Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Darauf ist bei der Kältewelle zu achten
Arbeitsweg, Schneeschippen und Garten – praktische Tipps für die eiskalten Tage.
DÜSSELDORF In vielen Teilen von NRW liegt so viel Schnee wie seit Jahren nicht mehr, die Temperaturen sinken. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was gilt für den Arbeitsweg? Spiegelglatte Straßen und Schneegestöber sind keine Gründe, nicht zur Arbeit zu gehen. Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko. Daher gilt: Gerade wenn Einschränkungen auf dem Arbeitsweg vorher bekannt sind, müssen Arbeitnehmer ihrerseits alles „Zumutbare“unternehmen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen. Im Zweifel müssen sie sich einfach früher auf den Weg machen. Wenn der Mitarbeiter ohne eigenes Verschulden nicht zur Arbeit kommt oder verspätet erscheint, kann ihm dies nicht negativ ausgelegt werden – etwa wegen eines Unfalls auf dem Arbeitsweg oder einer kurzfristigen Sperrung einer Bahnstrecke.
Wer muss Schnee schippen? Grundstückseigentümer und Vermieter sind zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Diese Pflicht kann aber auch Mieter treffen, erklärt der Deutsche Mieterbund – und zwar dann, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Es gibt nach Angaben des Mieterbundes kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss eines Hauses zur Schneebeseitigung verpflichtet sind. Der Vermieter kann die Arbeiten auch durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen gewerblichen Räumungsdienst beauftragen. Die Kosten dafür können dann als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Wann und wo muss man fegen und streuen? Winterdienst muss in der Regel von 7 bis 20 Uhr geleistet werden, an Orten mit hohem Publikumsaufkommen auch bis in die späten Abendstunden – je nach Witterung mehrmals am Tag. Gefegt und gestreut werden müssen der Bürgersteig, der Hauseingang sowie Wege zu Mülltonnen und Garagen. Die Gehwege vor dem Haus müssen meist mit einer Mindestbreite von einem Meter vom Schnee befreit werden, sodass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Kommt es wegen Eisglätte zu einem Unfall, hat der Gestürzte unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn die Räumungspflichten an der Unfallstelle nicht eingehalten worden sind.
Vögel richtig füttern Die heimischen Singvögel freuen sich über Körner aller Art, zum Beispiel Sonnenblumenkerne, Leinsamen, Haferflocken oder gehackte Nüsse. Fettfutter ist eine gute Proteinquelle für die Insektenfresser. Bitte kein Brot oder Essensreste verfüttern. Für das Futter sind Futtersilos in Zylinderform besser geeignet als Vogelhäuschen, weil das Futter dort nass wird und sich mit dem Vogelkot vermischt.
Sollte man Bäume und Pflanzen vom Schnee befreien? Sensible Pflanzen wie Rosen, Bambus oder Kirschlorbeer können Schaden nehmen, wenn die Schneelast zu schwer wird. Also besser vom Schnee befreien. Grundsätzlich schadet Schnee aber nicht, im Gegenteil: Eine dünne Eisschicht um die Zweige schützt etwa Bäume vor Wind und Frost. Der Gartenschlauch sollte komplett entleert werden – Wasserreste frieren sonst ein und sprengen ihn möglicherweise. Schläuche lagern Sie am besten liegend ohne Knicke und Verdrehungen. (mit dpa)