Rheinische Post - Geldern an Kevelaer
Deutsche Ryanair-Crews warten auf Kurzarbeitergeld
FRANKFURT (dpa) In Deutschland stationierte Crews der Ryanair-Gruppe müssen weiter ohne Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit zurechtkommen. Die Ryanair-Tochter Malta Air und die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) forderten am Montag gemeinsam die Arbeitsagentur Köln sowie die Bundesregierung auf, die Mitarbeiter genauso zu behandeln wie Kollegen anderer Airlines.
Malta Air hatte 2020 mit der VC und mit der Gewerkschaft Verdi Krisen-Vereinbarungen für die rund 1000 Piloten und Flugbegleiter geschlossen. Beide Seiten waren davon ausgegangen, dass in Deutschland Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Nach Berichten aus dem vergangenen Sommer bezweifeln die deutschen Behörden aber, dass Malta Air in Deutschland einen Flugbetrieb unterhält. Darum wird laut Ryanair auch vor Gericht gestritten. Die Arbeitsagentur wollte sich unter Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren nicht äußern.
Der Ryanair-Konzern hatte auf Druck der Gewerkschaften eigens im Jahr 2019 den Flugbetrieb seiner deutschen Basen von der irischen Ryanair auf die maltesische Gesellschaft übertragen, um den Beschäftigten rechtlich den Zugang zu den deutschen Sozialkassen zu ermöglichen. „Die Piloten der Malta Air zahlen in Deutschland volle Steuern und Sozialabgaben. Deshalb haben sie auch vollen Anspruch auf Kurzarbeitergeld“, sagte VC-Sprecher Janis Schmitt.