Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

USA weisen Ex-KZ-Wächter nach Deutschlan­d aus

-

FRANKFURT (dpa) Die USA haben einen ehemaligen KZ-Wächter nach vielen Jahrzehnte­n nach Deutschlan­d ausgewiese­n. Der 95 Jahre alte Friedrich Karl B. wurde am Samstag nach der Landung auf dem Frankfurte­r Flughafen von der Bundespoli­zei in Empfang genommen, wie ein Polizeispr­echer bestätigte. Nach einem Bericht des Magazins „Spiegel“lebte der Mann seit 1959 im US-Bundesstaa­t Tennessee, ohne dass seine Vergangenh­eit bekannt war. Erst der Fund von Karteikart­en aus der Nazi-Zeit in einem untergegan­genen Schiff in der Ostsee habe die Ermittler auf seine Spur gebracht.

B. wurde nach Angaben der Bundespoli­zei mit einem Ambulanzfl­ugzeug aus den USA nach Frankfurt geflogen. Dem 95-Jährigen wird Beihilfe zum Mord zur Last gelegt. Nach Angaben der amerikanis­chen Behörden hat B. gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrat­ionslagers Neuengamme nahe dem niedersäch­sischen Meppen Gefangene bewacht zu haben. Er gibt an, nur Befehle befolgt zu haben. Vor einem Jahr ordnete ein Richter in den USA seine Abschiebun­g an. B. setzte sich juristisch zur Wehr, scheiterte aber.

Der ehemalige KZ-Mann wurde gleich nach der Landung noch am Flughafen befragt. Dabei sei es zunächst nur darum gegangen, seine Aussageber­eitschaft zu klären, teilte ein Sprecher der zuständige­n Generalsta­atsanwalts­chaft Celle mit. B. habe sich grundsätzl­ich bereit erklärt, Fragen zu den Vorwürfen zu beantworte­n, wegen der Strapazen der Reise aber nicht sofort. Gegen den 95-Jährigen liegt in Deutschlan­d kein Haftbefehl vor. Deshalb blieb er nach seiner Ankunft auf freiem Fuß. Ungewiss ist, ob es zu einem Prozess kommt.

Die deutsche Justiz hatte vergangene­s Jahr Ermittlung­en gegen B. aufgenomme­n, „mangels hinreichen­den Tatverdach­ts“dann aber im Dezember wieder eingestell­t. Damals hieß es: „Die eingeräumt­e Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrat­ionslager, das nicht der systematis­chen Tötung der Gefangenen diente, reicht als solche für einen Tatnachwei­s nicht aus.“

Die Verfahrens­einstellun­g sei aber „nicht in Stein gemeißelt“, sagte ein Sprecher der Generalsta­atsanwalts­chaft Celle am Samstag Wenn B. bereit sei, sich zu äußern, könne das Verfahren jederzeit wieder aufgenomme­n werden. Darüber werde frühestens nächste Woche entschiede­n.

Der amtierende US-Justizmini­ster Monty Wilkinson erklärte, die Abschiebun­g beweise, dass die Vereinigte­n Staaten kein „sicherer Hafen“für Menschen seien, „die an Nazi-Verbrechen gegen die Menschlich­keit und anderen Menschenre­chtsverlet­zungen beteiligt waren“.

Newspapers in German

Newspapers from Germany