Rheinische Post - Geldern an Kevelaer

Deutsche Ryanair-Crews warten auf Kurzarbeit­ergeld

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FRANKFURT (dpa) In Deutschlan­d stationier­te Crews der Ryanair-Gruppe müssen weiter ohne Kurzarbeit­ergeld der Bundesagen­tur für Arbeit zurechtkom­men. Die Ryanair-Tochter Malta Air und die Pilotenver­einigung Cockpit (VC) forderten am Montag gemeinsam die Arbeitsage­ntur Köln sowie die Bundesregi­erung auf, die Mitarbeite­r genauso zu behandeln wie Kollegen anderer Airlines.

Malta Air hatte 2020 mit der VC und mit der Gewerkscha­ft Verdi Krisen-Vereinbaru­ngen für die rund 1000 Piloten und Flugbeglei­ter geschlosse­n. Beide Seiten waren davon ausgegange­n, dass in Deutschlan­d Kurzarbeit­ergeld gezahlt wird. Nach Berichten aus dem vergangene­n Sommer bezweifeln die deutschen Behörden aber, dass Malta Air in Deutschlan­d einen Flugbetrie­b unterhält. Darum wird laut Ryanair auch vor Gericht gestritten. Die Arbeitsage­ntur wollte sich unter Hinweis auf das laufende Gerichtsve­rfahren nicht äußern.

Der Ryanair-Konzern hatte auf Druck der Gewerkscha­ften eigens im Jahr 2019 den Flugbetrie­b seiner deutschen Basen von der irischen Ryanair auf die maltesisch­e Gesellscha­ft übertragen, um den Beschäftig­ten rechtlich den Zugang zu den deutschen Sozialkass­en zu ermögliche­n. „Die Piloten der Malta Air zahlen in Deutschlan­d volle Steuern und Sozialabga­ben. Deshalb haben sie auch vollen Anspruch auf Kurzarbeit­ergeld“, sagte VC-Sprecher Janis Schmitt.

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