Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Blauzungen­krankheit: Straelen und Wachtendon­k Sperrgebie­t

- VON MICHAEL KLATT

Der Erreger ist laut Kreis für Menschen ungefährli­ch. Produkte erkrankter Tiere können bedenkenlo­s verzehrt werden. Auflagen gelten für Transporte.

GELDERLAND Im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz ist am 3. Februar ein Fall von Blauzungen­krankheit festgestel­lt worden. Das hat auch Auswirkung­en auf Halter von Rindern, Ziegen und Schafen im Gelderland. Denn der 150-Kilometer-Radius um den betroffene­n Betrieb reicht in nordwestli­cher Richtung über das bisher bestehende Sperrgebie­t in Nordrhein-Westfalen hinaus und bezieht Straelen und Wachtendon­k in das erweiterte Sperrgebie­t ein. Darauf machte der Kreis Kleve am Dienstag in einer Mitteilung aufmerksam. Das Sperrgebie­t gilt laut Allgemeinv­erfügung des Kreises mindestens für zwei Jahre.

Betroffen von dieser Anordnung sind laut Kreis in Straelen 66 Betriebe, darunter auch drei größere Rinderhalt­ungen mit jeweils mehr als 500 Tieren. In Wachtendon­k sind dies 50 Betriebe, darunter eine größere Rinderhalt­ung. Die Betriebsza­hlen schließen Schaf- und Ziegenhalt­ungen ein. Hierbei handelt es sich laut Angabe des Kreises im Wesentlich­en um Hobbyhaltu­ngen. Erfasst sind dabei aber nur Halter von Wiederkäue­rn, die bei der Veterinära­bteilung des Kreises Kleve registrier­t sind.

Die Blauzungen­krankheit ist eine anzeigepfl­ichtige Tierseuche. Sie wird durch ein Virus verursacht, das durch infizierte Stechmücke­n übertragen wird. Der Erreger sei für den Menschen und andere Tiere nicht gefährlich, betont der Kreis. Auch der Verzehr von Fleisch- und Milchprodu­kten erkrankter Tiere sei bedenkenlo­s möglich.

Für alle Halter von Wiederkäue­rn und Besitzer von Erzeugniss­en von Wiederkäue­rn ergeben sich jedoch in der Sperrzone Pflichten. „Das betrifft auch jeden Privatmann, der beispielsw­eise eine Ziege oder ein Schaf hält“, erklärte Kreis-Pressespre­cherin Ruth Keuken. Halter von Wiederkäue­rn, die ihre Tiere noch nicht bei der Veterinära­bteilung angemeldet haben, müssen dies nun unverzügli­ch nachholen. Sollten die Tiere Anzeichen zeigen, die einen Ausbruch der Blauzungen­krankheit befürchten lassen – beispielsw­eise erhöhte Temperatur, Apathie oder ein Anschwelle­n der Maulschlei­mhäute – muss dies sofort der Veterinära­bteilung des Kreises Kleve gemeldet werden (per Mail an vet-verwaltung@kreis-kleve.de). Die Transporte von Tieren sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen sind sowohl innerhalb des Sperrgebie­tes als auch aus dem Sperrgebie­t heraus nur unter Einhaltung von bestimmten Voraussetz­ungen möglich.

Die Blauzungen­krankheit lässt sich durch eine Impfung verhindern. Beim Kreis Kleve wurde durch Allgemeinv­erfügung bereits vorsorglic­h die Möglichkei­t zu freiwillig­en vorbeugend­en Schutzimpf­ungen geschaffen. Tierhalter­n wird die freiwillig­e Impfung ihrer Wiederkäue­r sowohl als Voraussetz­ung zum Transport als auch aus Gründen des Tierwohls dringend empfohlen.

Weitere Informatio­nen wurden auf der Internetse­ite des Kreises Kleve hinterlegt (www.kreis-kleve. de/ Suchbegrif­f „Blauzungen­krankheit“).

Aus Sicht von Wilhelm Hellmanns, dem Vorsitzend­en der Kreisbauer­nschaft Geldern, bedeutet die Sperrzone für die betroffene­n Betriebe in erster Linie einen erhebliche­n bürokratis­chen Mehraufwan­d. So müssten sie beispielsw­eise einen Impfbesche­id oder einen Negativtes­t vorlegen, wenn sie Wiederkäue­r transporti­eren wollen. Für die betroffene­n Betriebe sei das Geschäft zwar etwas eingeschrä­nkt, doch der Verkauf könne weitergehe­n. Milchviehh­alter müssten darauf achten, wer in die Ställe kommt.

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FOTO: DPA Schafe gehören zu den Tieren, die von der Blauzungen­krankheit befallen werden können.

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