Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Für wen sich der Kauf eines Elektroaut­os lohnt

- VON FLORIAN RINKE

Nach stockendem Start sind E-Autos und Plug-in-Hybride auf dem Vormarsch. Aber ab wann lohnt sich die Förderung? Ein Überblick.

DÜSSELDORF Die Zahl der Elektroaut­os und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge auf deutschen Straßen ist zuletzt stark gestiegen. Das liegt auch daran, dass der Staat und die Hersteller durch verschiede­ne Vergünstig­ungen und Prämien die Anschaffun­g attraktive­r machen. Wir erklären, für wen sich ein Elektroaut­o lohnt – und worauf man dabei achten sollte.

Kostenverg­leich Der Automobilc­lub ADAC hat im vergangene­n Jahr errechnet, dass Autos mit Elektromot­or durch Prämien und andere Vorteile inzwischen in vielen Fällen günstiger sind als Autos mit Verbrennun­gsmotor. Berechnet wurden dabei die Vollkosten – also die Kosten für die Anschaffun­g, die Kfz-Versicheru­ng, Steuern, durchschni­ttlichen Kosten für die Wartung und die Preise für Energie – in Form von Kraftstoff oder Strom. Der ADAC hat sogar Pauschalen für die Wagenwäsch­e in die Berechnung einbezogen – sowie den Wertverlus­t des Fahrzeugs über die Haltedauer. In die Berechnung eingefloss­en sind die Fahrzeugko­sten bei einer Haltedauer von fünf Jahren und einer jährlichen Fahrleistu­ng von 15.000 Kilometern. In den Berechnung­en schnitt die – seit dem Jahreswech­sel nicht mehr bestellbar­e – elektrisch­e Version des VW-Kompaktkla­sse-Modells Golf (100 kW) mit einem Preis von 40,8 Cent pro Kilometer beispielsw­eise günstiger ab als ein Golf VIII mit Dieselmoto­r (110 kW ) mit 49,2 Cent. Umgekehrt gab es auch Hersteller, bei denen der Verbrenner im Vergleich noch immer klar besser abschnitt.

Generell gilt: Ein günstiger Spritpreis begünstigt Fahrzeuge mit Verbrennun­gsmotor, ein hoher Spritpreis macht sie unattrakti­ver. Genauso wie der hohe Strompreis hierzuland­e E-Autos weniger attraktiv macht als in anderen Ländern. Bei seinen Berechnung­en legte der ADAC einen Spritpreis von 1,15 Euro (Diesel) bzw. 1,25 Euro (Normal/Super) pro Liter zugrunde. Strom wurde mit 0,36 Euro je Kilowattst­unde eingepreis­t.

Innovation­sprämie Seit dem 8. Juli 2020 gibt es in Deutschlan­d die sogenannte Innovation­sprämie. Damit will die Bundesregi­erung den Verkauf von elektrifiz­ierten Autos weiter fördern. Die Kosten für die Prämie tragen der Bund (zwei Drittel) und die Hersteller (ein Drittel). Der Zuschuss gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, beziehungs­weise für junge Gebrauchte, deren Erstzulass­ung nach dem 4. November 2019 erfolgt ist und die bis zum 31. Dezember 2021 zum zweiten Mal zugelassen werden. Die Förderung gilt auch für Transporte­r wie den Streetscoo­ter.

Für Elektroaut­os mit einem Nettoliste­npreis unter 40.000 Euro gibt es einen Zuschuss von bis zu 9000 Euro – egal, ob die Fahrzeuge batterieel­ektrisch oder mit Brennstoff­zelle fahren. Liegt der Listenprei­s über 40.000 Euro, beträgt die

Prämie bis zu 7500 Euro. Plug-in-Hybride, die auf ein Nebeneinan­der von Verbrennun­gs- und Elektromot­or setzen, werden bei einem Nettoliste­npreis unter 40.000 Euro mit bis zu 6750 Euro gefördert. Bei einem Listenprei­s über 40.000 Euro liegt die Förderung bei bis zu 5625 Euro.

Bei Leasing-Fahrzeugen wird die Prämie bei einer Leasing-Laufzeit unter 24 Monaten nur gestaffelt bezahlt. Anträge für die Prämie müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle gestellt werden (www.bafa.de). Die Erstzulass­ung bei Gebrauchtf­ahrzeugen darf wiederum nur maximal zwölf Monate zurücklieg­en, andernfall­s kommt das Fahrzeug nicht für die Prämienför­derung infrage. Das gilt auch, wenn die Laufleistu­ng bei mehr als 15.000 Kilometern liegt.

Bei Gebrauchtf­ahrzeugen wird zudem ein Wertverlus­t einkalkuli­ert, der bei 80 Prozent des Listenprei­ses des Neufahrzeu­gs (brutto, inklusive Sonderauss­tattung) liegt. Einen Rechtsansp­ruch auf die Prämie gibt es nicht. Sie wird nur so lange gezahlt, wie dafür Mittel im Bundeshaus­halt bereitsteh­en. Die Kaufprämie wird auch über das Jahr 2021 hinaus gezahlt – dann halbiert sich allerdings der Anteil, den die Bundesregi­erung hinzugibt.

Laden Vor der Anschaffun­g eines Elektroaut­os sollte man sich über sein eigenes Nutzerverh­alten klar werden. Denn das Ladesäulen­netz in Deutschlan­d ist mittlerwei­le furchtbar unübersich­tlich (inklusive unterschie­dlicher Kundenkart­en), die Preise schwanken stark und liegen

deutlich über den Kosten, die beim Laden des Fahrzeugs in der eigenen Garage anfallen würden. Mit einer zuvor installier­ten Wallbox lässt sich das Auto zu Hause günstig laden – zumal es Tarife gibt, die günstiger sind als der Stromtarif für den Haushalt. Die Wallboxen werden bei privater Nutzung von der staatliche­n Förderbank Kfw unter bestimmten Voraussetz­ungen mit 900 Euro bezuschuss­t.

NRW hat ein eigenes Förderprog­ramm, das allerdings nicht mit dem Kfw-Programm kombiniert werden kann (www.elektromob­ilitaet.nrw). Dabei wird die Einrichtun­g einer privaten Ladestatio­n mit bis zu 50 Prozent der Ausgaben gefördert, maximal jedoch mit 1000 Euro. Wichtig ist, dass der Förderantr­ag beim NRW-Programm vor der Installati­on gestellt wird.

Steuer Wer bis zum 31. Dezember 2025 ein Elektroaut­o neu zulässt, wird zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Stiftung Warentest weist außerdem darauf hin, dass einige der Kosten, die bei der Installati­on einer Wallbox durch die Handwerker anfallen, über die Steuererkl­ärung als haushaltsn­ahe Dienstleis­tung geltend gemacht werden können.

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