Dams und Walter Schröder sind und bleiben die Ortsbürgermeistern von Hartefeld, Pont und Geldern. Nachdem die Landrätin des Kreises Kleve keine Bedenken gegen die Entscheidung hatte, erklären SPD und Bündnis 90 / Grüne von einer Klage gegen „die Missachtung des Wählerwillens in den Ortsteilen Geldern, Hartefeld und Pont durch die Mehrheit des Rates“bei der Wahl der Ortsbürgermeister abzusehen. Diese Entscheidung beruhe auf einer Gesamtbetrachtung, die insbesondere die Dauer eines denkbaren Klageweges sowie die Frage des möglichen Ergebnisses eines solchen Verfahrens für die Stadt Geldern berücksichtigt, aber neben weiteren Aspekten auch die aktuelle Pandemielage, durch die für die Mehrheit der Bevölkerung sicherlich andere Themen als Mehrheiten und Ermessenspielräume bei der Besetzung politischer Ämter im Vordergrund stehen, teilte die SPD unserer Redaktion auf Anfrage mit. „Mitgetragen und unterstützt wird diese Entscheidung ausdrücklich auch von den drei durch die Listenverbindung aufgestellten Kandidaten“, betont Hejo Eicker, stellvertretender Vorsitzender der SPD.
Die Gelderner SPD-Fraktion hatte den Kreis Kleve für die Listenverbindung „SPD - Bündnis 90/Die Grünen“um eine kommunalrechtliche Überprüfung des Ablaufs der Ortsbürgermeister-Wahlen gebeten, weil sie unter anderem die damalige Verwaltungsvorlage zur konstituierenden Ratssitzung für „tendenziös und nicht rechtmäßig“hielten. Diesen Vorwurf wies der Kreis Kleve zurück. Er kam in seiner Überprüfung zu dem Ergebnis, dass die Gelderner Stadtverwaltung in der Verwaltungsvorlage ausreichend dargestellt hatte, welche Mehrheiten bei der Wahl der Ortsbürgermeister für die Listenverbindung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und für die CDU erzielt worden sind. Auch den Vorsprung der Listenverbindung hat die Stadt Geldern in der Vorlage entsprechend dargestellt. Der Stadtrat sei bei der Ortsbürgermeister-Wahl frei in seiner Entscheidung gewesen. Die Differenzen in den jeweiligen Stimmbezirken lagen bei 1,93 Prozent in Geldern-Innenstadt (103 Stimmen), 3,18 Prozent in Hartefeld (29 Stimmen) und 0,73 Stimmen in Pont (sechs Stimmen). Der Stadtrat hat deshalb laut Kreisverwaltung nicht seinen Entscheidungsspielraum überschritten, indem er in Hartefeld, Pont und Geldern die Kandidaten gewählt hat, die die CDU vorgeschlagen hatte. Die CDU hatte hinter der Listenverbindung „SPD-Grüne“in diesen Ortschaften jeweils die zweitmeisten Stimmen erhalten.
Bürgermeister Sven Kaiser: „Das Ergebnis der Überprüfung durch den Kreis Kleve ist nun die Bestätigung, dass die konstituierende Ratssitzung im November damals von der Verwaltung ordnungsgemäß vorbereitet wurde und die Ortsbürgermeister-Wahlen fehlerfrei vonstattengegangen sind. Es ist deshalb auch ein gutes Zeichen für die betroffenen und frisch gewählten Ortsbürgermeister, die nun wenigstens die Sicherheit haben, dass sie rechtmäßig gewählt wurden und ihr Ehrenamt in ihrer Ortschaft ohne weitere Zweifel ausüben können“
Der Einschätzung des Verwaltungschefs widerspricht die SPD weiterhin. Entgegen seiner Bewertung habe die Landrätin in ihrer Stellungnahme nicht die Rechtmäßigkeit der Wahlen festgestellt. Sie führe aus, dass es dem Auftrag der Kommunalaufsicht widerspräche, wenn diese damit einer möglichen Gerichtsentscheidung vorgriffe. Unter Hinweis auf den eng begrenzten Aufsichtsrahmen stelle die Landrätin lediglich fest, keinen Raum für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten zu sehen.
Die vom Bürgermeister daraus abgeleitete Rechtmäßigkeit wäre aber dennoch und abschließend erst durch das Verwaltungsgericht festzustellen. Damit würde dann auch die offene Frage, wie weit oder eng der Entscheidungsspielraum beim Gebot der Berücksichtigung der Stimmverhältnisse tatsächlich sein darf, erstmals gerichtlich zu klären sein. Mit Blick auf die mögliche Dauer eines solchen Verfahrens von landesweiter Bedeutung würde ein Ergebnis möglicherweise nach zwei Instanzen erst zum Ende der laufenden Wahlperiode oder auch danach feststehen und sich auf die politische Situation in Geldern bis dahin kaum auswirken. Allenfalls im Sinne einer weiter andauernden rechtlichen Unsicherheit – und diese wolle die SPD nicht aufrechterhalten.
„Aus juristischem Interesse fände ich eine solche Klärung durchaus spannend und höchst interessantdarum haben wir ja auch eine entsprechende Klage vorbereiten lassen“, erklärt Fraktionsvorsitzender Andreas van Bebber. „Diese würde aber in der derzeitigen Lage nicht in die Zeit passen und auch aktuell nicht dem Wohle der Gemeinde im Sinne unserer Verpflichtungserklärung dienen.“Es müsse sich nun zeigen, ob in der künftigen Ratsarbeit CDU und FDP weiterhin ausschließlich auf ihre Stimmenmehrheit setzen, oder ob sie bereit seien, sich der gemeinsamen Verantwortung für die Entwicklung der Stadt zu stellen.